Mit der Flexi-Rente soll künftig auch die monatliche Rente steigen. Der Arbeitnehmer kann sich nach Erreichen des Rentenalters dafür entscheiden weiter seine Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen (Opting-in). Dann kommen auch die Arbeitsgeberbeiträge seiner Rente zugute und er sammelt fleißig weiter Rentenpunkte. Den Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat gibt es weiterhin. Der Arbeitgeber wird dadurch belohnt, dass er sich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (1,5 Prozent vom Bruttolohn) sparen kann – schließlich kann der Arbeitnehmer jederzeit in Ruhestand gehen und dann seine volle Rente beziehen. Ein Arbeitnehmer, der seinen Rentenantrag also erst ein Jahr später stellt, erhöht seine Rente durch den Bonus um sechs Prozent. Zahlt er zudem weiter freiwillig in die Rentenversicherung, sammelt er weitere Entgeltpunkte, die die Rente zusätzlich steigern, beim Durchschnittverdiener sind das 30,45 Euro für die Beiträge eines Jahres.
Bis zum Erreichen des regulären Rentenalters bleiben alle Frührentner (Voll- oder Teilrentner) hingegen beitragspflichtig - derzeit sind Vollrentenbezieher noch automatisch von der Beitragspflicht befreit. Durch die Beiträge zur Rentenversicherung erhöht sich dann jeweils zum Anpassungstermin am 1. Juli jeden Jahres die bereits laufende Rente.
Mehr Möglichkeiten für Frührentner
Grundsätzlich kann die gesetzliche Rente frühestens ab einen Alter von 63 Jahren bezogen werden. Wer noch früher mit dem Arbeiten aufhört, ist auf Arbeitslosengeld oder auf andere Rentenarten und Ersparnisse zum Bestreiten seines Lebensunterhalts angewiesen. Ab 63 Jahren gibt es eine abschlagfreie Rente aber nur, wenn der Frührentner 45 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung nachweisen kann. Für alle anderen gibt es für jeden Monat vorzeitigen Ruhestands einen Rentenabzug von 0,3 Prozent. Die Neurentner 2016 (Jahrgang 1951) erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 5 Monaten. Bis 2029 wird dann das Regelalter jährlich um einen Monat erhöht, bis es schließlich für alle Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren liegt. Beantragen Arbeitnehmer also derzeit die Rente ab 63, fehlen ihnen somit 29 Beitragsmonate, sodass sich die Abschläge auf 8,7 Prozent der Regelrente summieren. Die sollen Arbeitnehmer künftig besser mildern können.
Freiwillige Einmalzahlungen lohnen sich
Während laut Umfragen höchstens jeder fünfte Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus arbeiten würde, wenn sich dadurch seine Rente erhöht, würden mehr als zwei von fünf Arbeitnehmern lieber früher in Rente gehen – selbst, wenn das mit Rentenabschlägen einhergeht. Ihr Anteil dürfte mit der Flexi-Rente künftig steigen.
Der vorzeitige Ruhestand – vor allem der geplante – soll zwar weiterhin erst ab dem 63 Lebensjahr möglich sein, dafür aber erhält der Rentenversicherte künftig die Möglichkeit, schon früher für einen Ausgleich zu sorgen, um die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Renteneintritt wettzumachen. Bisher konnten Arbeitnehmer erst ab einem Alter von 55 Jahren Rentenabschläge durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen. Künftig soll dies schon ab 50 Jahren möglich sein.
Dadurch lassen sich die oft hohen fünfstelligen Beträge, die für einen Ausgleich nötig werden, über längere Zeit strecken und planen. Angedacht ist, dass die Rentenauskunft dann ab einem Alter von 50 Jahren automatisch Hinweise darauf gibt, wie hoch die Nachzahlungen an die Rentenkasse anzusetzen wären. Anhand dessen oder nach einer – einem durchaus empfehlenswerten Besuch beim Rentenberater - kann der Arbeitnehmer überlegen, ob er die Altersrente vorzeitig beziehen, die Abzüge jedoch durch zusätzliche Einzahlungen ausgleichen will.