Fehlerhafte Beitragserhöhungen „Zahlungen in Milliardenhöhe“: PKV-Versicherte können auf Erstattung hoffen

Der Kölner Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij vertritt einen Versicherten bei seiner Klage gegen den Krankenversicherer Axa.

Private Krankenversicherer müssen Beitragserhöhungen begründen. Weil sie dabei Fehler gemacht haben sollen, müssten Versicherer einem aktuellen Urteil zufolge Beiträge zurückzahlen. Das sollten PKV-Versicherte nun wissen.

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Private Krankenversicherer (PKV) müssen Beitragserhöhungen in ihren Tarifen gegenüber den Versicherten begründen. Was in einem solchen Informationsblatt zu stehen hat, darüber streiten sich Versicherte und PKV-Anbieter seit Jahren. Viele Versicherer beließen es in der Vergangenheit bei allgemeinen Erklärungen, die bei allen Tarifen mehr oder weniger gleich aussahen. Ob das zulässig war oder nicht, darüber sind sich die Gerichte nicht einig. Ende Januar entschied das Oberlandesgericht Köln, dass das Begründungsschreiben der Axa Krankenversicherung in bestimmten Fällen unwirksam gewesen sei (9 U 138/19). Der Kölner Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij vertritt einen Versicherten bei seiner Klage gegen den Krankenversicherer Axa. Im Interview erklärt er, warum das Kölner Urteil für viele andere Versicherte wichtig sein könnte.

WirtschaftsWoche: Herr Ruvinskij, das OLG Köln erklärte die Begründung der Axa Krankenversicherung zu einer Beitragserhöhung für unwirksam. Worum geht es?
Ilja Ruvinskij: In dem verhandelten Fall geht es um Beitragserhöhungen für die Jahre 2014 und 2015. Die aufgrund unwirksamer Begründungen zu viel gezahlten Beiträge muss die Axa an den Versicherten erstatten. Allerdings gilt das nur für die Jahre 2015 bis 2018, sofern die Zahlungen auf einer unwirksamen Erhöhung basieren. Die Rückzahlungsansprüche aus 2014 sind nach Ansicht des OLG bereits verjährt. Grundsätzlich verjähren Zahlungsansprüche nach drei Jahren. Wir streiten hier allerdings noch darüber, ob ausnahmsweise die zehnjährige Verjährungsfrist gilt, weil der Kunde keine Kenntnis von seinem Rückzahlungsanspruch hatte.

Gilt die Frist von drei Jahren auch für fehlerhafte Informationen über Beitragserhöhungen?
Nein. Theoretisch können sie auch eine Information aus 2003 juristisch angreifen. Allerdings muss der Versicherer nicht die 2003 zu viel gezahlten Beiträge erstatten, sondern nur die, bei denen der Rückzahlungsanspruch noch nicht verjährt ist.

Was hatte das OLG Köln im Fall Axa zu bemängeln?
Es ging beispielsweise darum, dass im Informationsblatt zur Beitragserhöhung ein Hinweis auf die veränderte Lebenserwartung der Versicherten fehlte. Die Statistiken zur Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Lebensjahr zu sterben, spielen bei der Kalkulation der Beiträge eine wichtige Rolle. Zudem fehlte ein Bezug zwischen den allgemein gestiegenen Kosten für medizinische Leistungen und den Kosten im jeweiligen Tarif.

Warum ist der Bezug zum Tarif wichtig?
In der privaten Krankenversicherung werden die Tarifen nach den individuell anfallenden Kosten kalkuliert. Je nachdem wie hoch der Anteil der Kranken mit teuren Leistungen im jeweiligen Tarif ist, können diese Kosten sehr unterschiedlich sein. Ein allgemeiner Hinweis auf steigende Gesundheitskosten reicht daher nicht.

Was ist mit späteren Beitragserhöhungen?
Das OLG Köln hat die veränderten Formulierungen der Axa für Beitragsanpassungen in den Jahren 2017 und 2018 für korrekt erklärt. Für diese Jahre bestehen demnach nur Rückzahlungsansprüche nur für den Teil der Beiträge, die auf die Erhöhungen von 2014 und 2015 zurückgehen.

Welche Folgen hat das Kölner Urteil über den Einzelfall hinaus?
Zwar haben die meisten Versicherer inzwischen ihre Begründungen verbessert. Frühere Mängel sind damit aber nicht beseitigt. Die DKV und andere private Krankenversicherer haben in der Vergangenheit ähnliche Begründungen für Beitragserhöhungen wie die Axa verwendet.

Was heißt das?
Das heißt, ein höchstrichterliches Urteil beim Bundesgerichtshof könnte zu Rückzahlungsansprüchen bei Tausenden von Krankenversicherten führen. Im schlimmsten Fall kämen auf die Versicherer Zahlungen in Milliardenhöhe zu. Voraussichtlich im Juli läuft eine Verhandlung am OLG Köln über die Begründungen der DKV zu Beitragserhöhungen.

Wie wahrscheinlich ist ein BGH-Urteil bei Axa?
Schwer zu sagen. Bei Klagen gegen Volkswagen wegen manipulierter Diesel-Fahrzeuge gab es bisher auch über vier Jahren nachdem dies aufgedeckt wurde, kein BGH-Urteil, weil sich VW mit den Klägern zuvor verglichen hatte. Wahrscheinlich wollte der Automobilkonzern einen teuren Präzedenzfall vermeiden. Ob Axa den gleichen Weg gehen wird, darüber lässt sich nur spekulieren.

Das Ausmaß der Beitragserhöhung spielte beim Verfahren in Köln keine Rolle. Dennoch gibt es einen Zusammenhang mit einem Prozess vor dem BGH Ende 2018. Im Fokus standen dabei Treuhänder, die prüfen, ob die Beitragserhöhungen der Krankenversicherer korrekt sind.
In dem Prozess vor dem Bundesgerichtshof ging es darum, ob die Treuhänder tatsächlich unabhängig sind. Denn einige dieser Treuhänder beziehen mehr als zwei Drittel ihrer Honorare von nur einem einzigen Versicherer. Der BGH entschied, dass das Aufsichtsamt Bafin und nicht die Zivilgerichte diese Frage zu klären habe. Im gleichen Verfahren betonte der BGH jedoch, dass es Aufgabe der Zivilgerichte sei, die Begründungen für Beitragserhöhungen zu prüfen.

Mehr zum Thema: Viele private Krankenversicherer erhöhen ihre Beiträge. Vor allem ältere Versicherte denken nun über einen Wechsel nach. Einige wollen in die gesetzlichen Kassen flüchten. Das ist zwar oft schwierig, aber meist möglich.

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