Betriebliche Altersversorgung Für die Zukunft mehr Betriebsrente vom Chef

Neue Regelung bei der Betriebsrente. Quelle: Getty Images

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde vor einem Jahr verabschiedet. Was sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon haben, warum die bAV wieder attraktiver ist und das Rentenniveau insgesamt heben kann.

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Nachdem der Bundesrat im Sommer 2017 zustimmte, konnte das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wie geplant am Neujahrstag 2018 in Kraft treten. Da sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD einig waren, gab es keinen Widerstand und langes herumdoktern am Gesetzestext im Bundesrat - ungewöhnlich für eine Rentenreform. Zweieinhalb Jahre zähen Ringens aller Interessenvertreter fanden so ein versöhnliches Ende.

Für künftige Betriebsrentner wird das Gesetz vieles ändern. Tatsächlich bringt es ein paar deutliche Verbesserungen, und zwar nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Vor allem in einem Punkt besteht jedoch Nachbesserungsbedarf.

Doch der Reihe nach. 57 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben Stand 2017 eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente, das sind mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer. Das Problem: Diese Quote ist je nach Betriebsgröße sehr ungleich verteilt. Während die Quote in Großbetrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten bei etwa drei Vierteln der Belegschaft liegt, nutzt das bAV-Angebot in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht einmal jeder Dritte.

Die Europäische Kommission will eine europaweite private Altersvorsorge einführen. Dabei sollen europäische Qualitätsstandards für Altersvorsorgeprodukte festgelegt werden. Deutsche Versicherungen sehen das kritisch.

Und da liegt das Dilemma: Besonders die unteren Einkommensschichten sind von einer drohenden Rentenlücke betroffen. Geld für eine betriebliche oder private Zusatzvorsorge fehlt meist oder betriebliche Altersversorgung lohnt sich für diese Arbeitnehmer schlicht nicht. Gerade aber diese Gruppe leidet unter dem sinkenden Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung und bräuchte mit einer betrieblichen Altersversorgung eine starke zweite Einkommensquelle im Alter. Sonst drohen diese späteren Rentner ein Fall für den Sozialstaat zu werden, die den Steuerzahler belasten.

Betriebsrente stärken, Geringverdiener unterstützen

Das BRSG soll diesen Missstand beheben – und zumindest scheint ein großer Schritt in diese Richtung gelungen. Zwar haben Arbeitnehmer schon seit langem Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, jedoch mussten sie diese bislang aktiv einfordern, sofern der Arbeitgeber hierzu kein Angebot machte – was insbesondere in den kleinen und mittelständischen Betrieben häufig dazu führte, dass die zweite Säule der Altersvorsorge neben gesetzlicher und privater Rente schlicht ignoriert wurde. Gerade für Geringverdiener, die keine Aussicht auf einen Arbeitgeberzuschuss hatten, war die Belastung oft zu hoch. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer war sie unter dem Strich einfach unattraktiv: zu teuer, zu riskant, zu unflexibel, zu kompliziert.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Das BRSG geht einige dieser Defizite gezielt an. Wesentlicher Punkt dabei ist die Tarifexklusivität. Die besagt, dass dieses neue bAV-Modell in Tarifverträgen verankert sein muss, bei neuen Verträgen ab 2019, Altverträge müssen bis 2022 angepasst werden. Unternehmen ohne Tarifbindung können sich an Tarifverträge anhängen und deren Regeln zu eigen machen. So ist gewährleistet, dass eine verbindliche Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerseite zustande kommt. Die Tarifverträge dürfen aber ebenso eine betriebliche Altersversorgung nach alten Regeln vereinbaren.

Es gibt also neue Gestaltungsmöglichkeiten. Hier die wesentlichen Neuerungen.

Das neue Rentenkonzept der SPD

Ende der Garantierente

Arbeitgeber mussten bislang eine Garantie über die Mindesthöhe der Rente abgeben. Für den Fall, dass diese Höhe mit dem Vorsorgeprodukt nicht zu realisieren war, muss der Arbeitgeber aus eigenen Mitteln für die Differenz gerade stehen. Gerade in Zeiten, in denen risikoarme Anlageprodukte kaum noch Rendite bringen, wird die bAV für Arbeitgeber so zu einem hohen finanziellen Risiko.

Mit dem BRSG fällt die Garantie, lediglich die einzahlten Beiträge sollen bei Renteneintritt garantiert zur Auszahlung kommen. Produktanbieter und Arbeitgeber können so die Renditechancen am Kapitalmarkt besser nutzen, die ihnen zuvor verwehrt blieben. Zugunsten einer besseren Verzinsung können sie nun stärker in Aktien und ausländische Märkte investieren. Um die „Zielrente“ – eine Prognose der angestrebten Rentenhöhe – mit hoher Sicherheit zu erreichen, können Tarifverträge eine zusätzliche Sicherheitsleistung des Arbeitgebers vorsehen.

Arbeitgeberzuschuss, Steuerbonus, Opting-Out

Selbst Gewerkschafter sehen diese Neuerung positiv. Michael Vassiliadis, Chef der IG Bergbau, Chemie, Energie, begrüßte die Einführung einer Zielrente für Unternehmen, die ihre betriebliche Altersvorsorge über Tarifverträge regeln. „Das stärkt nicht nur die Sozialpartnerschaft in Deutschland, es verbessert auch die Chance auf ordentliche Renditen für die Beschäftigten.“ Das sei gerade in der aktuellen Nullzins-Phase von entscheidender Bedeutung.

So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) begrüßen die bAV-Reform im Großen und Ganzen. „Der Wegfall der Garantie einer künftigen Rentenhöhe kann durchaus sinnvoll sein. Die Produktanbieter könnten so womöglich höhere Renditen erzielen. In der Praxis wird sich dann allerdings zeigen müssen, inwieweit die Versicherten daran partizipieren“, sagt BdV-Sprecher Axel Kleinlein. „Die neue Form der Zielrente ist eine Chance für die Produktanbieter, vernünftige und rentable Lösungen jenseits der Versicherungswelt zu entwickeln. Die Umsetzung wird zeigen, ob das gelingt.“

Arbeitgeberzuschuss Pflicht

Ab 2019 müssen Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen bAV-Verträgen nach dem neuen Sozialpartnermodell einen Zuschuss zahlen. Bereits bestehende Verträge aus den Jahren davor sollen bis 2022 umgestellt werden, so dass der Arbeitgeberzuschuss auch hier einfließt. Mindestens 15 Prozent der monatlichen Entgeltumwandlung zahlt dann der Arbeitgeber direkt an die Versorgungseinrichtung. Da eine Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn gezahlt wird und somit innerhalb der Höchstgrenzen keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sparen die Arbeitgeber im Vergleich zu einer gleich hohen Lohnerhöhung ihren Anteil an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Unter dem Strich ist der Zuschuss keine Belastung für den Arbeitgeber.

Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten

Abgabenfreiheit erhöht

Durften Arbeitnehmer bislang höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung per Entgeltumwandlung von der Lohnsteuer befreit in die Betriebsrente einzahlen, so erhöht sich diese Grenze nun auf acht Prozent. Dadurch darf der Arbeitnehmer künftig bis zu 6096 Euro statt wie bisher 3048 Euro im Jahr steuerfrei in seine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Sozialversicherungsbeiträge bleiben dem Sparer allerdings wie bisher nur bis zur jährliche Obergrenze von 3048 Euro erspart.

Steuerbonus zugunsten von Geringverdienern

Bis zu einem Bruttoeinkommen von 2200 Euro im Monat gelten Arbeitnehmer im BRSG als Geringverdiener. Sie werden besonders gefördert. Die Förderung erhält allerdings der Arbeitgeber: Wenn er zwischen 240 und 480 Euro im Jahr in die bAV seines Mitarbeiters einzahlt, erhält er über Verrechnung mit der vom Arbeitgeber zu zahlenden Lohnsteuer 30 Prozent dieser Summe zurück.

Freibetrag bei Grundsicherung

Gerade Geringverdiener habe bislang kaum Interesse an einer Betriebsrente, da sie angerechnet wird, wenn sie im Rentenalter staatliche Grundsicherung erhalten. Langjähriges Sparen hätte dann keinen positiven Effekt auf das Einkommen im Alter. Künftig bleiben von den Betriebsrenten mindestens 100 Euro, maximal 204,50 Euro unberücksichtigt, was 50 Prozent der Regelbedarfsstufe I entspricht. Das gilt auch beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt und Erwerbsminderung.

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von Andreas Toller

Opting-Out im Sozialpartnermodell

Einige Gesetzesänderungen betreffen alle Unternehmen, die bereits eine bAV anbieten, andere gelten nur für Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell vereinbaren. Künftig sind tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung mit der sogenannten Opting-Out-Klausel versehen. Das führt dazu, dass der Arbeitnehmer der Einzahlung in eine bAV-Lösung automatisch zustimmt, sofern er sich nicht explizit dagegen ausspricht. Bisher war es umgekehrt: Keine bAV, es sei denn, es wurde explizit gewünscht. Dadurch soll die bAV insgesamt als zweite Säule der Altersvorsorge gestärkt werden.

Ohne Widerspruch automatisch im Tarifvertrag

Unkritisch sieht der BdV das für Tarifverträge vorgesehene Opting-Out-Verfahren. „Dass Arbeitnehmer so automatisch in die bAV einzahlen, sehen wir leidenschaftslos.“, sagt Kleinlein, macht aber gleich eine Einschränkung. „Letztlich hängt alles davon ab, wie gut das einzelne Altersvorsorgeprodukt ist. Dessen Qualität sollten Arbeitnehmer immer kritisch hinterfragen – und sich bei schlechten Produkten per Opting-Out gegen die bAV-Lösung entscheiden.“

Langes Ringen, guter Kompromiss

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird die betriebliche Altersversorgung zwar nicht weniger kompliziert, dafür werden wichtige Fehlanreize beseitigt, nicht zuletzt durch letzte Nachbesserungen aufgrund der Bundestagsdebatten. „Es sind noch viele Baustellen geschlossen worden, ohne wesentliche Kernpunkte wieder zu verwässern“, äußert sich Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba), zufrieden. „Ein Gesetzgebungsverfahren über zweieinhalb Jahre ist ein sehr langer Prozess. Umso erstaunlicher, dass trotz aller Kritik nun das Gesetz verabschiedet wird.“

In Sachsen-Anhalt ist Ihre Rente am meisten wert
Große UnterschiedeRente ist nicht gleich Rente. Je nach Preisgefüge einer bestimmten Region sind 1000 Euro Rente in Deutschland unterschiedlich viel wert. Um bis zu 50 Prozent variiert die Kaufkraft der Ruheständler, das ergab eine Studie des Forschungsunternehmens Prognos im Auftrag der Initiative „7 Jahre länger“. Für die Analyse wurden die Lebenshaltungskosten in insgesamt 402 Landkreisen verglichen. Im Bundesdurchschnitt liegen diese bei 1000 Euro. Der statistische Warenkorb für Lebenshaltungskosten wurde dafür an die Bedürfnisse von Rentnern angepasst. Unter anderem wurden Ausgaben für Ärzte und Medikamente stärker gewichtet. Quelle: dpa
Dom Magdeburg, Sachsen-Anhalt Quelle: dpa
Saarschleife, Saarland Quelle: dpa/dpaweb
Schweriner Schloss, Mecklenburg-Vorpommern Quelle: dapd
Silhouette der Stadt Hannover, Niedersachsen Quelle: dpa
Dom Erfurt, Thüringen Quelle: dpa
Bremer Stadtmusikanten, Bremen Quelle: dpa

„Vor allem von den Freigrenzen bei der Anrechnung auf die Grundsicherung erwarte ich eine starke psychologische Wirkung“, sagt Stiefermann. „Zwar fallen hierzulande nur wenige Menschen in die Grundsicherung, aber Studien haben gezeigt, dass zwischen 20 und 30 Prozent der Bürger Angst davor haben. Diese Menschen müssen nun nicht mehr befürchten, dass ihnen Ersparnisse in der bAV nichts bringen.“

Verschlechterung bei der Sozialversicherungspflicht

Kritisch sieht Kleinlein das Problem der doppelten Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kann es kommen, wenn die Einzahlung aus verbeitragtem Einkommen erfolgt und im Rentenbezug erneut Beiträge fällig werden. „Es ist schon schleierhaft, warum der Gesetzgeber diese Regelung im BRSG nicht überarbeitet hat. Die Doppelverbeitragung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegversicherung kann zu einer eheblichen Belastung der Rentner im Alter führen. Das hätte endlich gelöst werden müssen“, wettert Kleinlein.

Aber offenbar war das politisch nicht gewollt. Tatsächlich haben sich sogar die Gewerkschaften dagegen ausgesprochen, weil sie eine weitere Belastung der Krankenkassen und der Pflegeversicherung fürchteten. Am Ende blieben die betroffenen Altverträge außen vor, und im neuen Modell sind sie für bAV-Beiträge jenseits von von 3048 Euro im Jahr sogar systematisch angelegt.

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Zweimal Kranken- und Pflegeversicherung

Im Prinzip sollen bAV-Beiträge während des Arbeitslebens steuer- und abgabenfrei bleiben, dafür sind die späteren Betriebsrenten zu versteuern und voll sozialversicherungspflichtig. Da aber lediglich der Freibetrag für die Einkommensteuer verdoppelt wurde, dürften diese Fälle nicht seltener werden, im Gegenteil: Wer künftig die höhere Grenze für steuerfreie bAV-Beiträge von acht Prozent (6096 Euro für 2017) ausschöpfen will, muss auf die Hälfte seiner Einzahlungen Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung zahlen - und wird später beim Bezug der Betriebsrente im Alter gleich noch einmal von Kranken- und Pflegeversicherung zur Kasse gebeten.

Zumindest betrifft diese - vom Bundesgerichtshof 2010 abgesegnete - "doppelte Verbeitragung" nicht Geringverdiener, da sie kaum mehr als die abgabenfreien 3048 Euro im Jahr einzahlen.

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bAV wird in Summe attraktiver

In der Summe hat das neue Modell aber deutlich mehr Vorteile als Nachteile und dürfte für viele Arbeitnehmer deutlich attraktiver sein, als das alte. Es winken höhere Renditen, Arbeitgeberzuschüsse, Steuerboni für Geringverdiener und Schonung der Grundsicherung im Alter - alles klare Vorteile des neuen Modells.

Das bisherige bAV-Modell ist damit aber noch nicht tot. „Rentengarantien und Leistungszusagen nach dem bisherigen Modell sind auch weiterhin problemlos möglich, sofern sich die Tarifpartner darauf verständigen“, sagt Stiefermann. „Aber Tarifparteien, die wollen, können mit dem Sozialpartnermodell neue Wege beschreiten. Allerdings werden passende Produkte nicht vom Himmel fallen. Ihre Entwicklung wird noch längere Zeit dauern.“

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