Gebäudeversicherung Wie Sie Haus und Hof vor Katastrophen schützen

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Wofür eine Wohngebäudeversicherung?

Die wichtigsten Antworten zur Hausratversicherung
hochwasser Quelle: dpa
Was ist ebenfalls abgedeckt?Die Hausratversicherung schließt auch Bargeld, Schmuck, Münzen, Gold und Kunstwerke mit ein. Aber: Die Entschädigung für Wertsachen ist meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, sofern nicht mehr vereinbart wurde. Wird Geld nicht im Tresor aufbewahrt, ist eine Entschädigung in der Regel auf 1500 Euro beschränkt. Das Limit für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt meist bei 2500 Euro. Teure Fahrräder oder E-Bikes sind nicht automatisch mitversichert. Der Schutz muss ausdrücklich vereinbart werden. Gleiches gilt für Überspannungsschäden an Fernsehern oder Computern nach Gewittern. Quelle: dapd
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?Sie sollte im Idealfall genau dem Betrag entsprechen, der nötig ist, um nach Totalverlust den Wohnstandard ohne finanzielle Einbußen wiederherzustellen. Bei vielen Verträgen geht die Summe wegen dynamischer Anpassungsklauseln zwar automatisch über die Jahre etwas nach oben, deckt aber trotzdem lange nicht den wahren Wert des Hausrats ab. Wer Lücken schließen und im Ernstfall nicht den Großteil des Schadens aus eigener Tasche zahlen will, kann seinen Versicherungsbedarf mit Hilfe der kostenlosen Liste der Stiftung Warentest aktualisieren. Quelle: dpa
Was passiert bei Unterversicherung?Verbraucher versuchen immer wieder, die Versicherungssumme bewusst zu niedrig anzusetzen, um am Beitrag zu sparen. Das kann sie teuer zu stehen kommen: Ist der Hausrat wertvoller als die versicherte Summe, zahlt der Versicherer auch nach kleinen Schäden nur einen Teil des Verlusts. Beispiel: Die Wohnungseinrichtung hat einen Wert von 60.000 Euro. Die Police lautet aber nur auf 30.000 Euro. Muss der Teppich nach einem Wasserschaden herausgerissen und für 2000 Euro ersetzt werden, übernimmt der Versicherer wegen Unterversicherung nur die Hälfte, also 1000 Euro. Quelle: dpa
Was, wenn der Versicherer pauschal rechnet?Häufig ist die Versicherungssumme von der Assekuranz vorgegeben, in der Regel mit 650 Euro pauschal je Quadratmeter Wohnfläche. Bei 80 Quadratmetern wäre der Bewohner damit bis 52.000 Euro abgesichert. Ist seine Einrichtung hochwertig, sei er mit der Pauschalmethode allerdings unterversichert, gibt Köster zu bedenken. Zugleich gilt: Ist der Hausrat zum vorgeschlagenen Mindestbetrag versichert, prüft der Versicherer im Schadensfall nicht, ob der Kunde unterversichert war. Aber Vorsicht: Schummeln und die Quadratmeterzahl niedriger ansetzen, kann zum Bumerang werden. Bei arglistiger Täuschung zahlt die Hausratversicherung gar nicht. Quelle: Fotolia
Was tun bei Rädern?Wer wertvolle Fahrräder oder E-Bikes angeschafft hat, sollte über eine Erweiterung seiner Police nachdenken. Der Mehrbeitrag liegt zwischen 15 und 30 Euro im Jahr (pro 1000 Euro Versicherungssumme). Hat der Tarif einen Nachtschutz, ist das Rad rund um die Uhr, also auch nachts und außerhalb der Wohnung gegen Diebstahl versichert. Fehlt der Passus und müssen die Räder nachts in den Keller oder Abstellraum, macht die Erweiterung oft keinen Sinn. Einen Rundum-Schutz bieten separate Policen von Fahrradclubs. Sie kosten zwischen 80 und 120 Euro im Jahr (pro 1000 Euro Versicherungssumme). Quelle: dpa
Bringt ein Wechseln eine Ersparnis?Häufig ja. Wer seinen Vertrag aktualisieren will, findet meist preiswerte Alternativen. Verträge können drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Preisunterschiede sind riesig. Junge Leute, Familien oder Senioren können oft 200 bis 400 Euro im Jahr sparen, wenn sie auf ein günstigeres Angebot umsteigen, im Extremfall sogar 1000 Euro. Wechselwillige können sich bei Verbraucherzentralen kostenpflichtig beraten lassen oder online von der Stiftung Warentest gegen zwölf Euro Gebühr. Quelle: Fotolia

Der Unterschied zwischen einer Hausrat- und einer Wohngebäudeversicherung ist am besten bildhaft zu erklären: Um zu wissen, welche Versicherung wofür zahlt, muss sich der Versicherungsnehmer nur vorstellen, er könne das bewohnte Haus auf den Kopf stellen. Alles, was dann aus dem Haus rausfällt, ersetzt im Schadenfall die Hausratversicherung. Alles, was fest installiert ist und im Haus bleibt sowie das Gebäude selbst sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. In den Überschwemmungsgebieten bedeutet das zum Beispiel, dass Mieter, deren Teppiche, Möbel oder Fernseher unter Wasser standen, sich für Ersatz nur an die eigene Hausratversicherung wenden können. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters kommt für den Schaden der Mieter nicht auf.

Die Schäden, die die Versicherer regulieren, liegen bei Gebäudeschäden regelmäßig um ein Vielfaches höher als in der Hausratversicherung. Daher kommt der Wohngebäudeversicherung für Immobilienbesitzer auch die größere Bedeutung zu. Obwohl die Wohngebäudeversicherung von allen Seiten als ein Muss bezeichnet wird, ist sie dennoch keine Pflichtversicherung wie etwa eine Kranken- oder Kfz-Haftpflichtversicherung. Lediglich Häuser, die noch mit einem Hypothekenkredit belastet sind, benötigen eine Wohngebäudeversicherung, weil die Banken diese als Sicherheit verlangen. Bundesweit sind nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft schon rund 90 Prozent der Haushalte mit einer solchen Police ausgestattet. Aber nur ein Drittel ist auch mit der optionalen Elementarschadenversicherung ausgestattet. Zudem ist der gewählte Leistungsumfang ganz unterschiedlich. Wenn nun wegen des zweiten großen Hochwassers innerhalb von zehn Jahren Wirtschaftswissenschaftler, Justizminister und Umweltforscher die Einführung einer Pflichtversicherung fordern, bezieht sich das auch nur auf den Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung.

Zwei Drittel ohne Elementarschutz

Damit sind noch immer zwei Drittel der Gebäudeinhaber den Risiken einer Überflutung durch Hochwasser oder Starkregen, Erdbeben, Erdrutsche, Vulkanausbrüche, Lawinen oder Schneedruck finanziell ausgeliefert. Hilft nicht gerade wieder der Staat, müssen sie ihre Schäden aus eigener Tasche beseitigen. Die können schnell in die Zehntausende Euro gehen, bis hin zum Abriss und kompletten Neubau der Immobilie. Tatsächlich bekommt auch nicht jeder, der dies wünscht, einen Elementarschutz zu seiner Wohngebäudeversicherung. „Dort, wo das Risiko solcher Schäden besonders hoch ist, gibt es keinen Versicherungsschutz. Das ist auch nachvollziehbar, denn welchen Versicherungsbeitrag wollen Sie denn nehmen, wenn man weiß, alle zehn Jahre muss das Haus für 150.000 Euro saniert werden?“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Deshalb lässt sich das Problem nur lösen, wenn alle Bundesbürger in einen Topf einzahlen und damit automatisch gegen Elementarschäden versichert sind. So lässt sich auch für alle ein bezahlbarer Versicherungsbeitrag ermitteln.“

In diesen Fällen greift die Haftpflicht nicht
Grundsätzlich gilt: Wer etwas mit Absicht zerstört, muss auch für den Schaden selber aufkommen. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht. Quelle: REUTERS
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Haftpflicht erstattet jeweils nur den Istwert eines Gegenstandes, nicht den Neuwert. Quelle: dpa
Wer länger ins außereuropäische Ausland muss, sollte sich seine Versicherung noch einmal ganz genau ansehen. Bei vielen Versicherungen gilt der Schutz außerhalb der EU nämlich nur für ein Jahr. Wer beruflich in die USA muss und dort nach zwei Jahren einen Schaden verursacht, muss also im schlimmsten Fall selber zahlen - trotz abgeschlossener Haftpflicht. Quelle: dpa
Und noch eine schlechte Nachricht für Haftpflichtversicherte: Die Police deckt zwar viele Bereiche des Lebens ab, aber eben nicht alle: das Internet bleibt außen vor. Wer - unabsichtlich - einen Virus weiterverteilt und damit materiellen Schaden anrichtet, kann als Verursacher haften. Ob er den Virus programmiert hat, spielt in dem Fall keine Rolle. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch für Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, zahlen die Versicherer in der Regel nicht. Kinder ab dem siebten Lebensjahr sind über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Quelle: dpa
Haftpflichtversicherungen übernehmen teilweise Schäden, die von Haustieren verursacht werden. Wird allerdings ein Mensch von einem Tier gebissen oder anderweitig verletzt, muss der Halter, sofern er keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besitzt, für Arztkosten und Schmerzensgeld selber aufkommen. Quelle: dpa
Auch für Schäden, die durch ein Auto entstehen, haftet die Privathaftpflichtversicherung nicht. Dabei ist es egal, ob man nun einen Unfall verursacht, sich ein paar Kratzer eingefangen oder Öl verloren hat. In diesen Fällen wird der Schaden über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgewickelt. Quelle: dpa

Fraglos würde eine Pflichtversicherung die Risiken dieser wenigen Nicht-Versicherbaren auf die breite Solidargemeinschaft verteilen und die Beitragshöhe im Zaum halten. Die Versicherungswirtschaft will davon dennoch nichts wissen. „Wir reden hier von einem Prozent der Fälle, wo der Versicherer rausfährt, sich Grundstück und Haus anschaut und mit dem Versicherungsnehmer darüber redet, was für Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit hier eine Elementarschadenversicherung möglich ist. Das können wasserdichte Fenster und Türen sein, Schutzmauern oder höhere Selbstbehalte“, sagt Kathrin Jarosch vom GDV. “Von diesen Fällen bleibt dennoch ein Teil, die wirtschaftlich nicht sinnvoll versicherbar sind.“

Zudem fürchtet die Versicherungsbranche, dass der Anreiz, möglichen Schadenquellen zu beseitigen oder geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen weder bei der öffentlichen Hand – die zum Beispiel für den Deichbau verantwortlich ist – noch bei den Hauseigentümer nach Einführung einer Pflichtversicherung verloren geht. Schließlich müsste im Schadenfall die Versicherung bezahlen.

Egal, ob Pflichtversicherung oder freiwillig: Fakt ist, dass immer noch viele Gebäude nicht gegen Elementarschäden versichert sind, obwohl dies durchaus möglich sei und der Schutz durchaus an die individuellen Bedürfnisse der Hausbesitzer angepasst werden kann. „Gut 90 Prozent der Gebäude sind für weniger als 100 Euro im Jahr gegen Elementarschäden versicherbar. Bei der Wohngebäudeversicherung ist das Spektrum sehr breit und sehr individuell“, sagt Jarosch.

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