Betriebsrente Wie Jobwechsel Ihre Altersvorsorge belasten

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Fünf verschiedene Typen von Betriebsrenten

In der Privatwirtschaft gibt es fünf verschiedene Typen von Betriebsrenten (sogenannte „Durchführungswege“, siehe Grafik), für den öffentlichen Dienst noch weitere. Das verkompliziert die Übernahme des alten Vertrags durch einen neuen Arbeitgeber erheblich.

Von Personalern wird die Betriebsrente als wichtiges Instrument im „Krieg um Talente“ und zur Mitarbeiterbindung gelobt. Mit dem Entgegenkommen ist es aber häufig vorbei, wenn neue Mitarbeiter mit Verträgen ihres alten Arbeitgebers anklopfen. Oft zwingt der neue Arbeitgeber Mitarbeiter zu einem Neuvertrag mit dem Anbieter seines Vertrauens. Wie sollten Beschäftigte vorgehen?

Die wichtigsten Formen der Betriebsrente, wie viele Versicherte auf sie Anspruch haben
  • Scheidet der Arbeitnehmer aus, meldet ihn der Arbeitgeber beim Versicherer ab. Der schreibt den Mitarbeiter an und fragt, ob ein neuer Arbeitgeber den Vertrag übernimmt. Tut er dies, ist alles okay.
  • Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird der Mitarbeiter zum Versicherungsnehmer und entscheidet, ob er die Beiträge aus dem Nettolohn weiterzahlt. Bei den aktuell niedrigen Zinsen lohnt sich das selten, bei älteren Verträgen mit einem hohen Garantiezins mitunter schon.
  • Alternativ behält er den Vertrag ohne weiter einzuzahlen. „Am sinnvollsten ist es in vielen Fällen, den Altvertrag beitragsfrei zu stellen und daraus später die Rente zu kassieren“, sagt Vergütungsexperte Thorsten Teichmann.
  • Weitere Möglichkeit: Er lässt sich auszahlen, legt das Geld an – oder gibt es aus.

Viel Verwaltungsaufwand, kleine Betriebsrenten?

Problem: Wer das Prozedere bei mehreren Jobwechseln durchexerziert, bekommt am Ende nur noch kleine Betriebsrenten – und das bei viel Verwaltungsaufwand, den Arbeitgeber elegant vermeiden, indem sie nur mit einem Rentenanbieter kooperieren. Die am weitesten verbreiteten Formen der betrieblichen Altersvorsorge, Pensionskasse und Direktversicherung, sind als eine Art Lebensversicherung organisiert. Sie müssen sicher anlegen und investieren heute überwiegend in niedrig verzinste Anleihen.

Die wichtigsten Begriffe zur Rente
ZeitrenteAls Zeitrente wird ein Vorsorgebetrag bezeichnet, der nur über einen bestimmten, endlichen Zeitraum gezahlt wird. Ein klassisches Beispiel dafür sind Einnahmen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie werden gezahlt, bis die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden. Quelle: Fotolia
Witwen-/WitwerrenteStirbt ein Ehepartner, hat der andere Anspruch auf Witwenrente. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar noch verheiratet war, allerdings ist es egal, ob zusammen oder getrennt gelebt wurde. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Unter anderem muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Heiratet der Hinterbliebene erneut, endet die Witwenrente. Quelle: Fotolia
RentensplittingDas Rentensplitting ist vergleichbar mit dem Ehegattensplitting. Die Ansprüche beider Ehepartner werden in einen Topf geworfen und zu gleichen Teilen unter beiden gesplittet. Davon Gebrauch machen dürfen Eheleute, die 2002 oder später geheiratet haben. Aber auch eingetragene Lebenspartner dürfen ihre Altersbezüge entsprechend teilen. Quelle: DAPD
Wer profitiert vom Rentensplitting?Nicht nur Ehepartner mit einer sehr kleinen Rente können vom Splitting profitieren. Lohnen kann sich ein Splitting auch für jemanden, der keine Witwerrente bekommen würde, da seine Einnahmen zu hoch sind. Außerdem darf dank Splitting in der Regel auch mehr hinzuverdient werden. Quelle: Fotolia
MütterrenteDie Mütterrente gibt es erst seit diesem Jahr. Profitieren sollen vor allem Mütter, die bisher keinen Anspruch auf Rente hatten, weil sie aufgrund der Kindererziehung nicht lange genug gearbeitet haben. Anspruch haben Frauen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Bisher wurde ihnen lediglich ein Jahr Erziehungszeit auf ihrem Rentenkonto angerechnet, jetzt sind es zwei. Pro Monat bedeutet das ein Plus von knapp 30 Euro. Quelle: Fotolia
Wie viel dürfen Rentner dazuverdienen?Viele suchen auch im Ruhestand nach ein wenig Zeitvertreib und wollen noch etwas hinzuverdienen. Doch gerade für Rentner sind die Regeln da streng. Sogenannte Vollrentner, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben, dürfen prinzipiell unbegrenzt dazuverdienen. Allerdings muss der Betrag komplett zusammen mit der Rente versteuert werden.      Quelle: Fotolia
Was passiert bei Frührentnern?Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente geht, erhält eine gekürzte Rente, die sogenannte Frührente. Für jeden Monat, den man früher zu arbeiten aufhört, werden 0,3 Prozent von der eigentlichen Rente abgezogen. Zwar dürfen auch Frührentner Geld hinzuverdienen. Allerdings wird dieses am Ende mit der gekürzten Rente verrechnet. Der Frührentner muss die Rentenversicherung darüber informieren, dass er einen Nebenjob hat, diese wird dann die entsprechende Kürzung ausrechnen. Je nach Wohnort gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Quelle: Fotolia

Einige plagt sogar ein Strafzins: In der Schweiz wollte eine Pensionskasse ihre Reserve bar abheben und in einen Tresor packen. Den in der Schweiz üblichen Strafzins von 0,75 Prozent wollte sie nicht länger akzeptieren. Im Tresor würde das Geld zumindest nicht automatisch weniger. Doch die Auszahlung wurde von der Notenbank gestoppt. Sie fürchtete vor allem Nachahmer – und weniger um die Sicherheit der Gelder im Tresor. Rentenversicherungen in Form von Pensionskassen und Direktversicherungen sind nicht die renditestärksten, dafür aber für Arbeitgeber die risikoärmsten Angebote.

„Arbeitgeber müssen eine lebenslange Rente gewährleisten und sorgen oft auch für den Todesfall oder die Berufsunfähigkeit vor, das lässt sich mit Rentenversicherungen gut abdecken“, sagt Teichmann. Bei anderen Formen wie den Direktzusagen bildet der Arbeitgeber dagegen Rücklagen in der Bilanz und zahlt später die Renten aus dem Betriebsvermögen.

Geht das schief, springt nach Betriebspleiten der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Betriebsrententräger stöhnen über die hohen Beiträge, die sie an den Verein zahlen müssen. Gesetzlich wurde zwar schon 2005 festgelegt, dass Einzahlungen zwischen Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds beim Jobwechsel übertragen werden sollen. Eine Pflicht, dass Arbeitgeber einst bei anderen Arbeitgebern geschlossene Altverträge weiterführen müssen, gibt es aber nicht.

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