Betriebliche Altersvorsorge Was eine Insolvenz für die Betriebsrente bedeutet

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Auch wer noch arbeitet, hat einen Anspruch auf spätere Auszahlung

Allerdings passt der PSV die Rente nicht an das herrschende Inflationsniveau an – bei langen Bezugszeiten kann das die Kaufkraft des Rentners beeinträchtigen. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zahlen, sind hingegen alle drei Jahre dazu verpflichtet, zu prüfen, ob sie die Altersvorsorge an die Inflation anpassen müssen. Aber immerhin: Jemand zahlt im Fall der Insolvenz die betriebliche Altersversorgung.

Auch wer noch im Betrieb ist, hat einen Anspruch auf seine betriebliche Altersversorgung (bAV). Damit der PSV zahlt, muss ein Mitarbeiter jedoch schon eine gewisse Zeit im Unternehmen gewesen sein. Nach einem Jahr oder kurz nach Ende der Probezeit besteht noch kein Anspruch auf die spätere Auszahlung der bAV. Gemäß § 1b Absatz  1 S 1 des BetrAVG hat ein Arbeitnehmer einen Rentenanspruch, wenn  „das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 30. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat“. Heißt: Auf wessen Konto mindestens fünf Jahre lange Beiträge eingezahlt wurden, der hat bei Renteneintritt auch einen Anspruch auf Auszahlung.

Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten

Dann nämlich greift die sogenannte „Unverfallbarkeit des Versorgungsanspruchs“, wie Zobel sagt. „Die Arbeitnehmer sind durch dieses gesetzliche Sicherungssystem gut abgesichert.“ Egal, ob man vor Renteneintritt kündigt oder der Arbeitnehmer pleite macht, der Anspruch auf die bAV bleibt bestehen.

Der PSV zahlt allerdings nicht die volle Summe, die zum Renteneintritt fällig werden würde, sondern den Wert, den sich der Angestellte oder die Mitarbeiterin zum Tag der Insolvenzeröffnung erarbeitet hat. Wer also mit 67 Jahren nach 40 Jahren im Betrieb 500 Euro bAV monatlich bekommen sollte und zum Stichtag einen Anspruch von 100 Euro monatlich erarbeitet hat, bekommt vom PSV beim Renteneintritt monatlich 100 Euro, wie Zobel sagt.

Allerdings ist die bAV nach Zobels Erfahrung ein häufiger Grund, warum Unternehmen überhaupt Insolvenz anmelden müssen. „Ein Beispiel: Ein Unternehmen hat 20.000 Mitarbeiter und ist gut im Geschäft. Alle Angestellten bekommen eine betriebliche Altersversorgung zugesichert. Dann verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage, letztlich arbeiten für das Unternehmen nur noch 1500 Mitarbeiter, aber der Betrieb muss monatlich für 8000 Angestellte die Betriebsrente finanzieren.“ Sind die Rücklagen dann nicht hoch genug, um die Versprechungen aus besseren Tagen zu erfüllen, hilft nur der Gang zum Insolvenzverwalter.

Bevor es soweit ist, sollten sich Geschäftsführer und Personalabteilung unbedingt zusammensetzen und die Krisenkommunikation besprechen, wie Zobel empfiehlt. Denn die Mitarbeiter sollten nicht erst aus der Zeitung erfahren, wie es um ihren Betrieb bestellt ist. „Transparente Kommunikation ist hier sehr wichtig. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter rechtzeitig informiert werden.“ Dabei geht es nicht nur um Fairness. Zobels Erfahrung zeigt: Wer seinen Mitarbeitern fair und ehrlich offenbart, wie es um das Unternehmen bestellt ist, bei dem bleiben sie in der Regel auch.

Insolvenz kann für Mitarbeiter auch eine Chance sein

„Es gibt natürlich immer welche, die den Bettel hinwerfen und wegrennen, aber dann sind da die Kollegen ¬ oftmals sogar – aus der zweiten Reihe, die ihre Chance begreifen und auch wahrnehmen“, wie er sagt. Mit diesen Mitarbeitern mache die Arbeit nicht nur Spaß, sie sei auch für den zu rettenden Betrieb fruchtbar. Das kann sich – trotz Insolvenzverfahrens – auch für die Karriere derer, die geblieben sind, auszahlen. „Ich habe es bisher in jedem Insolvenzverfahren erlebt: Das Verfahren ist nicht das Ende für die Karriere, sondern oftmals eine große Chance.“

Denn der Insolvenzverwalter bilde aus dem Mitarbeiterstamm ein Schattenkabinett und somit ergebe sich auch die Gelegenheit, bestehende Strukturen aufzubrechen, wie Zobel sagt, er arbeite dann mit den Angestellten, denen er vertraut und nicht zwangsläufig mit den ehemaligen Lieblingen des Chefs. „Das sind auch die ersten, die der Investor dann als Leistungsträger kennenlernt“, so Zobel. „Da hat der Einzelne auf einmal Chancen, ganz anders wahrgenommen zu werden.“

Wenn das Unternehmen nicht stillgelegt wird, kann sich die Treue also durch neue Aufgaben und Verantwortungsbereiche oder ein paar Sprossen auf der Karriereleiter auszahlen.

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