Das Alter spielt eine Rolle, weil private Altersvorsorgeprodukte - wie die zum Vergleich herangezogene Rürup-Rente - bei kurzer Einzahlungsdauer besonders magere Erträge bringen. Den Versicherern bleibt dann kaum Zeit, um über Zinseszinsgewinne die berechneten Kosten wieder hereinzuholen. Umso leichter fällt es der gesetzlichen Rentenkasse, die private Konkurrenz zu schlagen.
Tendenziell, so Studienautor Siepe, lohnten die freiwilligen Renteneinzahlungen im Vergleich zu einer Rürup-Rente bei privat Krankenversicherten vom 45. Lebensjahr an, bei gesetzlich Krankenversicherten vom 55. Lebensjahr an.
Unser Schnellcheck bietet je nach persönlicher Situation eine Einschätzung, ob freiwillige Zahlungen möglich sind und ob diese sich lohnen.
Wer kann freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Regelmäßig freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können derzeit nur Beamte und Freiberufler, die nicht in der Rentenkasse pflichtversichert sind. Für sie ist diese Option daher besonders interessant, aber kaum bekannt: Auf 100 Pflichtbeitragszahler kam 2013 nur ein einziger freiwillig Versicherter.
Pflichtversicherte, also zum Beispiel Angestellte, haben immerhin die Möglichkeit freiwillige Einmalzahlungen zu leisten. So können sie zum Beispiel sonst anfallende Rentenabschläge (etwa wegen eines früheren Rentenstarts als gesetzlich vorgesehen) per Einmalzahlung ausgleichen. Auch das nutzt bislang kaum jemand. Außerdem können Angestellte in bestimmten Fällen Beiträge nachzahlen, zum Beispiel wenn Ausbildungszeiten nicht angerechnet worden sind.
Die wichtigsten Möglichkeiten im Detail:
Nachzahlung für Ausbildungszeiten: Mittlerweile werden nur noch maximal acht Jahre an Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres angerechnet. Angerechnet heißt, dass diese Jahre bei bestimmten Wartezeiten berücksichtigt werden, aber für die Jahre keine Beiträge gutgeschrieben werden. Die Jahre können also dazu führen, dass überhaupt ein Rentenanspruch entsteht, erhöhen aber nicht die Höhe dieser Rente. Angerechnete Ausbildungsjahre zählen zum Beispiel für die 35-jährige Wartezeit, um, gegen einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, früher als gesetzlich vorgesehen in Rente gehen zu dürfen. Wer also zum Beispiel nach der Schule direkt ein Studium begonnen hat und dann bis zum 28. Lebensjahr studiert hat, der könnte für drei Jahre noch Beiträge nachzahlen. Diese Beiträge würden auf die Wartezeit angerechnet. Da für diese drei Jahre wirklich Beiträge gezahlt worden sind, würden sie auch die spätere Rente erhöhen.
Rentenprognosen für 2040
Die vorliegenden Berechnungen stammen aus der Studie "Rentenperspektiven 2040" von Prognos. Die Prognosen beziehen sich jeweils auf zwei Kreise im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Berechnet wurden jeweils die durchschnittliche Bruttorente für sechs typisierte Erwerbsbiografien. Erwerbslücken aufgrund von Kindererziehungszeiten weisen in diesem Beispiel zwei Erwerbsbiografien auf. Gerechnet wurden die Prognosewerte ohne Inflationsanpassung, das heißt nach dem Preisniveau in Euro aus dem Jahr 2015 um die Zahlen mit heutigen Werten vergleichbar zu machen. Nominal dürften die zukünftigen Renten und Einkommenshöhen 2040 entsprechend höher liegen. Der Kaufkraftvergleich steht im Zentrum der Betrachtung.
Stand: 12.11.2015
Bruttorente (€) | Bruttorentenniveau |
1678 | 38,90 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Hamburg | 2726 | 2383 | 33,5 % |
Schwerin | 2291 | 2343 | 33,6 % |
Bund | 2597 | 34,0 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Halle | 2045 | 2158 | 35,8 % |
Saalekreis | 2191 | 2463 | 34,4 % |
Bund | 2324 | 36,9 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Berlin | 1451 | 1369 | 35,3 % |
München | 1452 | 1113 | 34,4 % |
Bund | 1456 | 35,4 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Hildesheim LK | 1083 | 1174 | 52,0 % |
Konstanz LK | 1086 | 1026 | 50,9 % |
Bund | 1095 | 50,8 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Hohenlohekreis | 2579 | 2658 | 34,1 % |
Merzig-Wadern | 2391 | 2439 | 35,5 % |
Bund | 2366 | 33,6 % |
Kreise/Bund | Bruttorente (€) | Rentenkaufkraft (€) | Bruttorentenniveau |
Bonn | 1611 | 1506 | 42,1 % |
Köln | 1620 | 1473 | 41,8 % |
Bund | 1612 | 39,7 % |
Ausgleich von Rentenabschlägen: Bei Erfüllen der 35-jährigen Wartezeit können Versicherte vor dem gesetzlichen Regelalter in Rente gehen, müssen dann aber die angesprochenen 0,3 Prozent Rentenabschlag pro Monat vorgezogenen Rentenstarts hinnehmen. Zahlen sie einen Ausgleichbetrag, erhalten sie ihre Rente hingegen trotzdem ungekürzt. Geht ein 1952 geborener Versicherter dieses Jahr mit 63 Jahren in Rente und hat 35 Jahre lang den maximalen Pflichtbeitrag geleistet, bekäme er laut der Studie statt der ungekürzten Bruttorente von monatlich 1942 Euro nur 1767 Euro ausgezahlt. Den Abschlag könnte er mit der Zahlung von rund 43.000 Euro ausgleichen. Dafür bekäme er 175 Euro brutto mehr im Monat. Ein privat Krankenversicherter bekäme sogar 188 Euro im Monat mehr an Rente, ein gesetzlich Versicherter nur 156 Euro mehr. Zum Vergleich: Würde der Versicherte die 43.000 Euro stattdessen in eine sofortbeginnende Rürup-Rente zahlen, bekäme er bei einem kostengünstigen Anbieter 145 Euro pro Monat vor Steuern ausgezahlt. Die Zahlung des Ausgleichsbetrags würde sich - so betrachtet - lohnen. Die hohen Ausgleichsbeträge können abschrecken. Studienautor Siepe weist jedoch darauf hin, dass diese auf mehrere Jahre verteilt gezahlt werden können.