Investmentfonds Das Risiko bei Luxemburg-Fonds

Seite 3/3

Anlegern kann Gefahr drohen


Erst nachdem Fondsgelder bei Madoff verschwunden sind, zwang die Aufsicht CSSF alle in Luxemburg tätigen Depotbanken, ihre Unterverwahrer strenger zu kontrollieren. Die Aufsichtsbehörde kritisierte auch erst nachträglich, ein Fonds der UBS habe nicht die in Luxemburg geltenden Gesetze eingehalten. Um die Depotbank UBS zur Entschädigung von Anlegern zu zwingen, reichte das aber offenbar nicht.

Der Fall ist zudem nicht der erste Skandal, bei dem Luxemburger Fondsgelder verschwunden sind. Von 1997 bis 2005 zweigten Chefs der inzwischen insolventen Fondsgesellschaft Amis Gelder aus Fonds in die eigene Tasche ab. Die Wirtschaftsprüfer der Fonds hatten gewarnt, Aufsicht und Depotbank aber nicht reagiert.

Die Madoff-Anleger werden aber nicht nur von der Aufsicht im Stich gelassen, auch vor dem Luxemburger Kammergericht geht es für sie nicht voran. Die dortige Wochenzeitung „Privat“ monierte unlängst überlange Gerichtsverfahren, unter anderem wegen zwei Monaten Gerichtsferien. Im Madoff-Verfahren gelingt es Banken offenbar immer wieder, die Richter mit Prozessgeplänkel davon abzuhalten, auf den Vorwurf des Depotbankversagens einzugehen. Die Klagen stagnieren auch nach ein bis zwei Jahren noch immer in einem Stadium, bei dem es darum geht, wer wem welche Unterlagen auszuhändigen hat.

Depotbanken sichern sich ab

„Anleger werden weich gekocht, weil die Banken glauben, dadurch spätere Vergleichssummen drücken zu können“, vermutet Bomans. Bei einem irischen Fonds, der durch Madoff Verluste hatte, gab es von HSBC ein Vergleichsangebot in Höhe von nur einem Fünftel der Schadenssumme.

Durch Madoff wurde erstmals klar, dass Anlegern Gefahr droht, wenn die Depotbank schlampt. Weil die EU kneift, formuliert jedes Land sein eigenes Haftungsrecht. In Frankreich, wo hohe Politiker zu den Madoff-Geschädigten zählen, haftet die Depotbank streng für alle Unterverwahrer. In Luxemburg – wie auch in Deutschland – müssen sie nur nachweisen, dass es „genügend Kontrollen gibt, um ein Verschwinden von Geldern zu verhindern“, sagt Anwalt Zeller. Solche Gummiparagrafen lassen viel Spielraum.

Um sich zu schützen, sorgen Luxemburgs Depotbanken wie HSBC Trinkaus und die DZ Privatbank vor. Die DZ, die als Depotbank unter anderem Fondsgelder von Hansainvest, DJE Investment, IP Concept und Starcapital verwahrt, warnt Anleger jetzt, dass mit der Verwahrung im Ausland ein Verlustrisiko verbunden sein könne, das „aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren kann“. Beim nächsten Betrug sage niemand mehr, er sei nicht gewarnt worden.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%