Für Teilrentner mit vollen Rentenbezügen sind damit faktisch nur Minijobs möglich. Da der vorzeitige Rentenbeginn ohnehin mit Rentenabzügen verbunden ist – nämlich 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigen Rentenbeginns, also 7,2 Prozent für einen um zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn –, ist diese Hinzuverdienstgrenze für viele potenzielle Teilrentner witzlos. Deswegen haben im vergangenen Jahr von 800.000 Neurentnern auch nur 2000 das Modell einer Teilrente gewählt.
Abschaffung der Stufen beim Hinzuverdienst
Da bei vielen Arbeitnehmern im Rentenalter aber der Arbeitswille durchaus vorhanden ist und die Unternehmen einen Fachkräftemangel beklagen, hat die Regierung nun beschlossen, die starren Hinzuverdienst-Stufen abzuschaffen und das System flexibler zu gestalten, um die Teilrente für Arbeitnehmer attraktiver zu machen.
Der Plan für die Flexi-Rente sieht vor, bei einem vollen Teilrentner alle Gehälter oberhalb der 450-Euro-Minijob-Grenze nur noch zu 40 Prozent auf die Rente anzurechnen und um diesen Betrag die Rentenbezüge zu kürzen. Zudem ist der rentenneutrale Hinzuverdienst nach oben gedeckelt. Wer mehr als sein früheres Bruttoeinkommen neben der Rente verdient, muss dies voll auf die Rente anrechnen lassen.
Anders gesagt: ab dem 451. Euro pro Monat bleiben von jedem Euro Extraverdienst 60 Cent beim Teilrentner – der darauf allerdings auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Wer etwa 2000 Euro im Jahr hinzu verdient, hat nach einem Jahr seine Rente um rund 20 Euro im Monat erhöht. Wann die Rentenerhöhung dann tatsächlich erfolgt, – schon während der Teilrente oder erst zum vollständigen Renteneintritt - ist allerdings noch unklar.
Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten
Die Prognosen beziehen sich auf den sogenannten Standardrentner, der 45 Jahre Beiträge gezahlt und immer das Durchschnittseinkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verdient hat. Die angegebene Bruttostandardrente versteht sich vor Steuern. Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das Verhältnis der Renten im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der beitragszahlenden Beschäftigten abzüglich der durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge an.
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2015, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: November 2015
Beitragssatz zur GRV: 19,9 %
Bruttostandardrente: 1224 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 51,6 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1372 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,7 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1517 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,6 %
Beitragssatz zur GRV: 20,4 %
Bruttostandardrente: 1680 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 46,0 %
Beitragssatz zur GRV: 21,5 %
Bruttostandardrente: 1824 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 44,6 %
Anke Voss, Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater, dessen Mitglieder wie freiberufliche Steuerberater unabhängig von Versicherungsträgern und Behörden in Rentenfragen helfen, sieht im Flexi-Renten-Entwurf dennoch einen Schritt in die richtige Richtung. „Eine Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen war dringend notwendig. Das ist der richtige Weg, allerdings ist die reformierte Teilrente so noch immer zu starr“, sagt Voss.
So hat sich der Gewerkschaftsvorschlag, die Rente bereits ab 60 zu ermöglichen, nicht durchgesetzt. Zudem ist die getroffene Regelung recht bürokratisch. „Die Anrechnung von 40 Prozent der Zusatzeinkommen auf die gesetzliche Rente ist für die Rentenversicherungsträger sehr aufwändig.“
Ob die Neuregelung also dazu führt, dass es mehr Teilrentner gibt, die ihre langjährige Erfahrung in Unternehmen durch eine Teilzeittätigkeit weiter einbringen, steht in den Sternen. Sicher ist lediglich, dass es ohne deutlich mehr Bürokratie nicht gehen wird.