Eltern Sorgerecht vorsorglich regeln

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Das Kindswohl ist entscheidend

Hält es beispielsweise nach dem Tod einer Mutter den leiblichen Vater für wenig geeignet, weil er sich in der Vergangenheit kaum um sein Kind gekümmert hat, kann das Gericht auch einem anderen Familienmitglied oder einem Freund der Familie das alleinige Sorgerecht zusprechen. Für Alleinerziehende ist eine sorgfältig begründete Sorgerechtsverfügung Pflicht, wenn sie den anderen Elternteil für die falsche Wahl halten.

Das kann zu einer bitteren Pille für Väter werden, die trotz Trennung von der Mutter ein liebevolles Verhältnis zu ihren Kindern bewahren konnten. Denn wieder ist aus Sicht des Familiengerichts das Kindswohl entscheidend, nicht der Wunsch der Erwachsenen.

Eva Becker, Anwältin für Familienrecht aus Berlin, sagt: „Wächst das Kind seit Jahren liebevoll in einer zweiten Ehe oder Lebensgemeinschaft der Mutter auf und hat eine enge Bindung zu dem Stiefvater, kann auch er das geteilte Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen.“

Das gilt auch, obwohl der leibliche Vater zunächst automatisch nach dem Tod der Mutter das Sorgerecht bekommt. Er kann aber gegen die Entscheidung, das Kind bei dem Lebensgefährten der Mutter zu lassen – die sogenannte Verbleibensentscheidung –, Beschwerde einlegen. Immerhin: Das Besuchsrecht steht ihm in jedem Fall weiter zu.

Grundsätzlich gilt beim Jugendamt und vor dem Familiengericht: Nichts ist für immer. Stellt sich der eingesetzte Vormund des Waisenkinds über die Jahre als überfordert heraus oder das Kind leidet, wird neu verhandelt. Familienrecht ist manchmal ein Schlachtfeld und anwaltlicher Rat tatsächlich eine Hilfe.

Alle paar Jahre überprüfen

Dass alles im Fluss ist, müssen sich auch Eltern vor Augen halten, die vermeintlich alles geregelt haben, warnt Anwältin Becker. „Sorgerechtsverfügungen müssen alle paar Jahre darauf überprüft werden, ob sie noch dem aktuellen Willen entsprechen.“ Die erfahrene Familienrechtlerin wundert sich immer wieder: „Jedes Jahr denken die Deutschen über eine neue Kfz-Versicherung nach, jedes zweite zerbrechen sie sich den Kopf über den besten Handyvertrag. Aber Testamente, Eheverträge oder Sorgerechtsverfügungen verstauben im Aktenordner.“

Auch eine wichtige finanzielle Frage lässt sich mit einer Sorgerechtsverfügung klären: Wer verwaltet treuhänderisch – wenn vorhanden – das Vermögen der Waisen? Um jedweden Verdacht zu vermeiden, dass sich bei der Übernahme des Sorgerechts liebevolle und monetäre Gründe vermischt haben könnten, empfiehlt es sich, Geld und Liebe zu trennen – oder zumindest Zugriff auf Konten nur nach dem Vier-Augen-Prinzip zu gewähren. Bei größeren Vermögen oder getrennten Eltern ist es oft eine gute Wahl, Vermögenswerte hälftig dem überlebenden Elternteil und einer dritten Person anzuvertrauen. Zum Wohle aller.

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