In der Privatwirtschaft gibt es fünf verschiedene Typen von Betriebsrenten (sogenannte „Durchführungswege“, siehe Grafik), für den öffentlichen Dienst noch weitere. Das verkompliziert die Übernahme des alten Vertrags durch einen neuen Arbeitgeber erheblich.
Von Personalern wird die Betriebsrente als wichtiges Instrument im „Krieg um Talente“ und zur Mitarbeiterbindung gelobt. Mit dem Entgegenkommen ist es aber häufig vorbei, wenn neue Mitarbeiter mit Verträgen ihres alten Arbeitgebers anklopfen. Oft zwingt der neue Arbeitgeber Mitarbeiter zu einem Neuvertrag mit dem Anbieter seines Vertrauens. Wie sollten Beschäftigte vorgehen?
- Scheidet der Arbeitnehmer aus, meldet ihn der Arbeitgeber beim Versicherer ab. Der schreibt den Mitarbeiter an und fragt, ob ein neuer Arbeitgeber den Vertrag übernimmt. Tut er dies, ist alles okay.
- Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird der Mitarbeiter zum Versicherungsnehmer und entscheidet, ob er die Beiträge aus dem Nettolohn weiterzahlt. Bei den aktuell niedrigen Zinsen lohnt sich das selten, bei älteren Verträgen mit einem hohen Garantiezins mitunter schon.
- Alternativ behält er den Vertrag ohne weiter einzuzahlen. „Am sinnvollsten ist es in vielen Fällen, den Altvertrag beitragsfrei zu stellen und daraus später die Rente zu kassieren“, sagt Vergütungsexperte Thorsten Teichmann.
- Weitere Möglichkeit: Er lässt sich auszahlen, legt das Geld an – oder gibt es aus.
Viel Verwaltungsaufwand, kleine Betriebsrenten?
Problem: Wer das Prozedere bei mehreren Jobwechseln durchexerziert, bekommt am Ende nur noch kleine Betriebsrenten – und das bei viel Verwaltungsaufwand, den Arbeitgeber elegant vermeiden, indem sie nur mit einem Rentenanbieter kooperieren. Die am weitesten verbreiteten Formen der betrieblichen Altersvorsorge, Pensionskasse und Direktversicherung, sind als eine Art Lebensversicherung organisiert. Sie müssen sicher anlegen und investieren heute überwiegend in niedrig verzinste Anleihen.
Einige plagt sogar ein Strafzins: In der Schweiz wollte eine Pensionskasse ihre Reserve bar abheben und in einen Tresor packen. Den in der Schweiz üblichen Strafzins von 0,75 Prozent wollte sie nicht länger akzeptieren. Im Tresor würde das Geld zumindest nicht automatisch weniger. Doch die Auszahlung wurde von der Notenbank gestoppt. Sie fürchtete vor allem Nachahmer – und weniger um die Sicherheit der Gelder im Tresor. Rentenversicherungen in Form von Pensionskassen und Direktversicherungen sind nicht die renditestärksten, dafür aber für Arbeitgeber die risikoärmsten Angebote.
„Arbeitgeber müssen eine lebenslange Rente gewährleisten und sorgen oft auch für den Todesfall oder die Berufsunfähigkeit vor, das lässt sich mit Rentenversicherungen gut abdecken“, sagt Teichmann. Bei anderen Formen wie den Direktzusagen bildet der Arbeitgeber dagegen Rücklagen in der Bilanz und zahlt später die Renten aus dem Betriebsvermögen.
Geht das schief, springt nach Betriebspleiten der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Betriebsrententräger stöhnen über die hohen Beiträge, die sie an den Verein zahlen müssen. Gesetzlich wurde zwar schon 2005 festgelegt, dass Einzahlungen zwischen Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds beim Jobwechsel übertragen werden sollen. Eine Pflicht, dass Arbeitgeber einst bei anderen Arbeitgebern geschlossene Altverträge weiterführen müssen, gibt es aber nicht.