Testamente sind nur gültig, wenn sie von Hand geschrieben oder von einem Notar beglaubigt sind. Wer ein solches Dokument verfasst, muss mit vollem Namen und Datum unterschreiben. Es kommt auch auf juristische Feinheiten in der Formulierung an: „vererben“ oder „vermachen“ haben ganz unterschiedliche Konsequenzen. Wer seinen Kindern einen Teil seines gesamten Vermögens hinterlassen will, muss sie als Erben einsetzen; egal, ob mit festen Quoten oder nicht. Wer einem Freund einen Vermögensgegenstand, beispielsweise ein Kunstwerk, zukommen lassen will, sollte ihn als Vermächtnisnehmer einsetzen. Vermächtnisnehmer haben keinen Zugriff aufs Gesamtvermögen.
So bleibt der Pflichtteilsanspruch der Kinder erhalten. Eltern können das Erbe mit bestimmten Bedingungen verknüpfen, beispielsweise dass die Kinder über Teile des Vermögens erst verfügen dürfen, wenn sie volljährig sind. Solche Klauseln dürfen jedoch nicht sittenwidrig sein, anderenfalls wäre das Testament ungültig. Sittenwidrig wäre es, in die Persönlichkeitsrechte der Erben einzugreifen, sie also etwa zu zwingen, eine bestimmte Religion anzunehmen.
Öfter schenken, Steuern sparen Sätze für Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Freibetrag lässt sich bei Schenkung alle zehn Jahre nutzen | |||
Freibetrag (in Euro) | Ehepartner 500.000 | Kinder 400.000 | |
Vererbtes Vermögen nach Abzug des Freibetrags (in Euro) | Steuersätze (in Prozent) | ||
bis | 75.000 | 7 | |
bis | 300.000 | 11 | |
bis | 600.000 | 15 | |
bis | 6.000.000 | 19 | |
bis | 13.000.000 | 23 | |
bis | 26.000.000 | 27 | |
über | 26.000.000 | 30 | |
Beispiel: Kind erbt 700.000 Euro, zahlt 33.000 Steuer (11 Prozent von 700.000 - 400.000); Quelle: BMF |
Testament beim Amtsgericht hinterlegen
Damit ein zu Hause aufbewahrtes Testament nicht verloren geht oder unterschlagen wird, sollten Eltern ein Exemplar beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Stirbt einer der potenziellen Erben, müssen Eltern das Testament erneuern.
Für Erben prekär ist, wenn Verstorbene ihnen Schwarzgeld hinterlassen. Wer unversteuertes Vermögen erbt, muss bis zu zehn Jahre Steuern nachzahlen, plus sechs Prozent Hinterziehungszinsen. Wer Geld in der Schweiz gebunkert hat, sollte beim Finanzamt daher lieber die Karten auf den Tisch legen.