Erbschaft und Schenkung Clever vererben und Steuern sparen

Eltern, die ihren Nachlass frühzeitig, fair und juristisch wasserdicht regeln, ersparen Kindern viel Geld und Ärger. Dabei müssen jedoch gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

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Grafik: Schenkung

Alle zehn Jahre können Eltern ihren Kindern Teile ihres Vermögens bis zum Freibetrag von 400.000 Euro steuerfrei schenken (siehe Tabelle auf der nächsten Seite). Dabei sollten alle Kinder gleichermaßen profitieren, egal, ob ehelich oder unehelich. So lassen sich Steuern sparen und spätere Konflikte ums Erbe vermeiden.

Klug aufteilen

Zerstrittene Erbengemeinschaften haben ganze Familien zerstört. Statt im Testament das gesamte Vermögen pauschal nach festen Quoten zu verteilen, ist es sinnvoller, einzelne Vermögensteile (Immobilien, Möbel oder Autos) einem Erben komplett zuzusprechen und möglicherweise Ausgleichszahlungen zu verfügen, die zum Beispiel mithilfe eines auf das Haus aufgenommenen Kredits erfolgen können. Sonst streiten sich die Erben, etwa ums Haus: Ein Kind will es verkaufen, ein anderes selbst nutzen und ein drittes vermieten. Folge: Die Immobilie muss zwangsversteigert werden.

Wichtig ist, dass jedes Kind seinen Pflichtteil erhält. Der Pflichtteil beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils. Ein Beispiel: Das Vermögen der verstorbenen Eltern beträgt 600.000 Euro. Sie hinterlassen drei Kinder, deren gesetzlicher Erbteil ein Drittel, also 200.000 Euro, beträgt. Der Pflichtteil pro Kind beläuft sich auf 100.000 Euro. Weniger dürften die Eltern Sohn oder Tochter nicht zusprechen.

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