Finanzkrise Wohin mit dem Geld? Die besten Anlagen im Krisencheck

Die Finanzkrise lässt keine Geldanlage ungeschoren. Welche Investments sind noch sicher? Wohin mit dem Ersparten? Die WirtschaftsWoche beantwortet die 20 am häufigsten von unseren Lesern und bei Verbraucherzentralen gestellten Fragen.

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Ich habe einen hohen fünfstelligen Betrag bei einer Direktbank als Tagesgeld angelegt. Nach der Pleite von Kaupthing bin ich verunsichert: Soll ich das Geld besser auf mehrere Banken verteilen?

Fast alle Banken sind Teil desselben Sicherungssystems. Eigentlich ist es deshalb unsinnig, Geld über viele Banken zu verteilen. Wenn die eine in Schieflage gerät, müssen die anderen über den gemeinsamen Rettungsfonds einspringen und die Sparer der Pleitebank entschädigen. Weil die Gefahr besteht, dass der Fonds bei der Pleite einer größeren Bank schnell leer ist, sprach die Bundeskanzlerin die berühmte Totalgarantie für alle deutschen Spareinlagen aus. Am Ende springt also der Steuerzahler ein.

In der Praxis kann das Verteilen dennoch sinnvoll sein. Zunächst greifen Einlagensicherungsfonds und „Merkel-Garantie“ nur für Kunden der Sparkassen, Volks- und Raiffeisen- sowie von Privatbanken, die Mitglied im deutschen Einlagensicherungssystem sind. Kaupthing-Kunden mussten schmerzlich erfahren, dass ihre Bank das nicht ist, und sich an die klamme isländische Einlagensicherung wenden.

Auf jeden Fall prüfen sollten Sie daher auf der Internet-Seite Ihrer Bank, welche Einlagensicherungssysteme Sie für Ihr Fest- oder Tagesgeld im Pleitefall entschädigen würden: Gilt nur die gesetzliche Garantie von 90 Prozent der Anlagesumme, maximal aber 20.000 Euro, können Sie den Rest verteilen. Solche Banken sind aber die Ausnahme. Die meisten – auch Internet-Banken und Töchter ausländischer Banken – sind freiwillig Mitglied im Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken. Eine Liste mit den Namen der Banken im Sicherungsfonds finden Sie beim Verband der Banken.

Verloren wäre das Geld also in den meisten Fällen nicht. Trotzdem kann es ärgerlich sein, mit seinem kompletten Geldvermögen Kunde einer Pleitebank zu sein. Denn für die Dauer des von den Behörden dann verhängten Moratoriums (sechs Wochen), können Sie nicht an Ihr Geld. Auch bis nach dem Feststellen des Entschädigungsfalles Geld fließt, dauert es noch einmal Wochen, wenn nicht Monate. Schon deswegen kann es sich lohnen, Geld auf drei oder vier Banken zu verteilen.

Ich habe Festgeld und einen Kredit bei derselben Bank. Was passiert , wenn die insolvent wird? Kann ich dann beides gegeneinander aufrechnen?

In den Geschäftsbedingungen der meisten Banken ist ein gegenseitiges Verrechnen von Forderungen ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte aber 1984 klar, dass dieses Verrechnungsverbot bei einer Insolvenz der Bank ins Leere läuft, das gegenseitige Aufrechnen dann also zulässig ist. Allerdings nicht ohne Weiteres und schon gar nicht sofort. Miteinander verrechnet werden können nur gleichartige und zur gleichen Zeit fällige Forderungen. Läuft ein Bau-Darlehen noch 57 Monate, kann es nicht mit Termingeld verrechnet werden, das in drei Monaten fällig wird. Der Bank entgingen sonst die Hypothekenzinsen, die ihr zustehen, auch wenn sie pleite ist.

Bei drohender Insolvenz wird die Finanzaufsicht BaFin zunächst ein Moratorium über die Bank verhängen. Alle Konten sind dann eingefroren, für sechs Wochen kommen Sparer nicht an ihr Geld, auch nicht, wenn es eine täglich verfügbare Anlage ist (Sparbuch, Tagesgeld). Nach Ablauf des Moratoriums wird die BaFin den Entschädigungsfall ausrufen. Jetzt muss der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken oder der Verbund der Sparkassen oder Raiffeisenbanken einspringen und Sie für Ihre Einlagen entschädigen. Verrechnen mit dem Kredit geht auch dann nicht, Sie müssen weiter tilgen. Nur für den Fall, dass Ihre Bank nicht im Einlagensicherungsfonds ist, können Sie Ihre Kreditschulden mit Ihren Geldeinlagen verrechnen.

Eigenmächtig sollten Sie die Tilgung eines Kredits nicht aussetzen. Im Insolvenzfall wird ein Insolvenzverwalter Ihren Kredit wahrscheinlich verkaufen. Damit der neue Besitzer keinen Ärger macht, ist es ratsam, nicht mit den Raten in Rückstand zu geraten. Sonst könnte der Kreditkäufer den Kredit kündigen und sofort fällig stellen.

Bei Lehman Brothers verloren 12.000 deutsche Privatanleger mit Zertifikaten ihr Geld. Muss ich jetzt alle meine Zertifikate verkaufen?

Nein, das müssen Sie nicht – aber Sie sollten prüfen, ob Sie nicht doch durch einen Verkauf oder einen Wechsel in andere Papiere Sicherheit gewinnen. Zertifikate sind, wie Unternehmensanleihen auch, Inhaberschuldverschreibungen. Sie sind nur dann sicher, wenn der Herausgeber des Zertifikats, der Emittent, das Papier spätestens am Ende der Laufzeit wieder zurückkaufen kann. Erster Checkpunkt also: Wie sicher ist der Schuldner, der hinter Ihren Papieren steckt? Der Fall Lehman zeigt, dass klassische Ratings hier versagen. Zuverlässiger zeigen die Prämien für Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps), wie sicher am Markt ein Emittent eingeschätzt wird: Je niedriger die Versicherungsprämie ist, desto geringer schätzen Investoren die Gefahr ein, dass ein Emittent pleitegeht. Täglich aktuelle CDS-Werte aller Zertifikatebanken finden Sie unter deutscher-derivate-verband.de.

Die Finanzkrise offenbarte zudem, dass viele Zertifikate nicht das halten, was sich Anleger von ihnen versprochen hatten. Vor allem erwischte es sogenannte Barriere-Papiere (Bonuszertifikate, Expresszertifikate). Deren Rendite hängt davon ab, dass der Basiswert (zum Beispiel Dax, Euro Stoxx) nicht unter ein bestimmtes Niveau sinkt. Aus Sicherheitsgründen kann ein Verkauf lohnen. Denn sollten die Aktienmärkte noch einmal kräftig nachgeben, dürften auch die letzten Barrieren gerissen werden. Zudem besteht die Gefahr, dass der Emittent Papiere von sich aus kündigt – was er laut Prospekt meist darf. Lieber vorher den Verkaufszeitpunkt selbst bestimmten.

Banken bieten für Schatzbriefe höhere Zinsen als der Bund für seine. Kann ich auch einen Bank-Schatzbrief kaufen?

 Nur wenn Sie bereit sind, ein höheres Risiko als bei Bundespapieren einzugehen. Bei Bundesschatzbriefen steht der deutsche Staat für Zinszahlungen und die Rückzahlung gerade. Inzwischen vermarkten aber auch private Finanzinstitute das nicht geschützte Erfolgslabel „Schatzbrief“, übrigens sehr zum Ärger der Finanzagentur des Bundes. Solche von Banken ausgegebene Schatzbriefe sind juristisch Bankschuldverschreibungen, die bei Fälligkeit in drei oder mehr Jahren von einer Bank oder auch von ihrer ausländischen Mutter zurückgezahlt werden sollen. Keine private Bank aber ist so solide wie der Bund. Eine Einlagensicherung, die bei Ausfall der Bank-Schatzbriefe haftet, gibt es nicht. So viel Unsicherheit wird mit gut fünf Prozent Zins im ersten Jahr in der Regel schlecht bezahlt.

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