




Die Bundesregierung will das angekündigte Hilfspaket für Lebensversicherer nach Medienberichten „in den nächsten Wochen“ auf den Weg bringen. Die Pläne könnten Versicherte, deren Verträge in diesem Jahr auslaufen oder die kündigen, zusammengerechnet mehr als zwei Milliarden Euro kosten, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. „Sowohl beim Thema Bewertungsreserven als auch beim Garantiezins und einigen anderen Dingen gibt es Änderungsbedarf“, zitiert das Blatt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Laut „Focus“ sollen die Pläne mit dem Verbraucherschutzministerium sowie den Regierungsfraktionen abgestimmt und die Neuregelung noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die Details sind weiter offen. Bisher liegen nach Koalitionsangaben noch keine Gesetzespläne vor.
Wichtige Kennziffern für Lebensversicherer
Bei der Nettoverzinsung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt. In die Berechnung einbezogen sind somit auch Erträge und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie die Abschreibungen auf Wertpapiere. Diese Kennzahl kann daher relativ starken Schwankungen unterworfen sein. Die Berechnung der Nettoverzinsung erfolgt nach den Empfehlungen des LV-Verbandes.
Abschlusskosten entstehen im Zusammenhang mit dem Neugeschäft. In der Regel sind die Kosten kalkulatorischer Bestandteil des Versicherungsprodukts, die der Versicherungsnehmer (zumindest teilweise) im Rahmen seiner Prämie trägt.
Diese Kostenquote beinhaltet die Kostenpositionen des Jahresabschlusses, die nicht unmittelbar dem Neugeschäft zuzuordnen sind. Hieraus lässt sich erkennen, wie hoch die Kostenbelastung in Relation zu den eingenommenen Beiträgen ist.
Der freien RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) kommt die Bedeutung einer Pufferfunktion zur Glättung der jährlichen Gewinnbeteiligung zu. Die freie RfB in Prozent der Deckungsrückstellung ist ein Indikator für die Höhe dieses „Puffers“ in Relation zur gesamten Deckungsrückstellung der Versicherten im Geschäftsjahr.
Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge und Nettoerträge aus Kapitalanlagen) gibt Aufschluss darüber, wie groß der Anteil der Erträge ist, der der Versichertengemeinschaft in Form von Überschüssen zugute kommt.
Das Wachstum eines Versicherungsunternehmens wird hier an drei Größenpositionen gemessen: Entwicklung der Beiträge (50%), Entwicklung der Kapitalanlagen (25%) und Entwicklung der Versicherungssummen (25%).
Das Storno erfasst die Verträge der kapitalbildenden Tarife (Kapital- und Rententarife), die vorzeitig - also vor Vertragsablauf - gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Es lässt einen Rückschluss auf die Qualität der Beratung, der Tarife und der Vertriebswege zu.
Die modifizierte Eigenmittelquote ist ein Maßstab dafür, in welchem Umfang ein Lebensversicherer Risiken durch die Eigenmittel Eigenkapital und Schlussüberschussanteil-Fonds (SÜAF) abdecken kann. Hierfür wird eine Quote gebildet, welche die Summe dieser beiden Eigenmittel der Deckungsrückstellung gegenüberstellt.
Die Reservequote zeigt, wie groß der Anteil der so genannten Stillen Reserven in Prozent der gesamten Kapitalanlagen zum Bilanzstichtag war. Die Stillen Reserven ergeben sich im Wesentlichen aus abgeschriebenen bzw. zum Niederstwert angesetzten Buchwerten (z. B. Grundstücke, Aktien und Investmentfondsanteile) gegenüber ihren zum Stichtag ermittelten und angesetzten Marktwerten. Die Bewertungsreserve wurde erstmals im Bilanzjahrgang 1997 in den Geschäftsberichten ausgewiesen. Seit dem Bilanzjahrgang 2007 sind auch die Stillen Reserven in den zu Nennwert bilanzierten Kapitalanlagen angabepflichtig und sind entsprechend integriert. Quelle: Morgen & Morgen
Erst kürzlich hatte die Bundesregierung angekündigt, die Vorschläge zur Stabilisierung der unter der Niedrigzinsphase leidenden Lebensversicherer würden im März oder April vorgelegt. Bei dem Hilfspaket geht es grundsätzlich um eine faire Verteilung stiller Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden beziehungsweise auslaufenden und bestehenden Verträgen. Angestrebt werde mehr Generationengerechtigkeit. Die Versicherer müssen sich im Gegenzug für Entlastungen auf strengere Vorgaben und Kontrollen einstellen.
Versicherer sind verpflichtet, Kunden, deren Police ausläuft, an den Bewertungsreserven - also den Kursgewinnen der Kapitalanlagen - zu beteiligen. Bisher werden Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf ihrer Police zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt. Die sind derzeit besonders hoch, weil hoch verzinste Wertpapiere, die die Unternehmen vor Jahren erworben haben, wegen der extrem niedrigen Zinsen deutlich im Kurs gestiegen sind. Die Versicherer müssen nun immer mehr der hochprozentigen Papiere verkaufen, um Kunden mit auslaufendem Vertrag an den Reserven zu beteiligen.
Bei kleinen Verträgen beläuft sich diese Sonderzahlung nur auf einen dreistelligen Betrag, bei größeren Policen kann die Summe aber auch deutlich höher liegen und bis zu 15.000 Euro erreichen. Den Schaden haben die Versicherten, deren Verträge weiterlaufen. Sie müssen mit weniger Rendite und Reserven-Beteiligung rechnen.
Nach dem „Focus“-Bericht müssen rund zwei Millionen Kunden, deren Police in diesem oder im nächsten Jahr fällig wird, mit Einbußen bei ihrer Ablaufsumme rechnen. Verbraucherschützer kritisieren laut „Focus“ die diskutierten Einschränkungen. Nicht den Unternehmen gehe es schlecht, sondern nur den Kunden. Die Regierung plant der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge nach jetzigem Diskussionsstand, den Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Kabinett zum Stichtag zu machen. Nur Kunden, deren Verträge dann ausgelaufen seien oder die vorher gekündigt hätten, kämen dann in den Genuss der Bewertungsreserven.
Die Versicherer pochen seit langem auf eine Neuregelung. Ein erster Versuch der schwarz-gelben Koalition, die Beteiligung der Kunden den Bewertungsreserven einzuschränken, war am Widerstand der Länder gescheitert. Diesmal ist laut „Süddeutscher Zeitung“ geplant, die Gewinnverteilung zugunsten der Kunden zu verändern. Außerdem würden Versicherer verpflichtet, die eingesparte Beteiligung an den Bewertungsreserven nicht für Auszahlungen an Aktionäre und nicht für Vertriebsaktionen zu verwenden. Diskutiert werde in der Koalition auch eine Verlängerung der Haftungszeiten für Vermittler, innerhalb derer sie Provisionen bei Kündigung durch den Kunden zurückzahlen müssen. Ferner wird laut „Süddeutscher“ über eine Höchstgrenze für Provisionen nachgedacht. Zudem könnten die Befugnisse der Finanzaufsicht Bafin gegenüber Versicherern ausgebaut und der maximal erlaubte Garantiezins gesenkt werden. Damit würden Lebensversicherungen als Anlageprodukt unattraktiver.