Kassenpatienten Streit um zu hohe Zahnarztrechnungen

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Zahnarzt-Tricks

Ein Zahnartz während der Behandlung eines Patienten Quelle: AP

Dabei stehen die Chancen, einen Rechtsstreit gegen die Zahnarzt zu gewinnen, eher gering, da er alle Behandlungsschritte sauber dokumentiert hat und umgekehrt kein schriftlicher Nachweis existiert, der die 5000 Euro als Gesamtsumme für die Behandlung bezeichnet.

Laut den Beschwerden, die bei der Unabhängigen Patientenberatung über Zahnärzte eingehen, tricksen einige Zahnärzte besonders häufig den sogenannten Steigerungsfaktor. Dieser Faktor, multipliziert mit dem in der Gebührenordnung festgelegten Satz, ergibt den Rechnungsbetrag für eine bestimmte Leistung. Üblich ist ein Steigerungsfaktor von 2,3. Setzt der Arzt den Multiplikator höher an, begründet er dies in der Regel mit Komplikationen wie zu eng stehenden Zähnen und deutlich mehr Zeitaufwand. Auch soll es auch Zahnärzte geben, die im Kostenvoranschlag noch mit einem Faktor von 1,5 kalkulieren, auf der Schlussrechnung aber einen Faktor von 3,5 für besonders teure Behandlungsschritte ansetzen. Dabei darf die Zahnarztrechnung in begründeten Fällen laut Rechtsprechung nur 20 Prozent über den veranschlagten Kosten liegen.

Problematisch können auch Leistungen sein, von denen in der Kostenschätzung noch keine Rede war, die aber auf der Rechnung den Preis hochtreiben. Das kann etwa eine zusätzliche Prüfung des Zahnersatzes sein, oder die Verwendung besonders teurer Geräte und Materialien, deren Nutzen zumindest angezweifelt werden kann.

Definitiv nicht erlaubt sind Koppelgeschäfte, bei denen Labore den Zahnärzten, die ihnen Aufträge zukommen lassen, Provisionen zahlen und dafür dem Patienten eine erhöhte Rechnung ausstellen.

Wer befürchtet, vom Zahnarzt über den Tisch gezogen zu werden, sollte sich zunächst den Kostenvoranschlag seines Zahnarztes detailliert erklären lassen und nachfragen, ob damit wirklich alle Behandlungsschritte abgedeckt sind. Auch ein schriftlicher Vermerk, dass der Kostenvoranschlag die fällige Gesamtsumme nennt und die Schlussrechnung davon nicht oder nur innerhalb bestimmter Grenzen abweichen darf, kann keinesfalls schaden. In Zweifelsfällen helfen auch die Unabhängige Patientenberatung oder die Ombudsmänner der Krankenkassen weiter. Zudem sollten Patienten ihre Ärzte auffordern, auf jede Abweichung vom Kostenplan hinzuweisen und die dadurch entstehenden Zusatzkosten zu beziffern. Denn was helfen die schönsten Zähne, wenn einem das Lächeln vergeht.

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