
Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten neun Monaten des Jahres einen Verlust von 763 Millionen Euro verbucht. Diese Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben gehe vor allem darauf zurück, dass die Kassen ihre Versicherten über Rückzahlungen und freiwillige Leistungen an ihren hohen Finanzreserven beteiligt hätten, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch in Berlin mit. Die Kassen haben rund 16 Milliarden Euro an Rückstellungen angehäuft.
Im Gesundheitsfonds, in den Beitrags- und Steuergelder fließen, werden zum Jahresende Reserven von 12,6 Milliarden Euro erwartet. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nannte die Finanzsituation stabil.
Wie Rentner den Zugriff der Sozialkassen bremsen
Kassenzahler sind gekniffen: Auf Auszahlungen aus betrieblichen Vorsorgeverträgen zahlen sie den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Beitragssatz am 1. Juli jedes Jahres, derzeit 15,5 Prozent plus 2,05 Prozent.
Werden 120.000 Euro aus einer Direktversicherung ausgezahlt, teilt die Kasse die Summe durch 120. Aus dem so ermittelten Monatslohn von 1000 Euro zahlt der Versicherte bei 15,5 Prozent Beitragssatz zehn Jahre monatlich 155 Euro an die Kasse, plus 20,50 Euro Pflegebeitrag.
Wer seine Betriebsrente ohne Zuschüsse vom Arbeitgeber bestreitet, sollte nachrechnen, ob sich die Vorsorge lohnt. Tut sie dies nicht, könnte er den Vertrag ohne Einzahlungen weiterlaufen lassen.
In jedem Fall sollte der Beitragszahler ohne Arbeitgeberzuschuss sich als Versicherungsnehmer eintragen lassen. Dadurch hat er als Rentner die Chance, dass ein Teil der Auszahlung vom Kassenabzug verschont bleibt. Er muss aber als Arbeitnehmer stets in die Krankenkasse eingezahlt haben und bei Auszahlung in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sein.
Mitunter ist nur der vom Arbeitgeber eingezahlte Teil der Auszahlung beitragspflichtig. Gegen den Kassenzugriff sollten Vorsorgesparer Widerspruch einlegen. Hilfreich ist eine Liste des Versicherers, aus der hervorgeht, was der Versicherte und was der Arbeitgeber eingezahlt hat – und wer jeweils als Versicherungsnehmer eingetragen war.
Am Bundessozialgericht laufen Klagen gegen den Kassenabzug bei Pensionskassen. Auch hier kann sich Widerspruch lohnen, den Beitrag müssen Versicherte aber zunächst zahlen.
Wer wegen Auslandsaufenthalten oder zeitweiliger Privatversicherung eine bestimmte Zahl von Beitragsjahren unterschreitet, gilt als freiwillig versicherter Rentner und entkommt dem Zugriff der Kasse nicht.
Das Ministerium wie auch Experten rechnen damit, dass trotz der neuen Zusatzbeiträge auf die GKV-Mitglieder im nächsten Jahr im Durchschnitt keine höheren Belastungen zukommen. Regierung und Schätzerkreis haben den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen auf 0,9 Prozent veranschlagt.
Er läge damit in Höhe des derzeit noch geltenden Sonderbeitrags. Mehr als 20 Kassen haben sogar angekündigt, dass sie unter diesem Wert bleiben wollen, was für deren Mitglieder eine Entlastung bedeuten würde. Die Kassen legen ihre Sätze bis Weihnachten fest.
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In den ersten drei Quartalen 2014 stiegen die Ausgaben für Arzneimittel um 9,3 Prozent, für ärztliche Behandlungen um 3,6 und für Krankenhausbehandlungen um 3,9 Prozent. Die Aufwendungen für das Krankengeld wuchsen um 7,7 Prozent.