Kassen drängen Elektronische Gesundheitskarte rasch anfordern

Verzögerungen und Streitigkeiten begleiten seit Jahren die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Manche fühlen sich an den Start der Lkw-Maut erinnert. Die Kassen drücken aufs Tempo, die Ärzte bremsen.

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Die elektronische Gesundheitskarte: Wer sie noch nicht hat, sollte sich schleunigst darum kümmern – zum Jahresende verlieren die alten Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit. Quelle: dpa

Berlin Wer sie noch nicht hat, sollte sich nach einer Empfehlung der Krankenkassen rasch um die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) kümmern. Denn zum Jahresende verlieren die seit 1995 von ihnen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) ihre Gültigkeit - unabhängig vom Ablaufdatum, sagen ebenfalls die Krankenkassen. Ihr Spitzenverband verweist auf eine mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getroffene Vereinbarung, derzufolge vom 1. Januar 2014 nur noch die neuen Karten für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen gültig seien. Die Regelung gilt für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten.

Dieser Darstellung widerspricht die KBV: „Es ist nicht so, dass die alte Karte nach dem 1. Januar 2014 nicht mehr eingesetzt werden kann“, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl am Dienstag auf dpa-Anfrage. Beim GKV-Spitzenverband wurde dies bestätigt: „Ärzte können bis zum 1. Oktober 2014 mit der alten Karte arbeiten und auch abrechnen.“

Derzeit haben nach der Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom Dienstag rund 95 Prozent der Versicherten die elektronische Gesundheitskarte. Die anderen sollten sich sputen und - so der Rat des Kassen-Spitzenverbandes - „schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann“. Die neue Karte enthält bislang die Versichertenstammdaten wie Name, Adresse, Geschlecht und das Foto zur besseren Identifizierung des Besitzers.

Selbstverständlich - so der GKV-Verband - werde kein Versicherter, der Anfang kommenden Jahres mit alter Karte vom Arzt nach Hause geschickt. In diesen Fällen könne der Patient innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten sei der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Nach den Worten von KBV-Sprecher Stahl ist damit aber vorerst aber nicht zu rechnen.

Angekündigt wurde die eGK 2003 von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) - mit Starttermin 2006. Nicht nur Ärzte standen der neuen Karte skeptisch gegenüber: Sie sei - so die Kritiker - ein unsinniges und teures Prestigeprojekt und ein weiterer Baustein zum „gläsernen Bürger“. Jahrelang wurde über technische und organisatorische Standards gestritten.

Später einmal soll die Karte eine Art Zugangsschlüssel zu elektronischen Patientenakten und Arztbriefen sein - in einem vernetzten System von Medizinern, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen. Aber nur, wenn der Patient damit einverstanden ist.

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