Freiwillige Rentenkassenbeiträge So holen Sie mehr aus der gesetzlichen Rente

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Bei kurzer Einzahlungsdauer lohnt die freiwillige Zahlung

Das Alter spielt eine Rolle, weil private Altersvorsorgeprodukte - wie die zum Vergleich herangezogene Rürup-Rente - bei kurzer Einzahlungsdauer besonders magere Erträge bringen. Den Versicherern bleibt dann kaum Zeit, um über Zinseszinsgewinne die berechneten Kosten wieder hereinzuholen. Umso leichter fällt es der gesetzlichen Rentenkasse, die private Konkurrenz zu schlagen.

Tendenziell, so Studienautor Siepe, lohnten die freiwilligen Renteneinzahlungen im Vergleich zu einer Rürup-Rente bei privat Krankenversicherten vom 45. Lebensjahr an, bei gesetzlich Krankenversicherten vom 55. Lebensjahr an.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Unser Schnellcheck bietet je nach persönlicher Situation eine Einschätzung, ob freiwillige Zahlungen möglich sind und ob diese sich lohnen.

Wer kann freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Regelmäßig freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können derzeit nur Beamte und Freiberufler, die nicht in der Rentenkasse pflichtversichert sind. Für sie ist diese Option daher besonders interessant, aber kaum bekannt: Auf 100 Pflichtbeitragszahler kam 2013 nur ein einziger freiwillig Versicherter.

Pflichtversicherte, also zum Beispiel Angestellte, haben immerhin die Möglichkeit freiwillige Einmalzahlungen zu leisten. So können sie zum Beispiel sonst anfallende Rentenabschläge (etwa wegen eines früheren Rentenstarts als gesetzlich vorgesehen) per Einmalzahlung ausgleichen. Auch das nutzt bislang kaum jemand. Außerdem können Angestellte in bestimmten Fällen Beiträge nachzahlen, zum Beispiel wenn Ausbildungszeiten nicht angerechnet worden sind.

Die wichtigsten Möglichkeiten im Detail:

Nachzahlung für Ausbildungszeiten: Mittlerweile werden nur noch maximal acht Jahre an Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres angerechnet. Angerechnet heißt, dass diese Jahre bei bestimmten Wartezeiten berücksichtigt werden, aber für die Jahre keine Beiträge gutgeschrieben werden. Die Jahre können also dazu führen, dass überhaupt ein Rentenanspruch entsteht, erhöhen aber nicht die Höhe dieser Rente. Angerechnete Ausbildungsjahre zählen zum Beispiel für die 35-jährige Wartezeit, um, gegen einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, früher als gesetzlich vorgesehen in Rente gehen zu dürfen. Wer also zum Beispiel nach der Schule direkt ein Studium begonnen hat und dann bis zum 28. Lebensjahr studiert hat, der könnte für drei Jahre noch Beiträge nachzahlen. Diese Beiträge würden auf die Wartezeit angerechnet. Da für diese drei Jahre wirklich Beiträge gezahlt worden sind, würden sie auch die spätere Rente erhöhen.

Rentenprognosen für 2040

Ausgleich von Rentenabschlägen: Bei Erfüllen der 35-jährigen Wartezeit können Versicherte vor dem gesetzlichen Regelalter in Rente gehen, müssen dann aber die angesprochenen 0,3 Prozent Rentenabschlag pro Monat vorgezogenen Rentenstarts hinnehmen. Zahlen sie einen Ausgleichbetrag, erhalten sie ihre Rente hingegen trotzdem ungekürzt. Geht ein 1952 geborener Versicherter dieses Jahr mit 63 Jahren in Rente und hat 35 Jahre lang den maximalen Pflichtbeitrag geleistet, bekäme er laut der Studie statt der ungekürzten Bruttorente von monatlich 1942 Euro nur 1767 Euro ausgezahlt. Den Abschlag könnte er mit der Zahlung von rund 43.000 Euro ausgleichen. Dafür bekäme er 175 Euro brutto mehr im Monat. Ein privat Krankenversicherter bekäme sogar 188 Euro im Monat mehr an Rente, ein gesetzlich Versicherter nur 156 Euro mehr. Zum Vergleich: Würde der Versicherte die 43.000 Euro stattdessen in eine sofortbeginnende Rürup-Rente zahlen, bekäme er bei einem kostengünstigen Anbieter 145 Euro pro Monat vor Steuern ausgezahlt. Die Zahlung des Ausgleichsbetrags würde sich - so betrachtet - lohnen. Die hohen Ausgleichsbeträge können abschrecken. Studienautor Siepe weist jedoch darauf hin, dass diese auf mehrere Jahre verteilt gezahlt werden können.

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