Rente mit 63 Was Sie 2024 über die Frührente wissen sollten

Rente mit 63 Quelle: dpa

Die Frührente ist ein attraktives Modell für viele Arbeitnehmer. Sie ist jedoch nicht unumstritten. Für wen kommt das Modell infrage? Wer kann mit Abschlägen rechnen? Ein Überblick.

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Über das Renteneintrittsalter wurde im Jahr 2022 viel diskutiert. Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz angestoßenen Rentendebatte sollte womöglich auch erreicht werden, dass sich mehr Menschen gegen die Frührente entscheiden.  Zuletzt brachte Finanzminister Christian Lindner (FDP) gar eine Abschaffung ins Spiel. Der Hintergrund: Da der Fachkräftemangel immer spürbarer wird und der demographische Wandel fortschreitet, könnte das Umlagesystem (bei dem die heutigen Beitragszahler die Rente der heutigen Rentner finanzieren) zunehmend Probleme bekommen. Je früher die Menschen in Rente gehen, desto schneller würde es dazu kommen.

Dabei wird die Rente mit 63 immer beliebter: In den vergangenen Jahren sind rund die Hälfte aller Rentner mit einer Altersrente früher als eigentlich vorgesehen aus dem Arbeitsleben ausgeschieden, zeigen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die meisten beanspruchen eine abschlagsfreie Frührente, teilweise nehmen die Frührentner aber auch Abschläge in Kauf. Was Sie über die vorgezogene Altersrente, oft auch Rente mit 63 genannt, wissen müssen.

Rente mit 63 beantragen: So gelingt die Frührente

Unter welchen Voraussetzungen können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen?

Generell gibt es mehrere Rentenarten mit unterschiedlichen Voraussetzungen: Zum einen die Altersrente für langjährige Versicherte, wofür Sie 35 Versicherungsjahre benötigen. Zum anderen gibt es die Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Um diese beantragen zu können, brauchen Sie 45 Versicherungsjahre.

Selbst wer eigentlich erst deutlich später in Rente gehen will, sollte das überdenken. Es kann insgesamt bis zu 2000 Euro mehr bringen, zum Dezember eine Frührente zu beantragen – und parallel weiter zu arbeiten.
von Niklas Hoyer

Der Hauptunterschied: Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist der verfrühte Rentenstart mit Rentenabschlägen verbunden, bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte hingegen nicht.

Letztere setzt aber nicht nur mehr Versicherungsjahre voraus, es wird dabei auch strenger gerechnet: Berufsausbildungszeiten wie Studium oder Lehre zählen bei den 45 Jahren beispielsweise nicht mit. Bei den 35 Jahren hingegen würden sie zumindest teilweise berücksichtigt.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird häufig auch Rente mit 63 genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Bei den späteren Jahrgängen steigt das frühestmögliche Rentenalter jedoch an, bis auf 65 Jahre. Daher passt die Bezeichnung dieser Frührente eigentlich nicht mehr ganz. 

Der vorgezogene Renteneintritt ist für viele Bürger attraktiv. Das zeigen Statistiken. Besonders die abschlagsfreie Frührente ist äußerst beliebt: Bei Anpassung ihrer Regeln im Jahr 2014 wurde mit nur 200.000 bis 214.000 Anträgen pro Jahr gerechnet. Tatsächlich lag die Zahl der Anträge seit 2015 im Schnitt bei rund 250.000 pro Jahr.

Von der Politik längst beschlossen ist: Das gesetzliche Renteneintrittsalter, also der reguläre Rentenstart, wird bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Doch das muss eben nicht das letzte Wort sein. Beschäftigte mit mindestens 35 Versicherungsjahren haben die Möglichkeit, ab dem Alter von 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

Mit welchem Alter kann ich in Rente gehen?

Viele Erwerbstätige fragen sich, wann sie frühestens in Rente gehen können. Der reguläre Zeitpunkt hängt dabei auch vom Geburtsjahr ab. Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter für Versicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963 von 65 Jahren stufenweise angehoben. Für Versicherte, die 1964 und später geboren wurden, liegt das Regelrentenalter bei 67 Jahren. Um zu erfahren, wann Sie in Rente gehen können, gibt es auch Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner, etwa auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung. Für die reguläre Altersrente sind fünf Jahre Mindestversicherungszeit, etwa Beitragsjahre, erforderlich.

Ein früherer Rentenstart ist möglich, wenn Anspruch auf die Rente für langjährig Versicherte (abschlagspflichtige Frührente) oder die Rente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfreie Frührente) besteht. 

Die abschlagsfreie Frührente setzt die bereits erwähnten 45 Versicherungsjahre voraus. Wann sie frühestens starten kann, hängt ebenfalls vom Geburtsjahr ab: Bei Jahrgängen vor 1953 liegt die Grenze bei 63 Jahren. Für Jahrgänge von 1953 bis 1964 steigt sie schrittweise auf 65 Jahre. Für alle Jahrgänge ab 1964 gelten dann diese 65 Jahre als frühestmöglicher Start der Rente für besonders langjährig Versicherte. 

Auf die nötigen 45 Versicherungsjahre werden Zeiten angerechnet, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Verpflichtende Beitragszahlungen für eine Anstellung oder selbstständige Tätigkeit
  • Beiträge für Minijobs, die sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber gezahlt haben. Hat nur Ihr Arbeitgeber Beiträge gezahlt, werden diese nur anteilig angerechnet.
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag
  • Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht sowie der nicht erwerbsmäßigen Pflege
  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld)
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR
  • Freiwillige Beiträge werden nur dann mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind
  • in der Regel Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I - außer zwei Jahre vor dem geplanten Rentenstart

Nicht berücksichtigt werden:

  • Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung
  • Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium

Ob Sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie neben der regulären Altersrente und einer möglichen Rente wegen Erwerbsminderung in Ihrer Rentenauskunft. Die sendet die Deutsche Rentenversicherung ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre zu.

Rente mit 63: Wann kommt es zu Abschlägen?

Die abschlagspflichtige Frührente (Altersrente für langjährig Versicherte) setzt voraus, dass Sie mindestens 63 Jahre alt sind und wenigstens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen. Diese Altersrente beinhaltet immer einen Rentenabschlag.

Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein Rentenstart vier Jahre vor dem regulären Rentenalter würde also zu 14,4 Prozent Abschlag führen. Aber Sie müssen nicht zwingend mit einer gekürzten Zahlung leben. Hier gibt es für Versicherte ab 50 die Möglichkeit einer freiwilligen Ausgleichszahlung vor dem Zeitpunkt des Renteneintritts. Versicherte, die noch jünger als 50 Jahre sind, müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, um bereits einen solchen Abschlagsausgleich leisten zu dürfen. 

Mit dem Abschlagsausgleich fällt der Rentenabschlag weg. Trotzdem kann die Rente geringer ausfallen, wenn aufgrund der Frührente kürzer Beiträge eingezahlt worden sind. Diesen Effekt gleicht der Rentenabschlagsausgleich nicht aus. Der Abschlagsausgleich kann teils auch aus steuerlichen Gründen attraktiv sein, etwa in Kombination mit einer Abfindung. Ob und wann sich Rentenzusatzbeiträge allgemein lohnen, erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel.

Die Höhe des Abschlags macht ein Beispiel deutlich: Bei einer zu erwartenden Bruttorente von 1000 Euro würden 72 Euro (0,3 Prozent x 24 Monate) von der monatlichen Rente als Rentenabschlag abgezogen, wenn Sie zwei Jahre vor dem Termin der Regelaltersrente aufhören. Dieser Abzug gilt lebenslang. 

Abschläge durch einen früheren Rentenbeginn in der Tabelle

GeburtsjahrRegulärer RentenbeginnAbschlag (in Prozent) bei Rente mit 63 Jahren
196066 + 4 Monate12,0
196166 + 6 Monate12,6
196266 + 8 Monate13,2
196366 + 10 Monate13,8
Ab 19646714,4

Was kostet es, Rentenpunkte zu kaufen?

Während Ihrer Berufstätigkeit, etwa als Angestellte oder Angestellter, zahlen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Damit sammeln Sie sogenannte Entgelt- oder Rentenpunkte. Sie bilden die Grundlage für die spätere Rentenhöhe. Rentenpunkte sind sozusagen die Währung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Um Ihre Rentenpunkte zu berechnen, gilt folgender Maßstab: In jedem Jahr, indem Sie so viel verdienen wie der Durchschnitt in Deutschland, erhalten Sie einen Rentenpunkt. Für 2023 weist die Deutsche Rentenversicherung ein Durchschnittsentgelt von 43.142 Euro im Jahr aus, für 2024 beträgt der vorläufige Wert 45.358 Euro. Wer nur halb so viel verdient (hat), erhält entsprechend einen halben Rentenpunkt gutgeschrieben. Sollten Sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen, zahlen Sie für den übersteigenden Teil keine Beiträge und erwerben auch keine weiteren Rentenpunkte mehr. Die Entgeltpunkte werden dann nur auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

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von Sabine Knee

Im Fall von Kindererziehungs- und Pflegezeiten wird von der Rentenversicherung ein hypothetisches Gehalt angesetzt, welches sich am Durchschnittswert orientiert (2024 also 45.358 Euro). 

Angestellte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Aber auch andere Zeiten, etwa bei Kindererziehung, sind Pflichtbeitragszeiten. Besteht keine Pflichtversicherung, ist es möglich, die spätere Rentenhöhe mit freiwilligen Beiträgen zu steigern. Die freiwillige Versicherung müssen Sie bei der Rentenversicherung beantragen. Welchen Beitrag Sie monatlich zahlen müssen, können Sie frei festlegen: Der Mindestbeitrag liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 100,07 Euro im Monat. Zuvor waren es 96,72 Euro monatlich. Der Höchstbetrag ist mit dem neuen Jahr ebenfalls gestiegen, und zwar von 1357,80 Euro auf 1.404,30 Euro.

Was passiert, wenn man vor der Rente arbeitslos war?

Solange Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I erhalten, besteht grundsätzlich eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Agentur für Arbeit leistet dann für Sie Rentenbeiträge. Dafür muss nur im letzten Jahr vor Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld eine Pflichtversicherung bei der Rentenversicherung bestanden haben, auch ein kurzer Zeitraum reicht aus.

Der während einer Arbeitslosigkeit aufgebaute Rentenanspruch ist allerdings geringer als bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit. So bemessen sich die abgeführten Rentenbeiträge an 80 Prozent des vorherigen Bruttoverdienstes. 

Eine Besonderheit bei einer Arbeitslosigkeit vor der Rente gibt es bei der Rente für besonders langjährig Versicherte: So würde der Bezug von Arbeitslosengeld zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn nicht auf die nötige Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Diese Wartezeit muss also ohne die Zeit der Arbeitslosigkeit vor der Rente erfüllt werden. Eine Ausnahme von dieser Ausnahme besteht, wenn die Erwerbslosigkeit auf Insolvenz oder einer Betriebsaufgabe beruht.

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Wie lange vorher muss ich die Rente mit 63 beantragen?

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Rente mit 63 rund drei Monate vor dem angestrebten Rentenbeginn zu stellen. Um zu erfahren, wann Sie unter welchen Voraussetzungen wie in Rente gehen können, können Sie sich in einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Alternativ kann eine Beratung gegen Honorar in Anspruch genommen werden, bei speziell ausgewiesenen Rentenberatern.

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