Damit ist die Arbeit des Versicherungskunden aber häufig noch längst nicht getan: Die Beweispflicht für den Einbruchdiebstahl und den entstandenen Schaden liegt nämlich beim Versicherungsnehmer. Bianca Boss kennt die Probleme der Bestohlenen bei der Schadenregulierung mit den Versicherern nur zu gut. „Die meisten Beschwerden von Verbrauchern erreichen uns zur Beweispflicht. Die liegt nämlich gänzlich beim Versicherten. Das ist aber vielen nicht vollends klar“, sagt Boss. “Der Versicherte muss nachweisen, dass tatsächlich ein Einbruchdiebstahl vorliegt, dass ihm die gestohlenen Gegenstände auch tatsächlich gehört haben und welchen Wert diese haben.“
Dass es auf diesem Gebiet oftmals Uneinigkeit zwischen Versicherung und Versicherungskunden gibt, bestätigt auch der Versicherungsombudsmann Günter Hirsch, dessen Ombudsstelle 2012 rund 700 Beschwerden gegen Hausratversicherer außergerichtlich verhandelt hat: „Insbesondere geht es immer wieder um den Nachweis, dass überhaupt in das Haus oder die Wohnung eingebrochen wurde.
Fehlen Einbruchspuren, ist es für den Versicherungsnehmer schwierig, den ihm obliegenden Nachweis zu erbringen, dass jemand gewaltsam oder mithilfe eines falschen Schlüssels oder eines Werkzeuges eingedrungen ist.“ Auch an geeigneten Rechnungsbelegen mangelt in den Beschwerdefälle des Öfteren. „Nicht selten haben Versicherungsnehmer Schwierigkeiten, durch entsprechende Belege nachzuweisen, dass etwa ein bestimmtes Schmuckstück oder eine teure Uhr gestohlen wurde und welchen Wert der Gegenstand hatte“, erklärt Hirsch. „Schmuck ist nur versichert, wenn er gesichert aufbewahrt wird, gestohlenes Geld wird zusätzlich nur in begrenzter Höhe erstattet.“
Problematisch ist auch oftmals die Höhe des Schadenersatzes bei Computern, Notebooks und ähnlichen High-Tech-Geräten. „Im Bereich der Elektronikgeräte haben wir tatsächlich das Problem des schnellen Werteverfalls“, berichtet Boss vom Bund der Versicherten. „Zwar erhält der Versicherte den Neuwert des Geräts, aber eben nur ein Gerät gleicher Art und Güte. Das kann zum Zeitpunkt des Einbruchdiebstahls auch deutlich billiger sein, als das gestohlene Gerät“, erklärt Boss vom Bund der Versicherten. „Wem sein altes iPhone gestohlen wird, hat nun mal keinen Anspruch auf das aktuelle Modell. Der technische Fortschritt ist nicht mitversichert. Sonst könnten sich Versicherte im Schadenfall ungerechtfertigt bereichern.“
Markus Becker aus Düsseldorf dann auch ganz zufrieden mit der Schadenregulierung. „Vor allem war ich froh, dass alles relativ schnell geregelt war“, sagt er heute. Otto Clampe hätte sich hingegen zumindest eine Entschuldigung seiner Versicherung erhofft. Er sah sich dem stillen Vorwurf ausgesetzt, den Einbruch nur vorgetäuscht zu haben. „Ich habe meinem Versicherungsmann mehrfach gesagt: Ich bin das Opfer.“
*Namen von der Redaktion geändert