




Während die Sparer durch die Fußball-WM abgelenkt sind, versucht die Bundesregierung das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Schnellverfahren durchzudrücken. Bereits Anfang Juni passierte der Gesetzentwurf das Kabinett, in den nächsten Wochen soll die Reform von Parlament und Bundesrat verabschiedet werden.
Die Reform soll die Lebensversicherer, die unter den niedrigen Zinsen am Markt und den hohen Zinsversprechen alter Verträge ächzen, weiter stabilisieren. Unter anderem soll der Garantiezins für Neuverträge erneut sinken und gleichzeitig die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die Versicherten begrenzt werden.
Bei der ersten Lesung im Bundestag musste Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das "Gesetzespaket zur Sicherung der Ansprüche von Lebensversicherungskunden" gegen breite Kritik aus der Branche und von Verbraucherschützern verteidigen. Wegen der niedrigen Zinsen für sichere Staatsanleihen müsse die Bundesregierung handeln, sagte Schäuble. "Die Versicherungsnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass sie die zugesagten Leistungen auch erhalten." Dazu seien auch Änderungen bei der Verteilung von Bewertungsreserven nötig. Bleibe es bei der geltenden Beteiligungsregel, würden langfristig die Ansprüche aller Versicherungsnehmer gefährdet, sagte Schäuble.
Schnellschuss der Regierung
Schon im Juli könnte das Gesetz in Kraft treten. Betroffen wären alle 62 Millionen Versicherten mit ihren geschätzt 87 Millionen Lebensversicherungspolicen. Lediglich der niedrigere Garantiezins gilt dann nicht für bestehende, sondern nur für neu abgeschlossene Verträge.
In Einzelfällen können die Regierungspläne für ausscheidende Versicherten hohe Einbußen bedeuten. Insbesondere Kunden, deren Vertrag bald endet oder die ihre Police demnächst kündigen, müssten Einbußen hinnehmen. Der Grund: Ihr Anteil an den Bewertungsreserven fällt dann niedriger aus als erwartet. Die Bewertungsreserven entstehen, weil ältere - höher verzinste - Staatsanleihen in der Niedrigzinsphase vorübergehend im Wert steigen.
Bislang wurden diese Buchgewinne zur Hälfte an ausscheidende Kunden ausgeschüttet. Künftig können sie gekürzt werden, wenn nicht zuvor die Garantiezusagen der Versicherung an alle Kunden gesichert sind.
Außerdem sollen in diesem Fall auch die Dividenden an die Aktionäre gekürzt werden können. Ab 2015 soll zudem der gesetzliche Garantiezins von 1,75 auf 1,25 Prozent sinken. „Unser Maßnahmenpaket ist ausgewogen und gerecht“, sagte Schäuble. Es werde eine tragfähige Lösung geschaffen, die für mehr Gerechtigkeit zwischen ausscheidenden und verbleibenden Versicherungsnehmern schaffe. Auch die Unternehmen sowie Anteilseigner leisteten einen Beitrag.