Wissen Sie schon, wann Sie in Rente gehen? Und wissen Sie auch, was Sie dann monatlich an gesetzlicher Rente bekommen? Wenn Sie beide Fragen bejahen können, stehen Sie entweder kurz vor Ihrem Rentenbeginn oder sollten Lotto spielen – denn offensichtlich verfügen Sie über hellseherische Fähigkeiten.
Die Rente wirklich zu planen, ist ein schwieriges Unterfangen. Denn wer weiß vorher schon, ob er tatsächlich gesund und ohne Phasen der Arbeitslosigkeit oder starke Einkommensschwankungen das Rentenalter erreicht? Wer vorher in Rente gehen möchte, muss sich erst einmal ausrechnen lassen, wie sich das auf seine Altersvorsorge auswirkt. Zudem muss er damit rechnen, auch als Ruheständler Steuern und Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen; wenn auch in der Regel reduziert.
Bei der Vielzahl von individuellen Faktoren, die sich auf das Einkommen im Alter auswirken, sind präzise Prognosen Jahre im Voraus nahezu unmöglich – zumal sich auch der Gesetzgeber gern als Rentenreformer profiliert und das Rentensystem einem stetigen Wandel unterzieht.
Vorschläge zur Renten-Reform
Rund 536 000 Menschen erhalten Grundsicherung im Alter. Künftig dürfte Altersarmut weiter zunehmen, weil mehr Arbeitnehmer gebrochene Erwerbslaufbahnen haben und nicht durchgängig in die Rentenkasse einzahlen. Auch viele Alleinerziehende und Selbstständige ohne ausreichende Eigenvorsorge sind betroffen. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Axel Reimann, fordert, Selbstständige ohne Altersvorsorge sollten obligatorisch in der Rentenversicherung abgesichert werden.
Rund 40 Prozent der Beschäftigten haben keine Betriebsrente. Arbeitgeber könnten - so diskutiert das derzeit die Koalition - verpflichtet werden, den Arbeitnehmern Angebote zu machen. Geringverdiener könnten mit einem Förderbetrag stärker unterstützt werden. Kleinen und mittleren Unternehmen könnten die Risiken mittels kollektiver Haftungslösungen genommen werden. Die Koalition mildert vielleicht auch das Problem doppelter Krankenkassenbeiträge auf Beiträge und Erträge ab.
Erst ab 63 ist die Rente wegen Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen ohne Abschläge möglich. Vorher werden bis zu 10,8 Prozent abgezogen. Vielfach führt Erwerbsminderung zu Armut: Knapp 502 000 Menschen mit Erwerbsminderung erhalten Grundsicherung. Die Opposition fordert die Abschaffung der Abschläge.
Wer bereits mit 63 in Teilrente geht, soll laut einem rot-schwarzen Gesetzentwurf mehr vom Zuverdienst behalten können. Bei der Teilrente mit 63 wird die Rente ab einer Zuverdienstgrenze von 450 Euro heute stark gekürzt. Stärker lohnen soll sich aber auch das Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus. Dafür sollen die Arbeitnehmer Rentenbeiträge zahlen können, die dann zu einer Steigerung der Rente führen. Heute zahlen Arbeitgeber bei Beschäftigung eines Rentners den Arbeitgeberanteil, ohne dass das die Rente steigen lässt.
Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will die versprochene Aufwertung kleiner Renten bald auf den Weg bringen. Bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit sollen angerechnet werden. Eine Krux dabei: Viele Bezieher von Kleinrenten leben in gut situierten Haushalten, etwa wenn der Ehemann gut verdient hat. Deshalb sollen laut Nahles die Partnereinkommen berücksichtigt werden.
Ende 2019 soll die Angleichung der Ost- an die Westrenten kommen. Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittslohn liegt in den neuen Ländern bei 1217 Euro - 97 Euro unter dem Westwert. Doch käme die Angleichung konsequent, hätte das negative Folgen für die künftigen Ostrentner. Denn bei der Rentenberechnung werden die Ostlöhne heute noch aufgewertet.
Es soll auf 67 bis 2029 steigen. Weil immer weniger Einzahler in die Rentenkasse künftig für immer mehr Rentenbezieher aufkommen müssen, werden Forderungen nach einer Anhebung des Rentenalters immer lauter. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) etwa ist für eine Kopplung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung.
Heute liegt es bei rund 48 Prozent - unter 43 Prozent darf dieses Verhältnis von der Standardrente zum Durchschnittslohn bis 2030 laut Gesetz nicht fallen. Doch das schützt immer weniger vor Altersarmut. Immer mehr Politiker aus allen Parteien fordern eine Stabilisierung, die Linke will mit 53 Prozent hier am meisten.
Gut 16 Millionen Bürger haben einen Riester-Vertrag. In knapp einem Fünftel der Verträge fließt aber kein Geld mehr. Nur gut jeder Zweite schöpft die staatliche Förderung voll aus. Der DGB fordert bereits, die Riesterrente auslaufen zu lassen. Vertrauensschutz würde es nur für laufende Verträge geben. Allerdings dürften die Politik der Eigenvorsorge künftig auf der einen oder anderen Weise eher eine bedeutendere als eine kleinere Rolle zumessen, wie man von Politikern oft hört.
Angesichts der Schwächen von Riester- und Betriebsrenten gewinnt die Vorstellung einer einfacheren zusätzlichen Absicherung mit staatlicher Garantie immer mehr Anhänger. Aus der hessischen Landesregierung kam der Vorstoß für eine Deutschlandrente - ein einfaches Standardprodukt für jedermann. Jeder Arbeitnehmer soll über vom Arbeitgeber abgezwackte Beiträge in einen zentralen Fonds einzahlen - sofern sie gegenüber dem Arbeitgeber nicht aktiv widersprechen.
Die neueste Entwicklung ist dabei der nunmehr vorgelegte erste Gesetzentwurf der Koalition zur flexiblen Rentengestaltung, kurz Flexi-Rente genannt, den die Regierung bereits vor eineinhalb Jahren angekündigt hat. Dabei geht es um zwei Ziele: Die Erleichterung des Eintritts in die Teilrente mit 63 und Anreize für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um eine Weiterbeschäftigung jener attraktiver zu gestalten, die auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten wollen. Das noch zu beratende Gesetz soll ab 2017 in Kraft treten.
Vor allem auf den Gesetzentwurf zur Teilrente dürften viele Arbeitnehmer gespannt gewartet haben. Denn tatsächlich wollen oder können viele nicht bis zum regulären Renteneintritt arbeiten. 42 Prozent der Deutschen würden gern trotz Einbußen in der Rentenhöhe vorzeitig den Ruhestand einläuten, auch wenn das die Rentenhöhe mindert. Tatsächlich nahmen 2015 197.000 Neurentner eine Frührente in Anspruch, im Schnitt knapp zwei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze und verbunden mit Abzügen bei der Rente von rund sieben Prozent.
Flexibler Hinzuverdienst für Rentner
Der Entwurf sieht vor allem vor, die gesetzliche Rente trotz zusätzlicher Arbeitseinkommen der Rentner geringer zu belasten. Bisher gilt für die Teilrente, die Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen dürfen, eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro pro Monat, wenn sie ihre bis dahin aufgebauten Rentenansprüche voll ausschöpfen. In zwei Monaten im Jahr dürfen die Ruheständler 900 Euro verdienen. Darüber hinaus können Teilrentner auch zwei Drittel, die Hälfte oder nur ein Drittel ihrer Rente in Anspruch nehmen, dafür aber entsprechend mehr Gehalt beziehen.
Wer auch nur einen Cent mehr bekommt, muss nach geltender Regelung harsche Abzüge bei seinen Rentenbezügen hinnehmen. Diese sind bislang in Stufen gestaltet. Statt voller Rentenbezüge sinken sie bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze auf zwei Drittel, wer zwei Drittel erhält, wird auf die Hälfte gekürzt und wer eine halbe Rente beansprucht, droht die Kürzung auf ein Drittel seiner gesamten Rentenhöhe. Wer als Teilrentner nur eine Ein-Drittel-Rente bezieht, riskiert bei zu hohem Arbeitseinkommen die komplette Streichung seiner Rentenbezüge.
Ein Beispiel: Wer vor Beginn der Teilrente das Durchschnittseinkommen von 2900 Euro erhalten hat und mit 63 Jahren zwei Drittel seiner Rente bezieht, darf noch rund 1080 Euro hinzuverdienen, ohne Rentenkürzungen zu erleiden. Bei einer halben Rente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 1576 Euro und bei einer Ein-Drittel-Rente bei 2074 Euro.
Weg vom Minijob für Rentner
Für Teilrentner mit vollen Rentenbezügen sind damit faktisch nur Minijobs möglich. Da der vorzeitige Rentenbeginn ohnehin mit Rentenabzügen verbunden ist – nämlich 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigen Rentenbeginns, also 7,2 Prozent für einen um zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn –, ist diese Hinzuverdienstgrenze für viele potenzielle Teilrentner witzlos. Deswegen haben im vergangenen Jahr von 800.000 Neurentnern auch nur 2000 das Modell einer Teilrente gewählt.
Abschaffung der Stufen beim Hinzuverdienst
Da bei vielen Arbeitnehmern im Rentenalter aber der Arbeitswille durchaus vorhanden ist und die Unternehmen einen Fachkräftemangel beklagen, hat die Regierung nun beschlossen, die starren Hinzuverdienst-Stufen abzuschaffen und das System flexibler zu gestalten, um die Teilrente für Arbeitnehmer attraktiver zu machen.
Der Plan für die Flexi-Rente sieht vor, bei einem vollen Teilrentner alle Gehälter oberhalb der 450-Euro-Minijob-Grenze nur noch zu 40 Prozent auf die Rente anzurechnen und um diesen Betrag die Rentenbezüge zu kürzen. Zudem ist der rentenneutrale Hinzuverdienst nach oben gedeckelt. Wer mehr als sein früheres Bruttoeinkommen neben der Rente verdient, muss dies voll auf die Rente anrechnen lassen.
Anders gesagt: ab dem 451. Euro pro Monat bleiben von jedem Euro Extraverdienst 60 Cent beim Teilrentner – der darauf allerdings auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Wer etwa 2000 Euro im Jahr hinzu verdient, hat nach einem Jahr seine Rente um rund 20 Euro im Monat erhöht. Wann die Rentenerhöhung dann tatsächlich erfolgt, – schon während der Teilrente oder erst zum vollständigen Renteneintritt - ist allerdings noch unklar.
Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten
Die Prognosen beziehen sich auf den sogenannten Standardrentner, der 45 Jahre Beiträge gezahlt und immer das Durchschnittseinkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verdient hat. Die angegebene Bruttostandardrente versteht sich vor Steuern. Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das Verhältnis der Renten im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der beitragszahlenden Beschäftigten abzüglich der durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge an.
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2015, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: November 2015
Beitragssatz zur GRV: 19,9 %
Bruttostandardrente: 1224 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 51,6 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1372 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,7 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1517 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,6 %
Beitragssatz zur GRV: 20,4 %
Bruttostandardrente: 1680 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 46,0 %
Beitragssatz zur GRV: 21,5 %
Bruttostandardrente: 1824 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 44,6 %
Anke Voss, Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater, dessen Mitglieder wie freiberufliche Steuerberater unabhängig von Versicherungsträgern und Behörden in Rentenfragen helfen, sieht im Flexi-Renten-Entwurf dennoch einen Schritt in die richtige Richtung. „Eine Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen war dringend notwendig. Das ist der richtige Weg, allerdings ist die reformierte Teilrente so noch immer zu starr“, sagt Voss.
So hat sich der Gewerkschaftsvorschlag, die Rente bereits ab 60 zu ermöglichen, nicht durchgesetzt. Zudem ist die getroffene Regelung recht bürokratisch. „Die Anrechnung von 40 Prozent der Zusatzeinkommen auf die gesetzliche Rente ist für die Rentenversicherungsträger sehr aufwändig.“
Ob die Neuregelung also dazu führt, dass es mehr Teilrentner gibt, die ihre langjährige Erfahrung in Unternehmen durch eine Teilzeittätigkeit weiter einbringen, steht in den Sternen. Sicher ist lediglich, dass es ohne deutlich mehr Bürokratie nicht gehen wird.
Trotz Rentenalter weiterarbeiten soll sich lohnen
Nach einer Umfrage aus dem Jahr 2014 sind immerhin 19 Prozent der Arbeitnehmer bereit und willens, auch nach Erreichen des Rentenalters – derzeit liegt es bei 65 Jahren und fünf Monaten – einfach weiter zu arbeiten und die Rente auf später zu verschieben. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht und wird es auch nach den Plänen des Gesetzgebers in Zukunft nicht geben.
Attraktiver soll die Arbeit im Rentenalter durch Belohnungen bei den Rentenansprüchen werden. Wer dann noch arbeitet, soll freiwillig weiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen dürfen. Zusammen mit dem Beitrag des Arbeitgebers – der schon in der bisherigen Regelung anfällt, aber für den einzelnen Arbeitnehmer wirkungslos blieb und nur der Rentenkasse zugutekommt – erhöht sich dadurch der Rentenanspruch beim Wechsel in den Ruhestand.
Rentenprognosen für 2040
Die vorliegenden Berechnungen stammen aus der Studie "Rentenperspektiven 2040" von Prognos. Die Prognosen beziehen sich jeweils auf zwei Kreise im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Berechnet wurden jeweils die durchschnittliche Bruttorente für sechs typisierte Erwerbsbiografien. Erwerbslücken aufgrund von Kindererziehungszeiten weisen in diesem Beispiel zwei Erwerbsbiografien auf. Gerechnet wurden die Prognosewerte ohne Inflationsanpassung, das heißt nach dem Preisniveau in Euro aus dem Jahr 2015 um die Zahlen mit heutigen Werten vergleichbar zu machen. Nominal dürften die zukünftigen Renten und Einkommenshöhen 2040 entsprechend höher liegen. Der Kaufkraftvergleich steht im Zentrum der Betrachtung.
Stand: 12.11.2015
Bruttorente (€) | Bruttorentenniveau |
1678 | 38,90 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Hamburg | 2726 | 2383 | 33,5 % |
Schwerin | 2291 | 2343 | 33,6 % |
Bund | 2597 | 34,0 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Halle | 2045 | 2158 | 35,8 % |
Saalekreis | 2191 | 2463 | 34,4 % |
Bund | 2324 | 36,9 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Berlin | 1451 | 1369 | 35,3 % |
München | 1452 | 1113 | 34,4 % |
Bund | 1456 | 35,4 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Hildesheim LK | 1083 | 1174 | 52,0 % |
Konstanz LK | 1086 | 1026 | 50,9 % |
Bund | 1095 | 50,8 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Hohenlohekreis | 2579 | 2658 | 34,1 % |
Merzig-Wadern | 2391 | 2439 | 35,5 % |
Bund | 2366 | 33,6 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Bonn | 1611 | 1506 | 42,1 % |
Köln | 1620 | 1473 | 41,8 % |
Bund | 1612 | 39,7 % |
Schon jetzt erhalten Arbeitnehmer jenseits der Regelaltersgrenze pro Monat, den sie länger arbeiten, einen Rentenaufschlag von 0,5 Prozent, also sechs Prozent pro Jahr der Weiterbeschäftigung, wenn sie dafür zunächst auf ihre Rente verzichten. Das macht die Rentenversicherung, weil diese Arbeitnehmer gemessen an ihrer Lebenserwartung auch entsprechend kürzer Rente beziehen. Allerdings bleiben die Oldies dabei von weiteren Beiträgen zur Rentenversicherung verschont. Nach der neuen Regelung wären Rentenbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich rentensteigernd wirksam.
Flexi-Rente bringt kaum was für Beschäftigung Älterer
Die Arbeitgeber sollen für die Weiterbeschäftigung der Älteren belohnt werden, indem sie bis zu fünf Jahre lang keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Dafür entrichten sie bislang 1,5 Prozent des Bruttolohnes. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der sich zuvor für höhere Hinzuverdienstgrenzen und eine Teilrente schon ab 60 stark gemacht hatte, verurteilte das Vorhaben prompt als „Verbilligung der Arbeitskraft älterer Menschen“. Der Arbeitgeberverband BDA hingegen warnt vor zu hohen Erwartungen. Die Flexi-Rente werde nur sehr begrenzte Wirkung auf die Beschäftigung Älterer haben.
Auch die so erhöhte Rente dürfte wenig Arbeitnehmer tatsächlich locken. Wer etwa ein Jahr länger arbeitet und dafür 1500 Euro pro Monat erhält, erhöht seine monatliche Rente um 15 Euro. Diese Berechnung gilt unabhängig davon, ob er schon Rente bezieht oder weiter darauf verzichtet.
Angesichts der Tatsache, dass jeder vierte Neurentner vorzeitig in den Ruhestand eintritt und dafür Abzüge in Kauf nimmt, dürfte das Arbeiten über das Rentenalter hinaus nur für wenige attraktiv genug sein. „Die freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer sind dennoch eine gute Idee“, mein Voss vom Verband der Rentenberater.
Wie groß der Einkommenseffekt durch die zusätzlichen Rentenkassenbeiträge oder eine Teilrente ist, muss jeder Betroffene individuell berechnen lassen. Vor allem mit Blick auf den Gesundheitszustand, die Einkommenshöhe, den individuellem Steuersatz und Beiträge zur Krankenversicherung muss er selbst entscheiden, ob es sich für ihn netto lohnt, länger zu arbeiten.
Sinnvoll erscheinen zwei weitere kleine Neuerungen: Und um die Arbeitskraft der Älteren zu erhalten, sollen außerdem gesundheitliche Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung ausgebaut werden. Dadurch soll die Arbeitskraft auch im Alter erhalten werden.
Außerdem ist vorgesehen: Wer Rentenabzüge im Alter vermeiden oder kompensieren möchte, darf laut Gesetzentwurf ab 2017 schon ab 50 Jahren freiwillig höhere Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und so seinen Rentenanspruch vorsorglich erhöhen. Bislang war dies erst ab dem 55. Lebensjahr erlaubt. Aber je mehr Arbeitnehmer diese Möglichkeit nutzen, umso weniger dürften sie sich für längeres Arbeiten im Alter begeistern.