Tipps zum Steuern sparen
Eltern erhalten für ihre Kinder im Lauf des Jahres Kindergeld, jeden Monat 184 Euro für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte und für jedes weitere 215 Euro. Daneben gibt es Steuerfreibeträge für Kinder. Von den 7008 Euro pro Kind wird das Kindergeld allerdings abgezogen, nur der darüber hinausgehende Steuervorteil wird vom Finanzamt berücksichtigt. Vorteile ergeben sich bei dieser Berechnung allerdings nur für fünf Prozent der Steuerzahler.
Auch für volljährige Kinder kann es Kindergeld geben. Dafür muss das Kind noch in der ersten Ausbildung sein und von den Eltern unterstützt werden. Für Kinder, die sich in einer Anschlussausbildung oder einer zweiten Berufsausbildung befinden, gibt es eine Reihe von Kriterien, die darüber entscheiden, ob Kindergeld gewährt wird oder nicht. Die Prüfung des Einkommens des Kindes ist seit 2012 jedoch weggefallen. Insofern ist für das Kindergeld unerheblich, wie viel der Sprössling selbst verdient.
Eine weitere Möglichkeit: Wenn Eltern die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung bezahlen, können sie damit ebenfalls die Steuerlast mindern.
Außerdem können berufstätige Eltern für jedes Kind unter 14 Jahren bis zu 4000 Euro Betreuungskosten absetzen.
In der aktuellen Steuererklärung lässt sich die Steuerlast durch Kranken- und Pflegeversicherung deutlich mindern – die Beiträge werden als Vorsorge berücksichtigt. Besonders attraktiv ist dies für Rentner, Selbständige und privat versicherte Arbeitnehmer mit Familie.
Abgesetzt werden die Beiträge als Sonderausgaben, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Grundsätzlich können die Ausgaben für die Basiskrankenversicherung komplett abgezogen werden – Krankentagegeld, Chefarztbehandlung, Zahnzusatz oder Einbettzimmer aber nicht. Auch bei Privatversicherten sind die Aufwendungen absetzbar, die für einen Basisschutz gezahlt werden. Alles darüber wird unter sonstiger Vorsorge verbucht. Aufwendungen für die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflege-Pflichtversicherung sind mit der aktuellen Steuererklärung erstmals komplett absetzbar. Lediglich die Beiträge für Krankengeld bleiben außen vor.
Für Eltern privat versicherter Kinder gilt: Die Versicherungsbeiträge können ebenfalls als Sonderausgaben abgesetzt werden, solange die Eltern unterhaltsverpflichtet sind und Kindergeld bekommen. Auch die Beiträge für privat versicherte Ehepartner können Ersparnisse bringen.
Die neuen Regeln lohnen sich vor allem für Gutverdiener. Wer hohe Beiträge zahlt, bekommt vom Fiskus auch mehr zurück.
Neue Höchstbeträge gelten auch für Unterhaltszahlungen an Kinder, Lebensgefährten, Ex-Ehepartner und sonstige Verwandte. Wer andere so unterstützt, bekommt mit der aktuellen Steuererklärung mehr zurück als bisher.
Die Krankenversicherungsbeiträge für Kinder und ehemalige Partner können wie eigene Beiträge als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden. Die Höchstbeträge für Unterhaltszahlungen von 13.805 € (Sonderausgaben) bzw. 8.004 € (außergewöhnliche Belastungen) werden um die Krankenkassenbeiträge erhöht. Letztere sind also komplett absetzbar, unabhängig von der Höhe der sonstigen Unterhaltszahlungen. Ob der Unterhaltsempfänger oder der Zahler Versicherungsnehmer ist, ist hierbei irrelevant.
Wer nicht mehr beruftätig ist, darf nun auch Versicherungskosten beim Finanzamt anrechnen. Allerdings könnten Rentner und Pensionäre durch die neuen Regeln auch schlechter gestellt werden. Dann gilt die so genannte Günstigerprüfung und es wird auf altem Weg berechnet, wenn so mehr erstattet wird. Arztkosten und Handwerkerrechnungen sind für Rentner und Pensionäre künftig ebenfalls abzugsfähig.
Die neuen Grundfreibeträge gelten genauso für Rentner: Auch sie müssen ab Einkünften von 8004 Euro (16009 Euro bei Ehepaaren) ihr Einkommen versteuern.
Bei beruflich bedingten Umzügen können Steuerzahler diesmal mehr absetzen, die Pauschalen für Umzüge im Jahr 2010 wurden erhöht. Alleinstehende können 636 Euro absetzen, Ehepaare 1271 Euro. Für Kinder, Partner und Verwandte, die mit umziehen, gibt es eine Pauschale von je 280 Euro. Die Pauschalen steigen, wenn der letzte beruflich bedingte Umzug vor weniger als fünf Jahren stattgefunden hat.
Der Fiskus beteiligt sich damit an Kosten wie Umzugsfirma, Wohnungssuche, Reisekosten, doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren, Nachhilfeunterricht der Kinder und sogar Trinkgeldern für Umzugshelfer oder die Ummeldung des Wohnortes.
Viele Kurzarbeiter werden voraussichtlich Steuern nachzahlen müssen. Denn das Kurzarbeitergehalt des Staates ist zwar steuerfrei, erhöht aber die Progressionsstufe.
Es gibt allerdings auch Themen, die sich 2013 zugunsten der Eltern auswirken könnten. So unterliegt die Kinderbetreuung im nächsten Jahr einer Änderung: Ab dem 1. August 2013 haben Eltern für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Bekommen sie von den Jugendämtern der Kommunen keinen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertageseinrichtung zugewiesen, können sie klagen.
Die Aussicht auf eine extrem teure Klagewelle setzt die Kommunen nun unter Druck. Aus diesem Grund läuft der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) auf Hochtouren. Bund und Länder stecken nach einer Ansage von ganz oben zunehmend Mittel in den U3-Ausbau, bekommen in manchen Städten, wie etwa in Köln, aber auch Probleme durch ein Manko an zur Verfügung stehenden Gebäuden und Grundstücken. Wie wichtig den öffentlichen Stellen das Thema mittlerweile ist, wird daran deutlich, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen jüngst schon ihren zweiten U3-Krippengipfel abgehalten hat. Landesfamilienministerin Ute Schäfer appellierte dabei an die Kommunen und Träger, jeden neu geschaffenen U3-Platz zu besetzen – selbst wenn das Kindergartenjahr schon begonnen hat: "In vielen Kindertageseinrichtungen gibt es Wartelisten mit Kindern unter drei Jahren, die dringend einen Platz benötigen. Ihre Eltern rechnen fest damit, dass der Ausbau weiter an Dynamik gewinnt. Diese Familien dürfen wir nicht vor der geschlossenen Tür stehen lassen. Jeder neue Platz sollte sofort besetzt werden", so Schäfer.
Neue Wege
Der Druck, der auf den Kommunen lastet, öffnet in manchen Gemeinden den Weg für neue Ideen. Nicole Düser etwa hat in Willich eine Möglichkeit gefunden, die Interessen aller Beteiligten unter einen Hut zu bringen. Düser, Geschäftsführerin des Beratungsunternehmens Projektstelle, hat mit der Stadt Willich und der Wirtschaftsförderung das Projekt „Glückskinder Willich“ ins Leben gerufen, eine Kindertageseinrichtung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und in der Unternehmen und Kommunen Plätze kaufen können. „Mit der Errichtung dieser Kindertageseinrichtung schlagen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe: Willich wird für neue und bestehende Gewerbetreibende interessanter, die Stadtverwaltung und die Jugendhilfe erhält mehr U3-Plätze, die Unternehmen können dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Eltern der Kommune und der Unternehmen haben gesicherte Plätze für ihre Kinder“, so Düser. „Kosten und Nutzen werden für alle Beteiligten optimiert und weder Kommune, Land, Unternehmen, Träger oder Eltern werden finanziell übervorteilt oder ungleich behandelt.“
Auch wenn der neue Rechtsanspruch nicht jedem Kind einen Betreuungsplatz garantieren wird, zeigt das Beispiel Willich, dass sich beim Thema Kinderbetreuung einiges tut – und dass sich Eltern in diesem Punkt vielleicht sogar auf das Jahr 2013 freuen können.