Das Thema Altersarmut sorgt für lebhafte Debatten in der Politik und für Resignation bei den Betroffenen. Das geht zumindest aus einer Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, die im Sommer 2013 unter knapp 6000 Beschäftigten durchgeführt und Mitte Oktober veröffentlicht wurde. Demnach rechnen 42 Prozent damit, dass ihre gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um im Alter davon zu leben. Weitere 40 Prozent glauben, dass die Rente gerade so genügen wird.
Das Ergebnis ist wenig überraschen. Bei den Rentenreformen der vergangenen Dekade (zum Beispiel Rente mit 67) lernte auch die breite Öffentlichkeit, dass es eine „Rentenlücke“ im Verhältnis zum Arbeitseinkommen gibt, die nur durch mehr betriebliche und private Altersvorsorge gemindert werden kann – sonst droht Altersarmut. Umso erstaunlicher ist aber das Ergebnis derselben Umfrage, demzufolge mehr als zwei Drittel der Befragten behaupten, keine oder nur geringfügige Angebote zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) von ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Erstaunlich deshalb, weil sie laut Gesetz einen Anspruch auf ein betriebliches Vorsorgeangebot haben. Noch schlimmer: Bei denen, deren gesetzliche Rente nicht zum Leben reichen wird, steigt dieser Anteil sogar auf 77 Prozent. Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand wertet das im Vorwort der Studie so: „Ausgerechnet diejenigen, die eine Betriebsrente am dringendsten brauchen, sind am schlechtesten damit versorgt.“ Sie fordert von der neuen Regierung nach vier Jahren Stillstand deshalb deutlich mehr Engagement zur Sicherung der Altersbezüge.
Zunehmend unpopulär
Die Rente vom Chef hat sich offenbar noch nicht ausreichend verbreitet. „Die betriebliche Altersversorgung befindet sich nicht in einer Krise, sie steht aber vor deutlichen Herausforderungen“, glaubt Richard Herrmann, Vorstandsvorsitzender des Beratungsunternehmens Heubeck, das sowohl Pensions- und Versorgungskassen als auch internationale Konzerne, Verbände und staatliche Institutionen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung unabhängig berät. „Vor allem vor dem Hintergrund niedriger Zinsen und im Bereich der Flexibilisierung beim Übergang in den Ruhestand muss die bAV für Arbeitnehmer und Arbeitgeber besser werden – denn sie ist notwendiger denn je.“
Dabei haben tatsächlich ausnahmslos alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung. Das Prinzip der Entgeltumwandlung ist für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber grundsätzlich von Vorteil. Nicht der Arbeitnehmer selbst, sondern sein Arbeitgeber zahlt in eine Versorgungslösung ein. Das Geld wird dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch zahlt er für den angesparten Betrag keine Einkommensteuer, die Einkommensteuer auf den übrigen Lohn fällt entsprechend kleiner aus. Der Arbeitgeber hingegen kann die Kosten für die Versorgungslösung als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. In vielen Fällen - wenn auch nicht allen - ist die Einzahlung in die bAV auch von den Sozialabgaben befreit – wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst profitieren. Steuern und Sozialabgaben werden erst in der Rentenbezugsphase fällig – und fallen zumindest beim zu zahlenden Steuersatz regelmäßig deutlich niedriger aus als in Einzahlungsphase. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber die Konditionen mit einer Versorgungseinrichtung aushandelt. Die bAV-Verträge sind daher oftmals kostengünstiger und renditestärker, als vergleichbare Lösungen der privaten Vorsorge.