Sie lesen einen Artikel von 2014. Mittlerweile hat sich viel getan. Alles wichtige zu den neuen Rentenregelungen für Früh-, Teil- und Spätrentner finden Sie hier:
Es klingt zunächst gut, was sich die Regierungskoalition da gerade ausdenkt: Den Renteneintritt im Sinne der Arbeitnehmer flexibler gestalten, manche dürfen früher in den Ruhestand, andere länger arbeiten. Der Arbeitswillige wird belohnt, den Schaukelstuhlfreund lässt der Chef vorzeitig ziehen, der Staat gibt seinen Segen und einen Teil der Rente dazu.
Aber die Realität ist komplizierter. Alle Interessen zu berücksichtigen, gleicht der Quadratur des Kreises.
Derzeit malt die Regierung ein rosarotes Bild von der Rente. Der Rentenversicherungsbericht, der am Mittwoch im Parlament beraten wird, wartet mit Rekordzahlen auf: Die Rentenversicherung wird bis zum Jahresende über Reserven von 34 Milliarden Euro verfügen. In den kommenden Jahren sollen die Renten deutlich steigen, in einigen Jahren wie 2016 sogar um mehr als vier Prozent.
Bis 2028 sollen die Renten im Vergleich zu heute um stolze 38 Prozent steigen. Dabei ist der Rentenbeitragssatz mit derzeit 18,9 Prozent vom Bruttolohn und 18,7 Prozent ab 2015 noch niedrig. Und erst in diesem Jahr wurden die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren verabschiedet.
Nebenverdienst statt Rentenlücke
Es ist aber kein Geheimnis, dass der Anteil der Rentner an der Bevölkerung in den kommenden Jahren immer weiter klettern wird. Damit wird nicht nur der Rentenbeitragssatz steigen, sondern gleichzeitig das Rentenniveau weiter sinken. Das bestreitet nicht einmal die Regierung. Laut Rentenversicherungsbericht werden 2028 21,4 Prozent Rentenbeitrag fällig sein und das Versorgungsniveau bis dahin auf 44,4 Prozent des Bruttolohns absinken. Auch danach geht es mit der gesetzlichen Rente weiter abwärts.
Meinen Sie, dass es zukünftigen Rentnergenerationen besser oder schlechter gehen wird als den derzeitigen Rentnern?
Ein alarmierender Anteil von 80% der Befragten in Deutschland (n = 1.000, 900 Erwerbstätige und 100 Personen im Ruhestand) ist davon überzeugt, dass es den zukünftigen Rentnern schlechter gehen wird als denen, die heute bereits im Ruhestand sind.
Quelle: Aegon Ruhestandsstudie 2014
15% der Grundgesamtheit erwarten keine größeren Unterschiede hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Situation.
3% waren unsicher, ob es zukünftigen Rentnergenerationen besser oder schlechter gehen wird als den derzeitigen Rentnern.
Lediglich 2% der Befragten schätzen die Situation zukünftiger Rentengenerationen optimistischer ein und erwarten eine Verbesserung.
Die Hoffnung der Koalitionsparteien und der Arbeitgeberverbände ist vorrangig, dass Arbeitnehmer mit entsprechenden finanziellen Anreizen und einer Lockerung der Gesetzesvorschriften über das Rentenalter hinaus zumindest in Teilzeit weiter arbeiten. Aber sonderlich realistisch ist das nicht. Alles deutet darauf hin, dass der Wunsch nach einem vorzeitigen Ruhestand deutlich ausgeprägter ist als das Verlangen, über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten.
Eine aktuelle Umfrage der Marktforscher von YouGov bestätigt, dass die Arbeitnehmer freier darüber entscheiden möchten, ob sie vor, nach oder genau mit Erreichen der Regelaltersgrenze ihren Ruhestand beginnen wollen. Demnach wollen 42 Prozent der Deutschen vor Erreichen des Rentenalters mit dem Arbeiten aufhören, selbst wenn Abschläge die monatliche Rente schmälern. 19 Prozent würden im Gegensatz dazu gern länger arbeiten, wenn dadurch auch die Rentenansprüche steigen. 39 Prozent wollen bis zur Regelaltersgrenze arbeiten.
Die Realität ist noch ernüchternder. Eine Teilrente und Arbeiten über das Rentenalter hinaus sind nämlich schon heute möglich, aber höchst unbeliebt. Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund sind deutlich: Von den knapp 650.000 neuen Rentenbeziehern des Jahres 2013 gingen mehr als ein Drittel, nämlich 37 Prozent, in den vorzeitigen Ruhestand.
Im Durchschnitt zogen sie ihre Rente um knapp zwei Jahre vor. Dafür nahmen sie Rentenabschläge von rund sieben Prozent in Kauf. Im Gegenzug haben nur zwei Prozent der neuen Ruheständler über das Rentenalter hinaus gearbeitet und dafür pro Monat, den sie länger arbeiteten, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent kassiert.
Die Möglichkeiten zum Bezug einer Teilrente bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit nutzen nur 0,25 Prozent der Neurentner. Klar, dass sich Regierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften einig darüber sind, dass das Modell Teilrente attraktiver werden muss.
Arbeitnehmer wollen schon mit 60 raus
Die YouGov-Umfrage zeigt, dass die zu erwartende Rente wesentlich darüber entscheidet, ob ein Arbeitnehmer vorzeitig ausscheidet oder lieber länger arbeitet. „Es gibt kein einheitliches Wunschalter. Die Vorstellungen sind höchst unterschiedlich“, sagt Manfred Bauer, Vorstand beim Finanzdienstleister MLP, der die Umfrage in Auftrag gegeben hat. „Ein Drittel der Befragten wünscht sich mehr Spielraum für das Arbeiten über das Regelrentenalter hinaus. Ein weiteres Drittel ist an einer Teilrente ab 60 Jahren interessiert.“
Erstaunlich ist dabei, dass fast jedem dritten Deutschen das Regierungsvorhaben zur Flexi-Rente nicht bekannt ist, obwohl die Regierung noch im Dezember einen Gesetzentwurf oder zumindest ein Konzept vorlegen will. Dabei betrifft die Flexi-Rente alle Arbeitnehmer.
Das Desinteresse ist nur damit zu erklären, dass die bisherigen Verhandlungen in weiten Teilen noch zu wenig Konkretes hervorgebracht haben. Die verschiedenen Interessengruppen haben sich jedoch vor dem Hintergrund der Koalitionsgespräche zur Flexi-Rente längst in Stellung gebracht.
Ihre Befürchtung: Wenn der Renteneintritt flexibler gestaltet werden soll, muss irgendwer leiden. Arbeitgeber, Steuerzahler, Sozialkassen oder jüngere Arbeitnehmer könnten dann draufzahlen. Für letztere besteht das Risiko, dass sie von den billigeren alten Arbeitnehmern verdrängt werden.
Umstrittene Teilrente ab 60
Der deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verfolgt als Vertreter der Arbeitnehmer klare Ziele: Er will den Eintritt in die Teilrente nach 35 Arbeitsjahren schon mit 60 Jahren ermöglichen und damit drei Jahre früher als bislang. Wäre die Vollrente bereits mit 60 Jahren möglich, müsste der Rentner nach derzeitigen Regeln einen Abschlag auf seine Rente von bis zu 25 Prozent in Kauf nehmen.
Bei einer Teilrente wären die Abschläge nur dann niedriger, wenn dank Teilzeitanstellung weiter in die Rentenkasse eingezahlt würde. Deshalb will der DGB einen höheren Nebenverdienst neben dem Bezug der Teilrente erlauben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt die Teilrente ab 60 jedoch ab. Die Bundesregierung stehe zur Rente mit 67 und arbeite auch an einer Flexibilisierung der Rentenübergänge, sagte Merkel auf dem Deutschen Arbeitgebertag in Berlin. "Allerdings warne ich davor, Erwartungen zu wecken, dass man ab 60 solche flexiblen Übergänge machen könnte. Das sehe ich nicht." Neue Belastungen für das Rentensystem dürfe es nicht geben. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte diese ebenfalls kategorisch abgelehnt.
Kapitalbedarf bei Rente ab 60 - Bsp. 1
Angestellter, 40 Jahre, zwei Kinder, zahlt seit 15 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung
Nettoeinkommen: 3.000 Euro pro Monat (inkl. Kindergeld, Steuerklasse 3)
Das Beispiel zeigt, wie der Angestellte ab dem Renteneintritt mit 60 Jahren seinen angesparten Kapitalstock von 431.000 Euro durch eine Rente in Höhe von 65 Prozent seiner bisherigen Nettoeinkünfte bis zum Alter von 90 Jahren aufzehrt. Dabei gleichen steigende Rentenbeträge die Abnahme der Kaufkraft durch die Inflation aus. Annahmen: eine Verzinsung der Ersparnisse von 3 % nach Steuern und Gebühren in der Rentenphase, eine Inflation von 2 % sowie eine jährliche Erhöhung der gesetzlichen Rente von 1 % .
Quelle: VZ Vermögenszentrum
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 28.270 Euro
entspricht monatlich: 2356 Euro
Gesetzliche Rente: keine
Lücke: -28.270 Euro
verbliebener Kapitalstock: 431.000 Euro
Entnahme: -28.270 Euro
Zinseinnahmen: 12.082 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 31.212 Euro
entspricht monatlich: 2601 Euro
Gesetzliche Rente: 16.830 Euro
Lücke: -14.382 Euro
verbliebener Kapitalstock: 373.603 Euro
Entnahme: -14.382 Euro
Zinseinnahmen: 10.777 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 34.461 Euro
entspricht monatlich: 2872 Euro
Gesetzliche Rente: 17.689 Euro
Lücke: -16.722 Euro
verbliebener Kapitalstock: 349.510 Euro
Entnahme: -16.772 Euro
Zinseinnahmen: 9.982 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 38.047 Euro
entspricht monatlich: 3170 Euro
Gesetzliche Rente: 18.591 Euro
Lücke: -19.456 Euro
verbliebener Kapitalstock: 307.899 Euro
Entnahme: -19.456 Euro
Zinseinnahmen: 8.653 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 42.007 Euro
entspricht monatlich: 3500 Euro
Gesetzliche Rente: 19.540 Euro
Lücke: -22.468 Euro
verbliebener Kapitalstock: 244.301 Euro
Entnahme: -22.468 Euro
Zinseinnahmen: 6.655 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 46.380 Euro
entspricht monatlich: 4031 Euro
Gesetzliche Rente: 20.536 Euro
Lücke: -25.843 Euro
verbliebener Kapitalstock: 153.348 Euro
Entnahme: -25.843 Euro
Zinseinnahmen: 3.825 Euro
Bedarf im Jahr (Versorgungsziel): 51.207 Euro
entspricht monatlich: 4267 Euro
Gesetzliche Rente: 21.584 Euro
Lücke: -29.623 Euro
verbliebener Kapitalstock: 28.611 Euro
Entnahme: -29.623 Euro
Zinseinnahmen: -30 Euro
Am Ende des Jahres sind die Ersparnisse aufgebraucht.
Im Gegenteil soll belohnt werden, wer länger arbeitet. Denn viele Unternehmen profitieren von der langjährigen Berufserfahrung ihrer älteren Mitarbeiter. Die Arbeitgeber wollen daher keine Beschränkung des Nebenverdiensts. Die derzeitige Begrenzung des Hinzuverdienstes sei "nicht notwendig", sagte etwa Arbeitgebervertreter Alexander Gunkel. Richtig sei es dagegen, an der Höhe der derzeitigen Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn und an den Zuschlägen bei hinausgezögertem Rentenbeginn festzuhalten.
Ob eine Neuregulierung durch die Flexi-Rente die Situation spürbar ändert? Unklar. Schon heute dürfen alle 63-Jährigen die Teilrente in Anspruch nehmen. Abhängig von ihrem Einkommen der vergangenen drei Jahre vor Rentenbeginn dürfen sich in befristeten Arbeitsverhältnissen dazuverdienen. Allerdings ist die Berechnung der Freigrenze recht kompliziert.
Diejenigen Ruheständler, die ihren Rentenanspruch bereits voll ausschöpfen, sind auf ein Zusatzeinkommen von maximal 450 Euro pro Monate beschränkt – also auf Minijobs. Ein Beschäftigter, der vor Beginn der Teilrente das Durchschnittseinkommen von rund 2900 Euro monatlich erhielt, darf bei Bezug einer Zwei-Drittel-Rente noch etwa 1080 Euro hinzuverdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird.
Durchschnittverdiener, die eine halbe Rente beanspruchen, dürfen 1576 Euro verdienen, beim Ein-Drittel-Rentner sind es 2074 Euro. Wer aber nur einen Euro über die Grenze hinaus verdient, büßt massiv Rentenbezüge ein. Der Zwei-Drittel-Rentner bekommt nur die halbe Rente, der Ein-Drittel-Rentner gar keine Rente mehr.
Höherer Hinzuverdienst im Fokus
Diese Grenzen stören viele. Deshalb sollen sie aufgeweicht und vereinfacht werden. Als Maßstab - darüber herrscht angeblich Einigkeit - soll künftig das höchste Einkommen der vergangenen 15 Arbeitsjahre gelten. Fällt die Hinzuverdienstgrenze, dürfte das vor allem Arbeitgebern helfen, erfahrene Mitarbeiter länger an den Betrieb zu binden.
Einzige Ausnahme sollen die Bezieher der Rente mit 63 bilden. Für sie sollen die jetzigen Grenzen weiter gelten – offenbar, um zu verhindern, dass mit 63 eine Massenflucht der Arbeitnehmer aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen erfolgt.
Länger zu arbeiten, soll sich also lohnen – und ist für die Rentenkassen unkritisch, weil nach jetziger Regelung Rentenbeiträge fließen und weniger Rente bis zum Lebensende gezahlt werden muss. Carsten Linnemann, der Chef der Mittelstandsvereinigung der Union, will daher den Beitrag der Arbeitgeber zur Rentenversicherung, den diese auch für arbeitende Rentner zahlen müssen, den Unternehmenssenioren als Lohnzuschlag gönnen.
Auch der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung soll entfallen, schließlich erhält der Senior-Mitarbeiter eine Rente, wenn er aufhört zu arbeiten und kein Arbeitslosengeld. Beide Beiträge zur Sozialversicherung sind unnütz, wenn der Arbeitnehmer im Ruhestand nichts davon hat. Mit diesem Lohnbonus hofft Linnemann, 400.000 Rentner an die Unternehmen zu binden.
Alternativ ist ein aus dem Arbeitgeberbeitrag gespeister Aufschlag auf die Rente im Gespräch. Aber auch hier gibt es Gegenwind aus dem Regierungslager. Die SPD findet, Lohn- oder Rentenzuschläge seien keine gute Idee, weil dann wieder Geld in der Rentenkasse fehlen würde. Die Folge wären steigende Rentenbeiträge für alle Arbeitnehmer oder Bundeszuschüsse, für die letztlich der Steuerzahler aufkommt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will da aber nicht mitspielen.
Private Vorsorge muss sich anpassen
Marina Herbrich, Präsidentin beim Bundesverband der Rentenberater, hält einen flexiblen Einstieg in die Rente für eine gute Sache, schließlich hätten Menschen im Alter unterschiedliche Möglichkeiten und verschiedene Lebensentwürfe. „Aber die verschiedenen Module der Altersvorsorge müssen auch zueinander passen. Wenn der Einstieg in die gesetzliche Rente individualisiert wird, sollte die Politik so auf private und betriebliche Versorger einwirken, dass diese ihre Modelle ebenfalls flexibel gestalten“, so Herbrich.
MLP-Vorstand Bauer sieht für den Gesetzgeber konkrete Ansatzpunkte, um eine auskömmliche Rente auch bei Einführung einer Flexi-Rente zu gewährleisten, indem er die ergänzende Altersvorsorge stärkt. „Beispielsweise hat die letzte Erhöhung der Förderung zu Riester-Rente 2008 stattgefunden, Inflation und Rentenreform sind noch nicht eingeflossen. Außerdem könnte die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden, indem Arbeitnehmer wie in den USA automatisch in sie einzahlen, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich.
Wichtig dabei: Die Tarifpartner müssen innerhalb der Branchen die für sie passende Ausgestaltung finden“, schlägt Bauer vor. „Generell müssen auch private und betriebliche Vorsorgeverträge den neuen frühestmöglichen Renteneintritt berücksichtigen.“
Fest steht nämlich allen Bemühungen zum Trotz: Die gesetzliche Rente allein wird niemals ausreichen, um den Lebensstandard eines Vollzeitangestellten aufrechtzuerhalten.
Zahlen müssen also am Ende doch alle: Der Staat mit der Förderung privater Vorsorge; Arbeitgeber durch Aufwertung der betrieblichen Vorsorge; und nicht zuletzt der Arbeitnehmer und Sparer, der mehr Geld für den Ruhestand zur Seite legen muss. Denn auch mit einem verlängerten Arbeitsleben in Teilzeit kommt irgendwann der Tag, an dem die Altersvorsorge die einzige Einkommensquelle bleibt.