Sie gilt als die zweite Säule der Altersvorsorge: Die Betriebsrente. Doch die Niedrigzinsen setzen Pensionskassen und Co. unter Druck. Die hohen Zusagen der Vergangenheit lassen sich am Kapitalmarkt kaum noch erwirtschaften. Manche Unternehmen schießen daher nach. So stockte der Autobauer Daimler das Pensionsvermögen kürzlich um rund 1,8 Milliarden Euro auf, um die Ansprüche der Beschäftigten langfristig abzusichern. Zugleich streichen erste Pensionskassen die Verzinsung künftiger Beiträge zusammen.
Mehr als 15 Millionen Beschäftigte profitieren von einer Betriebsrente. Eine Variante sind unternehmenseigene oder externe Pensionskassen. Einzelne Kassen könnten möglicherweise bald nicht mehr aus eigener Kraft ihre vollen Leistungen erbringen, warnte die Finanzaufsicht Bafin jüngst. „Eine Kürzung der Leistungen für die Versicherten wollen wir natürlich verhindern“, sagt Versicherungsaufseher Frank Grund. Die Bafin drängt darauf, dass die Arbeitgeber als Träger dieser Variante der betrieblichen Altersvorsorge neues Geld nachschießen. Allerdings sind die Unternehmen nicht zur Aufstockung der Kassen verpflichtet.
Drohen wegen der Zinsflaute nun Leistungskürzungen? Wer schon im Ruhestand ist, muss sich kaum Sorgen machen: „Laufende Betriebsrenten zu kürzen, ist nahezu unmöglich“, sagt Florian Swyter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Das gelte auch für die Verzinsung bereits eingezahlter Beiträge.
Laufende Verzinsung wichtiger bAV-Versicherer
Laufende Verzinsung 2014: 3,60 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,60 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,30 Prozentpunkte
im Spezialkollektivgeschäft
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,40 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,25 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,40 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,20 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,35 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,30 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,20 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,20 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,00 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,30 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,00 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Die Neue Leben Pensionskasse kappt allerdings die Verzinsung der Beiträge, die ab Januar 2017 gezahlt werden - der Garantiezins sinkt dann auf 1,25 Prozent von bisher 3,25 Prozent. Bestehende Guthaben sowie laufende Renten sind nicht betroffen. Die Änderung gilt für Verträge, die zwischen 2002 und 2005 geschlossen wurden. Betroffen sind nach Unternehmensangaben etwa 80.000 Beschäftigte. Grundsätzlich gilt: Kürzt eine Pensionskasse die Verzinsung künftiger Beiträge, dann muss der Arbeitgeber einspringen, der seinen Beschäftigten die betriebliche Altersversorgung anbietet. Die arbeitsrechtlichen Vorgaben sind streng: „Die wirtschaftlichen Probleme einer Pensionskasse reichen allein in der Regel nicht aus, um als Arbeitgeber von der Zusage loszukommen“, erläutert Swyter.
Die Neue Leben verweist auf eine Klausel in ihren Versicherungsbedingungen, wonach die Rechnungsgrundlagen geändert werden können - also der Zins für künftige Beiträge gesenkt werden kann. Enthalte die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zur Endgeltumwandlung diese Klausel, hafte das Unternehmen nicht, argumentiert die Pensionskasse.
Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten
Die Prognosen beziehen sich auf den sogenannten Standardrentner, der 45 Jahre Beiträge gezahlt und immer das Durchschnittseinkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verdient hat. Die angegebene Bruttostandardrente versteht sich vor Steuern. Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das Verhältnis der Renten im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der beitragszahlenden Beschäftigten abzüglich der durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge an.
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2015, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: November 2015
Beitragssatz zur GRV: 19,9 %
Bruttostandardrente: 1224 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 51,6 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1372 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,7 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1517 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,6 %
Beitragssatz zur GRV: 20,4 %
Bruttostandardrente: 1680 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 46,0 %
Beitragssatz zur GRV: 21,5 %
Bruttostandardrente: 1824 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 44,6 %
Auch nicht gewinnorientierte Unternehmen wie der BVV Versicherungsverein für die Finanzwirtschaft bekommen die Zinsflaute zu spüren. Die BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes senkt ebenfalls die Verzinsung von Beiträgen, die ab Anfang 2017 eingezahlt werden. Angesichts der Niedrigzinsen sei ein Renditeniveau von 4 Prozent nicht mehr erreichbar, heißt es in einem Beschluss der BVV-Mitgliederversammlung. In diesem Fall wollen die Arbeitgeber die Differenz allerdings ausgleichen.
Etwa 140 Pensionskassen gibt es. Ob weitere an der Zinsschraube drehen und mit welchen Folgen, ist derzeit schwer abzusehen. Noch könnten die zugesicherten Zinsen gezahlt werden. Sollten die Kapitalerträge weiter sinken, könnten die Anforderungen aber nicht mehr erfüllt werden, warnt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), ein Zusammenschluss von Versicherungsmathematikern.