Eltern Sorgerecht vorsorglich regeln

Wer zieht die Kinder groß, wenn ihre Eltern sterben? Deren letzter Wille ist nicht automatisch entscheidend. Mütter und Väter sollten dennoch vorsorgen.

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Eine Grabfigur Quelle: dpa

Im August 2010 starb Sepp Daxenberger, Fraktionsvorsitzender der Grünen im bayrischen Landtag, mit 48 Jahren an Krebs – drei Tage nach der Beerdigung seiner Frau Gertrud. Auch sie fiel einem Krebsleiden zum Opfer, mit 49 Jahren. Drei Söhne, 12, 17 und 20 Jahre alt, trauerten um ihre Eltern. Niemanden, der davon erfuhr, ließ dieses Schicksal unberührt.

Für Eltern ist die Vorstellung, das eigene, noch junge Kind allein zurücklassen zu müssen, vielleicht die schlimmste überhaupt. Für mehr als 1000 Kinder im Jahr wird eine solche Tragödie bittere Realität. Sie verlieren binnen weniger Jahre beide Elternteile. Selten ist es der gefürchtete Autounfall, der ihnen Halt und Heimat raubt. Meist sind es Jedermann-Krankheiten.

Kein Mitspracherecht für Paten

Wer bekommt dann das Sorgerecht für den Nachwuchs? Der Ernstfall ist nicht nur psychologisch, sondern auch juristisch eine herausfordernde Situation: So haben Paten keinerlei Mitspracherecht, auch der Wille der nächsten Verwandten ist nicht entscheidend. Besonders kompliziert wird die Sorgerechtsfrage, wenn ein alleinerziehender Elternteil verstirbt. Das letzte Wort haben in allen Fällen beratend das Jugendamt und bindend das Familiengericht. Wie aber können Eltern vorsorgen?

Sind Mutter und Vater verstorben, schaltet sich das Jugendamt ein und gibt für das örtlich zuständige Familiengericht sein Votum ab, bei wem der Nachwuchs nach Meinung der Behörde am besten aufwachsen kann. Einziges Kriterium ist dabei das Kindswohl.

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