Geschlossene Fonds Die schlechteste Geldanlage der Welt

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Sicher: Einige Anbieter achten auf klare Aufgabenteilung, kalkulieren seriös, begrenzen Kredite und verzichten in überhitzten Märkten auf Projekte. Das sind jedoch oft kleine Gesellschaften, die sich vom Massengeschäft fernhalten und gezielt vermögende Kunden ansprechen – etwa mit „Private Placements“, für die Investoren 200.000 Euro und mehr mitbringen. Die Provision liegt dann weit unter zehn Prozent. Schiffsfonds ohne hohe Kosten etwa seien früher oft „ein richtig gutes Investment gewesen“, sagt Stefanie Kühn, Honorarberaterin aus Grafing.

Die hohen Provisionen aus dem Massengeschäft entwickeln sich für Banken häufig zum Bumerang. Der BGH hat 2009 klargestellt, dass Banker Kunden ungefragt über Provisionen aufklären müssen. Da Berater die Provisionen („Kickbacks“) häufig verschwiegen haben, konnten Tausende Anleger Schadensersatz durchsetzen.

Schwierige Rechtslage

Für viele ist dies die einzige Chance, ihr Geld zurückzubekommen. Denn der Verkauf von Fondsanteilen am Zweitmarkt ist meist nur mit hohen Abschlägen möglich. Prozesse gegen Fondsinitiatoren sind heikel, weil die sich in den Prospekten juristisch abgesichert haben.

Betroffene dürfen nicht zu lange warten. Die dreijährige Verjährungsfrist für Klagen beginnt am Ende des Jahres, in dem Anleger von den verheimlichten Provisionen erfahren haben. „Nur wenn die Bank die Provision vorsätzlich verschwiegen hat, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre“, sagt Alexander Heinrich von der Kanzlei Tilp. Immer mehr Gerichte würden jetzt Vorsatz aber unterstellen. Für Anleger, die vor 2002 investiert haben, läuft die Verjährungsfrist aufgrund einer Spezialvorschrift am Ende dieses Jahres ab. „Wir rechnen deshalb dieses Jahr noch mit zahlreichen Klagen in Altfällen“, sagt Udo Brinkmöller von BMS Rechtsanwälte, der Banken berät.

Schwieriger ist die Rechtslage für alle, die nicht bei einer Bank, sondern bei einem Finanzvertrieb gekauft haben. „Der BGH hat im März erneut klargestellt, dass Vertriebe – anders als Banken – nicht ungefragt über Provisionen aufklären müssen“, sagt Brinkmöller. Ein neues Gesetz, das dies ändert, wird jedoch frühestens im Herbst 2011 verabschiedet.

Immerhin: Nicht immer müssen Anleger den Gerichtsweg einschlagen. Manchmal machen die Fondsverkäufer auch Vorschläge zur Güte. Die Deutsche Bank etwa teilte jetzt auf Anfrage der WirtschaftsWoche mit, dass sie Anke Hundertmark in Kürze „einen Lösungsvorschlag“ unterbreiten wolle. So viel Einsicht ist in der Branche leider die Ausnahme und nicht die Regel.

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