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Gesetzliche Krankenversicherung Große Kassen wollen Mitgliedern kein Geld zurückgeben

Von den großen Krankenkassen folgt keine der Techniker Krankenkasse und schüttet Prämien an ihre Mitglieder aus.

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Was Sie über IGeL-Behandlungen wissen müssen
Was sind IGeL-Leistungen?Gesetzlich Versicherte erhalten nicht jede ärztliche Behandlung auf Krankenschein. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, die nicht im Kassenkatalog aufgeführt sind, muss sie selber zahlen. Die Rede ist von „Individuellen Gesundheitsleistungen“, kurz IGeL. Ärzte verkaufen die IGeL-Behandlungen gerne: Die können sie anschließend den Patienten gesondert in Rechnung stellen. Quelle: dpa
Was sind die beliebtesten IGeL-Behandlungen?IGeL-Leistungen reichen von A wie Akupunktur zur Migräneprophylaxe bis U wie Ultraschall der Eierstöcke. Letzterer zählt nach Angaben der Krankenkassen und des IGeL-Monitors des Medizinischen Dienstes (MDS) zu den am häufigsten genutzten Angeboten. Das gilt auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt und Verfahren der Alternativmedizin. Quelle: dpa/dpaweb
Welchen Nutzen haben IGeL-Angebote?Der MDS, sprich die Wissenschaftler des IGeL-Monitors, bewertet seit gut drei Jahren die einzelnen Behandlungen, insgesamt 37 IGeL-Leistungen sind bisher analysiert worden. Die Ergebnisse sind nicht besonders erfreulich. 16 Angebote wurden von den Wissenschaftlern als negativ oder tendenziell negativ bewertet, 13 waren unklar und nur vier Leistungen waren tendenziell positiv. Quelle: dpa
Sind IGeL generell notwendig?Bei den privaten IGe-Leistungen ist die Frage der Notwendigkeit schwer zu beantworten. Wären die Behandlungen lebenswichtig, würden sie von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Laut Gesetz müssen deren Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Trotzdem können einige IGeL-Angebote für den jeweiligen Patienten Sinn machen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Patienten sich schon vor dem Arztbesuch umfassend informieren und wissen, dass sie die Kosten selbst tragen müssen. Quelle: dpa
Wie werden IGe-Leistungen "verkauft"?Besonders viele Angebote unterbreiten Frauen- und Zahnärzte. Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse werden jedem zweiten Patienten private Leistungen angeboten. Für Mediziner gibt es sogar spezielle Verkaufsseminare, in denen die Männer und Frauen im weißen Kittel lernen, IGeL zu verkaufen. In Frauenarztpraxen beispielsweise gibt es oft einen regelrechten Katalog - bei Ankunft in der Praxis kann die Patientin ankreuzen, welches Angebot sie in Anspruch nehmen und privat bezahlen will. Quelle: dpa
Was müssen Patienten beachten?Zunächst sollten sich Patienten ausführlich von ihrem Arzt beraten lassen. Wer Zweifel hat, kann die Meinung eines zweiten Arztes einholen. Je nachdrücklicher der Arzt ihnen die Leistung aufdrängt, desto größer sollten die Zweifel sein. Quelle: dpa
Nicht erpressen lassen!Patienten berichten von Ärzten, die es mit der Wahrheit beim IGeL-Verkauf nicht so genau nehmen. So berichtete eine Frau der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sie habe den Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung nicht zahlen wollen. Die Ärztin habe daraufhin eine Unterschrift von der Patientin verlangt, um nachweisen zu können, sie über die Leistung aufgeklärt zu haben. Suggeriert werden sollte damit, so die Patientin, die Kasse könnte im Ernstfall die notwendige Behandlung nicht zahlen. Laut den Verbraucherschützern müssen Patienten ein solches Formular keinesfalls unterschreiben. Die gesetzliche Kasse zahlt bei Erkrankungen auch, wenn private Vorsorgeleistungen im Vorfeld abgelehnt wurden. Quelle: dpa

Das ergab eine Umfrage der WirtschaftsWoche bei den zehn größten gesetzlichen Versicherungen, die zusammen rund 34,5 Millionen Mitglieder haben. Weder die Barmer GEK, die größte Kasse, noch die DAK oder die AOKen wollen ihren Versicherten einen Teil des Beitrags zurücküberweisen. Lieber bieten sie weitere Zusatzleistungen an und finanzieren zusätzlich Zahnreinigung durch den Zahnarzt oder Auslandsimpfungen oder geben Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten.

Anders die kleinen gesetzlichen Versicherungen. Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) hatte letzte Woche bereits angekündigt, im kommenden Jahr 75 Euro auszuschütten. Der WirtschaftsWoche teilten die HKK, die BKK Wirtschaft und Finanzen sowie die G+V BKK mit, dass sie ebenfalls Geld an die Versicherten zurückzahlen werden. Die Höhe der Prämie steht hier aber noch nicht fest. Die BKK A.T.U. zahlt jedem Mitglied 30 Euro zurück.

Das Bundesversicherungsamt hatte Kassen in Drohbriefen aufgefordert, Geld an die Beitragszahler zurückzugeben. Besonders die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die IKK Gesund Plus stehen unter Zugzwang, sie gelten als finanziell üppig ausgestattet.

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