
Banken können aufatmen, Verbraucher nicht: Wer sein Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt hat, kann nicht auf Rückabwicklung der Versicherung durch das kreditgebende Institut hoffen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Weder handele sich bei den Verträgen um ein sogenanntes verbundenes Rechtsgeschäft noch seien sie als wirtschaftliche Einheit zu sehen, begründete der Vorsitzende Richter den Beschluss des XI. Senats.
Im Fokus stand ein Darlehen, das mit einer Lebensversicherung abgesichert wurde, um den Kredit später damit abzulösen. (Az.: XI ZR 406/13 - GVP-Kategorie X13). Die Klägerin hatte beide 2002 abgeschlossenen Verträge im Jahr 2011 widerrufen. Hätte der BGH die Bank zur Rückabwicklung der Versicherung verurteilt, hätten die Raten zurückgezahlt werden müssen - eine Möglichkeit für die Verbraucher, ohne Verluste aus solchen Verträgen herauszukommen.





„Nach einer ganzen Reihe bankenunfreundlicher Entscheidungen hat der BGH dem ausufernden Verbraucherschutz bei verbundenen Verträgen einen Riegel vorgeschoben“, sagte Bankenexperte Nils Andersson-Lindström von der Kanzlei Schultze & Braun. Die BGH-Entscheidung betreffe eine große Zahl an Banken und Verträge in einem Volumen von mehreren Milliarden Euro. Den Kunden bleibt nun, an Darlehen gekoppelte Lebensversicherungen im Zweifelsfall zu kündigen und lediglich den Rückkaufswert zu erhalten - oder die Beiträge weiter zu bezahlen.
Alternativen zur Lebensversicherung: Bonussparpläne
Art des Sparplans und Besonderheiten: „1892-Rendite-Sparen“; 1,07 Prozent Basiszins (variabel), dazu laufzeitabhängige Boni auf die Jahressparrate; Mitgliedschaft nötig
Rendite (in Prozent pro Jahr)* nach...
5 Jahren: 2,0/0,9
15 Jahren: 2,9/2,0
25 Jahren: 2,9/2,0
* Rendite im Fall, dass der Basiszins dauerhaft auf dem heutigen Niveau bleibt/Rendite bei 0 Prozent Basiszins
Stand: 18. Februar 2015
Quelle: Anbieter, eigene Recherche
Art des Sparplans und Besonderheiten: „Zielsparen“; 1,4 Prozent Basiszins (variabel), dazu laufzeitabhängige Boni auf die Jahressparrate; Mitgliedschaft nötig
Rendite (in Prozent pro Jahr)* nach...
5 Jahren: 2,1/0,7
15 Jahren: 2,2/0,8
25 Jahren: 2,3/1,0
* Rendite im Fall, dass der Basiszins dauerhaft auf dem heutigen Niveau bleibt/Rendite bei 0 Prozent Basiszins
Stand: 18. Februar 2015
Quelle: Anbieter, eigene Recherche
Art des Sparplans und Besonderheiten: „Sparplan langfristig“; 0,05 Prozent (kurze Laufzeiten) bzw. 1 Prozent (lange Laufzeiten) Basiszins ( variabel), dazu laufzeitabhängige Boni auf die Jahressparrate
Rendite (in Prozent pro Jahr)* nach...
5 Jahren: 1,5/1,5
15 Jahren: 1,7/0,8
25 Jahren: 2,3/1,5
* Rendite im Fall, dass der Basiszins dauerhaft auf dem heutigen Niveau bleibt/Rendite bei 0 Prozent Basiszins
Stand: 18. Februar 2015
Quelle: Anbieter, eigene Recherche
Art des Sparplans und Besonderheiten: „Prämiensparen flexibel“; 0,13 Prozent Basiszins (variabel), dazu laufzeitabhängige Boni auf die Jahressparrate
Rendite (in Prozent pro Jahr)* nach...
5 Jahren: 1,1/1,0
15 Jahren: 2,4/2,3
25 Jahren: 2,2/2,1
* Rendite im Fall, dass der Basiszins dauerhaft auf dem heutigen Niveau bleibt/Rendite bei 0 Prozent Basiszins
Stand: 18. Februar 2015
Quelle: Anbieter, eigene Recherche
Lebensversicherungen zur späteren Tilgung von Krediten gelten längst als Verlustgeschäft für Schuldner und werden kaum noch zu diesem Zweck abgeschlossen. Steuerprivilegien sind abgeschafft und Überschüsse fallen häufig geringer aus als erwartet. Meist fehle dann viel Geld, wenn der Kredit abgelöst werden soll, sagte Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Verbraucher haben mit Zitronen gehandelt und ein schlechtes Geschäft gemacht.“