Für ein Rentenniveau von 65 Prozent der bisherigen Nettoeinkünfte müsste der 40-jährige Angestellte 431.000 Euro ansparen. Das wäre schon mit 1180,57 Euro Sparrate pro Monat möglich. Will er sogar 80 Prozent des Nettoeinkommens auch im Alter zur Verfügung haben, benötigt er Rücklagen in Höhe von 607.000 Euro. Hierfür müsste er 1.662,65 Euro pro Monat zur Seite legen, vorausgesetzt, er investiert sein Geld wie beschrieben. Mehr als die Hälfte seines Nettoeinkommens wären dafür also nötig. Zum Vergleich: Hätte der Angestellte schon mit 30 Jahren zu sparen begonnen, bräuchte er nur 626,82 Euro Sparrate pro Monat, um 65 Prozent seiner Nettoeinkünfte abzudecken. Die 80 Prozent könnte er mit 882,78 Euro im Monat erreichen.
Kapitalbedarf und -verzehr für die Rente ab 60 - der Selbständige
Selbständiger, 40 Jahre, zwei Kinder, fängt jetzt erst mit dem Sparen an
Nettoeinkommen: 5.000 Euro pro Monat (inkl. Kindergeld, Steuerklasse 3)
Das Beispiel zeigt, wie der Selbständige ab dem Renteneintritt mit 60 Jahren seinen angesparten Kapitalstock von 1.266.000 Euro durch eine Rente in Höhe von 65 Prozent seiner bisherigen Nettoeinkünfte bis zum Alter von 90 Jahren aufzehrt. Dabei gleichen steigende Rentenbeträge die Abnahme der Kaufkraft durch die Inflation aus. Annahmen: eine Verzinsung der Ersparnisse von 3 % nach Steuern und Gebühren in der Rentenphase, eine Inflation von 2 %.
Quelle: VZ Vermögenszentrum
Kapitalbedarf im Jahr (Versorgungsziel): 47.116 Euro
entspricht monatlich: 3926 Euro
Gesetzliche Rente: keine
Lücke: -47.116 Euro
verbliebener Kapitalstock: 1.266.000 Euro
Entnahme: -47.116 Euro
Zinseinnahmen: 36.567 Euro
Kapitalbedarf im Jahr (Versorgungsziel): 52.020 Euro
entspricht monatlich: 4335 Euro
Gesetzliche Rente: keine
Lücke: -52.020 Euro
verbliebener Kapitalstock: 1.199.890 Euro
Entnahme: -52.020 Euro
Zinseinnahmen: 34.433
Kapitalbedarf im Jahr (Versorgungsziel): 57.434 Euro
entspricht monatlich: 4786 Euro
Gesetzliche Rente: keine
Lücke: -57.434 Euro
verbliebener Kapitalstock: 1.095.155 Euro
Entnahme: -57.434 Euro
Zinseinnahmen: 31.132
Kapitalbedarf im Jahr (Versorgungsziel): 63.412 Euro
entspricht monatlich: 5284 Euro
Gesetzliche Rente: keine
Lücke: -63.412 Euro
verbliebener Kapitalstock: 943.076 Euro
Entnahme: -63.412 Euro
Zinseinnahmen: 26.390 Euro
Kapitalbedarf im Jahr (Versorgungsziel): 70.012 Euro
entspricht monatlich: 5834 Euro
Gesetzliche Rente: keine
Lücke: -70.012 Euro
verbliebener Kapitalstock: 732.790 Euro
Entnahme: -70.012 Euro
Zinseinnahmen: 19.883 Euro
Kapitalbedarf im Jahr (Versorgungsziel): 77.299 Euro
entspricht monatlich: 6442 Euro
Gesetzliche Rente: keine
Lücke: -77.299 Euro
verbliebener Kapitalstock: 451.491 Euro
Entnahme: -77.299 Euro
Zinseinnahmen: 11.226
Kapitalbedarf im Jahr (Versorgungsziel): 85.345 Euro
entspricht monatlich: 7112 Euro
Gesetzliche Rente: keine
Lücke: -85.345 Euro
verbliebener Kapitalstock: 83.964 Euro
Entnahme: -85.345 Euro
Zinseinnahmen: -41
Der anfängliche Kapitalstock von 1.266.000 Euro ist am Ende des Jahres aufgezehrt.
Für Musterfall 2, den 40-jährigen Selbständigen mit höherem Einkommen, sind die 20 Jahre bis zum gewünschten Start ins Rentenleben mit 60 noch knapper bemessen. Für die 65-Prozent-Rente bräuchte er knapp 1,3 Millionen Euro als Kapitalstock. Die erreicht er mit monatlich angesparten 3.560,87 Euro. Die für die 80-prozentige Rente mit benötigten rund 1,6 Millionen Euro setzen sogar monatliche Sparraten von 4.270,31 Euro voraus. Es bliebe also kaum Geld zum Leben. Auch bei ihm würden sich die nötigen Raten fast halbieren, wenn er schon zehn Jahre früher mit dem Sparen begonnen hätte.
Haben unsere Beispielfälle also noch keine Rücklagen, müssen sie viel sparen. Fällt zusätzlich noch Miete an, wird das kaum möglich sein. Aber wie sieht es aus, wenn sie zumindest einen Teil des nötigen Kapitalstocks bereits angespart oder etwa durch Erbschaft oder Schenkung zur Verfügung haben?
Gehen wir davon aus, unser Angestellter (Musterfall 1) hätte bereits 100.000 Euro an Rücklagen zum Zeitpunkt des Sparbeginns. Der selbständige Besserverdiener (Musterfall 2) hätte sogar schon 300.000 Euro für seinen frühen Abschied aus dem Berufsleben zurückgelegt. Beide legen diese Summe gemäß der Musteraufteilung an und stecken dann zusätzlich jeden Monat noch Geld in den Sparplan. Erneut verzinst sich das Depot laut Annahme mit vier Prozent nach Steuern und Gebühren.
ABC der Rentenansprüche
Alle, die bis 1946 geboren sind und das 65. Lebensjahr vollendet haben, können Rente bekommen, wenn sie mindestens fünf Jahre eingezahlt haben. Bei ab 1947 Geborenen wird die Altersgrenze mit jedem Jahrgang stufenweise weiter angehoben. Wer ab 1964 geboren ist, kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen.
Langjährig Versicherte haben ab dem 65. Lebensjahr Rentenanspruch, wenn sie mindestens 45 Jahre eingezahlt haben.
Langjährig Versicherte können schon mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Jedoch müssen bis 1948 Geborene einen Abschlag von 7,2 Prozent in Kauf nehmen, danach steigen die Abschläge stufenweise an. Wer ab 1964 geboren ist, muss sich mit 14,4 Prozent weniger Rente zufrieden geben, wenn er früher in Rente will.
Wenn der Arzt einen Behinderungsgrad von 50 und mehr bescheinigt, kann man Altersrente schon mit 63 bekommen. Voraussetzung sind 35 Jahre Anwartschaftszeiten und Geburt vor dem 1. Januar 1952. Ab 1964 Geborene können erst mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte bekommen.
Frauen können Altersrente mit 60 beanspruchen, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Gehen sie mit 60 in Rente, müssen sie 18 Prozent Abschlag zahlen, ab dem 65. Lebensjahr werden 7,2 Prozent abgezogen.
Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Frauen-Rente.
Kann jemand am Tag wegen seiner Krankheit weniger als sechs Stunden arbeiten, hat er Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Beiträge und während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Rente sind drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden.
Wer am Tag zwischen nur noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Nach dem Tod des Versicherten können Witwe oder Witwer und die Waisen als Hinterbliebene Rente beziehen. Der Rentenanspruch endet, wenn ein Waise das 18. Lebensjahr erreicht oder danach eine Ausbildung abgeschlossen hat. Die Witwen-Rente endet beispielsweise, wenn neu geheiratet wird.
In diesem Fall würden die nötigen Sparraten deutlich sinken. Soll die private Zusatzrente bis zum 90. Lebensjahr reichen, müsste Musterfall 1 im 65-Prozent-Szenario noch 580,39 Euro pro Monat zurücklegen. Für die 80-Prozent-Rente bräuchte er monatliche Raten von 1.062,48 Euro für den Sparplan. Der Selbständige Besserverdiener (Musterfall 2) müsste im nur noch 1.667,21 Euro beziehungsweise 2.469,77 Euro pro Monat anlegen. Die nötigen Sparraten in beiden Fällen wären nach wie vor ambitioniert - aber eher stemmbar als ohne jegliche Rücklagen.