Die in diesem Jahr in Kraft tretende Flexibilisierung der Übergangsphase vom Erwerbsleben in die Rente bietet Möglichkeiten, dem Ruhestand mit massiv eingeschränkter Finanzkraft und zunehmender Tristesse etwas entgegenzusetzen. Die im Volksmund als Flexi-Rente bezeichnete Gesetzesänderung erleichtert sowohl den vorzeitigen Bezug einer Teilrente bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit, als auch das Teilzeitarbeiten über die Regelaltersgrenze für Neurentner hinaus. Der Bezug der vollen Rente bei fortgesetzter Einzahlung in die Rentenkasse sind dabei weiter möglich.
Flexibel in Rente, flexibel weiterarbeiten
Derzeit sind reguläre Neurentner im Jahr 1952 geboren. Im Jahr 2017 liegt die Regelaltersgrenze für Neurentner bei 65 Jahren und fünf Monaten, nach den Rentenanpassungen zum 1. Juli 2017 sind es 65 Jahre und sechs Monate. Wer vor Erreichen dieses Alters in Rente geht, muss Abzüge bei der monatlichen Rente hinnehmen, wer länger arbeitet, stockt seine Rentenansprüche weiter auf. Diese Möglichkeiten bestanden schon lange, waren aufgrund der Rentenabzüge aber denkbar unattraktiv.
Mit der Flexi-Rente haben Arbeitnehmer viel bessere Möglichkeiten, für ihr Alter zu planen – sowohl was ihr Einkommen, als auch was ihre Teilhabe an der Arbeitswelt und ihre Freizeit angeht. Interessant für die Ruhestandsplanung sind vor allem die neuen Regeln zu Hinzuverdiensten, die sowohl Teilrentner als die sogenannten Vollrentner betreffen, die trotz Bezug ihrer vollen Rente noch etwas hinzuverdienen möchten.
Die Rentenversprechen - Was die Parteien vorhaben
CSU-Chef Horst Seehofer hatte die jüngste Rentendebatte angestoßen mit der Äußerung, dass die Riester-Rente gescheitert sei und die Kürzung des Rentenniveaus die Hälfte der Bevölkerung in die Sozialhilfe führen würde. Doch ist das nicht Unionslinie. Der Unionsmittelstand fordert sogar eine Stärkung der Riester-Rente. Nach allem, was man hört, könnte die Union im Wahlkampf für ein behutsames Nachsteuern beim Rentenniveau eintreten. Das Verhältnis von Einkommen zur Rente soll wohl doch nicht auf 43 Prozent sinken können, so wie derzeit bis 2030 erlaubt. Die Union will wohl auch die Eigenvorsorge stärken. Diskutiert wird, den Bürgern ein Einheitsprodukt anzubieten.
SPD-Chef Sigmar Gabriel will verhindern, dass die Renten sich zu stark vom Einkommen abkoppeln. Menschen mit kleinem Lohn dürften im Alter nicht reihenweise auf Sozialhilfe angewiesen sein. Im Wert der Rente spiegelt sich für Gabriel auch der Wert der Arbeit. Doch die Reformagenda 2010, die auch die Rente bezahlbar halten sollte, dürfte die SPD nicht komplett zurückdrehen. Die öffentlich geförderte private Zusatzvorsorge abschaffen will die SPD auch nicht. Man will sich aber mehr um das Wohl älterer Arbeitnehmer kümmern.
Um Renten armutsfest zu gestalten, soll nach dem Willen der Partei das Rentenniveau von heute 48 Prozent wieder auf das Niveau vor den Rentenreformen der vergangenen Jahre steigen - auf 53 Prozent. Niemand dürfe nach 40 Beitragsjahren mit einer Rente über Grundsicherung abgespeist werden.
Auch die Grünen wollen, dass die Rente vor Altersarmut schützt. Sie sprechen von einem Rentenniveau von nicht unter 46 Prozent. Geringe Rentenanwartschaften sollen mit einer steuerfinanzierten Garantierente aufgewertet werden. Die rund 2,3 Millionen Selbstständigen ohne obligatorische Alterssicherung sollen verpflichtend in der Rentenversicherung aufgenommen werden.
Die Liberalen wollen flexiblere Renteneintritte möglich machen und Hinzuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug aufheben. Sie treten dafür ein, bei der Grundsicherung im Alter einen Freibetrag für Einkommen aus privater und betrieblicher Altersvorsorge nicht anzurechnen. FDP-Chef Christian Lindner schlug die Zusammenlegung der Grundsicherung im Alter mit der Rente vor.
AfD-Parteichef Jörg Meuthen hatte eine Rente nach Schweizer Modell vorgeschlagen - dort gibt es drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, eine kapitalgedeckte Arbeitnehmerversicherung und geförderte Anlagen in private Rentenversicherungen.
Wann vorzeitige Rente plus Teilzeitarbeit lohnt
Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es frühestens mit 63 Jahren. Wer noch keine 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt für jeden Monat, den er oder sie früher in Rente geht, 0,3 Prozent von seinen Rentenansprüchen abgezogen. Wer also regulär bis zum Alter von 65 Jahren und sechs Monaten arbeiten müsste und mit 63 Jahren, also 30 Monate früher, seine volle Rente beansprucht, erhält neun Prozent weniger Rente als bei Erreichen des Regelalters.
Jetzt kommt die Flexi-Rente ins Spiel. Denn wer seine Rente schon mit 63 bezieht, aber noch ein paar Jahre Teilzeitarbeit machen kann und will, muss nun nicht mehr wie in der Vergangenheit mit massiven Rentenkürzungen rechnen.
Grundsätzlich darf er zwar wie zuvor maximal 6300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Aber anders als bislang jeder verdiente Euro, der über diese Grenze hinausgeht, nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Bisher hatte ein höherer Hinzuverdienst harsche, pauschale Rentenkürzungen von einem Drittel, der Hälfte, zwei Dritteln oder gar eine Nullrente zur Folge.
Ein Rechenbeispiel: Die Rente mit 63 Jahren liegt nach Rentenabschlägen bei 1000 Euro monatlich. Eine halbe Stelle bringt zusätzliches Einkommen von 1500 Euro brutto, also 18.000 Euro im Jahr. Nach Abzug der Hinzuverdienstgrenze bleiben 11.700 Euro, die zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Diese 4680 Euro entsprechen monatlich 390 Euro. Unter dem Strich wird die Rente also auf 610 Euro gekürzt. Mit seinem Einkommen bleiben dem arbeitenden Rentner dann 2110 Euro brutto. Hatte er als Vollzeitbeschäftigter brutto 3000 Euro im Monat, kommt er nun mit einer halben Stelle also auf 70 Prozent seines bisherigen Gehalts. Davon sind natürlich neben Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen auch noch Rentenbeiträge zu zahlen, die aber als Zuschläge die laufende Rente wirkungsvoll erhöhen.
Einen kleinen Haken gibt es allerdings: Wer die gekürzte Rente bezieht und mit seinem Hinzuverdienst über seinem bisherigen Bruttoeinkommen liegt, profitiert nicht von der 40-Prozent-Regel. Dann wird sein Zusatzverdienst voll auf die Rente angerechnet.