Doppelbesteuerung der Rente Erst Karlsruhe ist wohl die Endstation

Doppelbesteuerung der Rente: Erst Karlsruhe ist wohl die Endstation Quelle: imago images

Die Bundesregierung muss die Steuer auf Renten nach Grundsatzurteilen reformieren. Die Tragweite ist ihr offensichtlich noch nicht bewusst. Ein Kommentar.

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Schluss mit der Doppelbesteuerung der Rente, hatte die WirtschaftsWoche schon 2016 gefordert. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofs dürfte der doppelten Steuer nun wirklich ein Riegel vorgeschoben werden. Zwar wiesen die Richter die Klagen zweier Rentner ab, warnten aber, dass die aktuellen Regeln für Renten in Zukunft zu einer massenhaften Doppelbesteuerung führten. Die ist verfassungswidrig.

Bislang hatte die Bundesregierung ein Problem abgestritten. Jetzt zauberte das Bundesfinanzministerium sofort Ideen für eine Steuerreform hervor, um das Problem nach der Bundestagswahl zu lösen. Dass diese Ideen rein rechnerisch längst nicht reichen, um die Doppelbesteuerung von teils Zehntausenden an Renten-Euro pro Fall zu beseitigen – ach, wer merkt das bei dem komplexen Thema schon.

Von echter Erkenntnis ist wenig zu spüren. So bleibt das Streitthema wohl erhalten. Auch, weil die obersten Finanzrichter überraschend entschieden, dass bei der Berechnung einer Doppelbesteuerung Rentenansprüche von Hinterbliebenen mitzählen. Dabei ist die Einkommensteuer eigentlich eine rein persönliche Steuer. Gut möglich, dass über dieses Detail noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden muss.

Mehr zum Thema: Die Vorgaben des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung sorgen für viel Klarheit. Doch an zwei Stellen dürfte es noch spannend werden, womöglich bis zum Bundesverfassungsgericht. Nach dem BFH-Urteil zur Doppelbesteuerung der Rente: Was jetzt noch strittig ist

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