"Als ich vor 15 Jahren nach Deutschland kam, war Putzen gehen für mich die einzige Möglichkeit, zu arbeiten. Ich konnte die Sprache kaum und hatte keine deutsche Ausbildung", erzählt Natalia, 40 Jahre, alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Kindern. Sie arbeitet überwiegend schwarz. So hat sie - zumindest kurzfristig - mehr von ihrem Geld. Und Arbeitskräfte wie sie sind gefragt.
Laut einer Forsa-Studie im Auftrag der Minijobzentrale steigt zwar der Bedarf an Babysittern und Haushaltshilfen stetig, aber kaum jemand meldet seine Helferlein an. Vor allem Gutverdiener um die 60 lassen sich gerne ohne Rechnung unter die Arme greifen, aber auch Familien mit Kindern oder berufstätige Singles nehmen gern die Hilfe von Menschen wie Natalia in Anspruch. Ohne Rechnung. So ergab die Umfrage, dass neun Prozent der Deutschen bereits einmal jemanden schwarz beschäftigt hat. Sei es als Babysitter, Putzhilfe oder zum Rasen mähen. Mehr als die Hälfte beschäftigt regelmäßig Schwarzarbeiter. Dem gegenüber stehen nur 242.743 angemeldete Helferlein.
Ganz davon abgesehen, dass es sich auch bei der unangemeldeten Beschäftigung einer Haushaltshilfe um Steuerhinterziehung handelt, tun sich Frauen wie Natalia mit der Schwarzarbeit keinen Gefallen. Sie sind nicht versichert, bekommen im Krankheitsfall kein Geld und zahlen nicht in die gesetzliche Rente ein. Und dass sämtliche Haushaltshilfen privat vorsorgen, darf bezweifelt werden.
Anmeldung bietet Steuervorteile
Detlef Fetchenhauer, Leiter des Instituts für Wirtschafts-und Sozialpsychologie der Universität zu Köln rät Haushaltshilfen gerade deshalb zur Anmeldung ihrer Tätigkeit. "Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kostet den Arbeitnehmer nichts und wird dem Arbeitgeber größtenteils erstattet. Und bei der Anrechnung auf Sozialleistungen gibt es Freibeträge, bis zu denen Einkommen anrechnungsfrei erzielt werden kann." Der Arbeitgeber könne sogar 20 Prozent der gesamten Ausgaben, maximal 510 Euro pro Jahr, von der Einkommensteuer absetzen. "Insgesamt kann sich die Anmeldung für den Arbeitgeber also durchaus lohnen", sagt Fetchenhauer.
Erfreulicherweise, so die Studienautoren, ist rund die Hälfte der Arbeitgeber bereit, die Hilfen auch anzumelden. So gaben 45 Prozent an, ihre Helferlein anzumelden, wenn diese darum bitten würden. Allerdings läge genau hier das Problem. "Das formale Bildungsniveau und die Erfahrung der Haushaltshilfen im Umgang mit Formularen und Behörden sind
manchmal eher niedrig, was zu Ängsten führen könnte, sich auf den ganzen ‚Papierkram’ einzulassen", so Fetchenhauer vom Institut für Wirtschafts- und Sozialpsychologie. Er schätzt auch, dass viele eine Absenkung ihres Stundenlohns befürchten, wenn ihnen Sicherheiten wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt würden.
Arbeitgeber sollen ihre Helfer überreden
Deshalb sei es wichtig "den Arbeitnehmern die Vorteile offizieller Arbeitsverhältnisse noch stärker als bislang zu verdeutlichen", so Fetchenhauer. Diese sollten dann auf ihre Haushaltshilfen einwirken. Schließlich profitiert der Minijobber: Er verdient brutto für netto, hat Anspruch auf Urlaub und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein weiteres Plus: Der Arbeitnehmer kann zusätzlich fürs Alter vorsorgen. Dafür muss er lediglich die bereits vom Arbeitgeber gezahlten Rentenbeiträge (fünf Prozent des Entgelts) auf 19,6 Prozent aufstocken. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See resümiert: "Fakt ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Anmeldung profitieren."
ked