Familienversicherung 2022 So versichern Sie die Familie kostenlos

Familie kostenlos versichern 2022: Darauf müssen Sie achten Quelle: imago images

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Kinder mit der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichern. Was Sie über die Familienversicherung wissen sollten.

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Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung haben, ist es möglich, Ihre Kinder und Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner beitragsfrei mitzuversichern. Vorher sollten Sie jedoch prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen und welche Familienmitglieder nicht familienversichert werden können. Alle wichtigen Fragen rund um die Familienversicherung im Überblick.

Wie kann ich meine Familie beitragsfrei mitversichern?

Statt einer privaten Krankenversicherung (PKV) können Sie bereits bei einem Kind auf die gesetzliche Familienversicherung zurück greifen. Diese ist im Zweifel günstiger als eine PKV, bei der Sie für jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag abschließen müssen. Außer des Krankengeldes erhalten gesetzlich mitversicherte Familienmitglieder alle Leistungen der Krankenkasse. 

Um Ihre Familie beitragsfrei mitzuversichern müssen Sie folgende Kriterien beachten:

  • Das zu versichernde Familienmitglied muss in Deutschland wohnen.
  • Das zu versichernde Familienmitglied darf nicht selbst versicherungspflichtig sein. Also je nach Art der Beschäftigung müssen bestimmte Einkommensgrenzen berücksichtigt werden.
  • Das zu versichernde Familienmitglied darf nicht hauptberuflich selbstständig sein.
  • Das zu versichernde Familienmitglied darf nicht verbeamtet sein.

Wie viel dürfen Familienversicherte verdienen?

Familienmitglieder, die in der Familienversicherung mitversichert werden, dürfen selbst nur ein geringes Einkommen haben. So liegt die Einkommensgrenze für die Familienversicherung derzeit bei 470 Euro im Monat. Als Gesamteinkommen zählen dabei die Einkünfte nach dem Steuerrecht. Regulär Angestellte können also auch Werbungskosten von ihren Einnahmen abziehen.

Damit darf das Gesamteinkommen dann nicht höher als 553,33 Euro im Monat sein, um familienversichert zu bleiben. Dieser Betrag errechnet sich aus der Einkommensgrenze für die Familienversicherung und der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro monatlich.

Sollten mitversicherte Familienmitglieder die genannten Beträge überschreiten, müssen sie sich ab dann selbst versichern, wenn sie ihren Einkommensteuerbescheid erhalten.

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Wo beantrage ich eine Familienversicherung?

Wenn Sie Ihre Familie über eine Familienversicherung beitragsfrei mitversichern wollen, müssen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Alle nötigen Anträge sind zumeist auf der Website der Krankenkasse zu finden. Hier sind vor allem Angaben zur vorigen Versicherung, dem Einkommen und den Kindern zu machen. Dabei muss auch der Ehepartner oder Lebenspartner angegeben werden. 

Bitte beachten Sie die Angaben korrekt einzugeben, denn die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind.

Welche Altersgrenzen muss ich beachten und was gilt für Kinder? 

Kinder können in der Familienversicherung mitversichert werden, wenn Sie das 23. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und noch nicht berufstätig sind. Wenn die Kinder studieren oder einer Ausbildung ohne Entgelt nachgehen, verlängert sich die beitragsfreie Familienversicherung auf 25 Jahre. Während eines Freiwilligen Sozialen Jahrs oder der Mitarbeit im Bundesfreiwilligendienst müssen die Kinder sich selbst versichern.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Familienversicherung auch über das 25. Lebensjahr hinaus um 12 Monate verlängert werden. Dies gilt, wenn die Ausbildung oder das Studium für folgende Tätigkeiten unterbrochen wird: 

  • freiwilliger Wehrdienst
  • freiwillige Entwicklungshilfe
  • Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst

Unter Umständen können Kinder auch nicht über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden. Dann müssen Kinder kostenpflichtig versichert werden. Dies ist dann der Fall, wenn bei verheirateten Eltern der Besserverdiener privatversichert ist und eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet.

Studenten, die nicht über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden, können sich vergünstigt gesetzlich versichern. Der monatliche Mindestbeitrag für die studentische Krankenversicherung beträgt aktuell etwa 77 Euro plus einen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

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