Kfz-Versicherung wechseln Schwierige Schnäppchenjagd für Autofahrer

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Rabattfallen beim Kfz-Versicherungswechsel

Dennoch haben die Versicherer 2013 vier Prozent mehr ausgegeben als eingenommen. Branchenweit sind das mehr als 800 Millionen Euro Verlust. Kein Wunder, dass mit weiteren Beitragssteigerungen für das kommende Jahr zu rechnen ist. Einer Studie der Strategieberatung Simon-Kucher zufolge wollen 58 Prozent der Kfz-Versicherer die Prämien erhöhen. Demnach planen die meisten eine Beitragserhöhung zwischen null und fünf Prozent, gut ein Viertel will mehr als fünf Prozent aufschlagen.

Allerdings geht aus der Studie auch hervor, dass die geplanten Erhöhungen kaum durchsetzbar sind. 40 Prozent der Befragten glauben, dass dies nur in weniger als der Hälfte der Fälle gelingt. Wenn überhaupt, kommen dafür nur die Bestandskunden in Frage, die Beitragserhöhungen oft aus Bequemlichkeit hinnehmen. Für die Neukundengewinnung sind steigende Beiträge jedenfalls schädlich.

Wann die Kfz-Versicherung zahlt
Haftpflicht, Teil- und Vollkasko: Welche Kfz-Versicherungen sind unverzichtbar und welche sind sinnvoll?Pflicht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt werden und leistet dabei sowohl für Sach-und Vermögensschäden wie auch für Personenschäden. Unerlässlich, aber nicht verpflichtend ist die Teilkasko: Sie übernimmt die Kosten für bestimmte Schäden, die Kfz-Besitzern am eigenen Fahrzeug entstehen – etwa Glasbruch oder auch Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag. Die Vollkasko-Versicherung übernimmt etwa die Reparaturkosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, wenn man selbst der Verursacher ist. Quelle: dpa
Gibt es Sonderfälle, bei denen die Kfz-Versicherung nicht greift und der Halter allein in der Pflicht bleibt?Ja, nämlich dann, wenn bei einem Wildunfall ein Ausweichmanöver versucht und dabei ein zusätzlicher Schaden verursacht wurde. Für diesen Schaden muss der Versicherungsnehmer aufkommen. Deshalb: Den Zusammenstoß vorbeugen, um nicht andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Quelle: dpa
Hilft eine Versicherung zum Beispiel bei einer Autopanne auch aktiv?Ja, sie hilft mit einem sogenannten Autoschutzbrief: Er kann beispielsweise dafür sorgen, dass die Versicherung Hilfsmaßnahmen organisiert und anfallende Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen unterstützt. Quelle: dpa
In welche Schadensfreiheitsklasse werden Fahranfänger eingestuft?Wenn Sie ihren Führerschein gerade erst gemacht haben, dann steigen Sie in die Schadensfreiheitsklasse '0' ein. Je nach Kfz-Versicherungsanbieter macht das einen Schadenfreiheitsrabatt von 190 - 230 Prozent. Besitzt man den "Lappen" schon länger als drei Jahre, erfolgt eine Hochstufung in die Schadensfreiheitsklasse '0,5'. Quelle: dpa/dpaweb
Ist es möglich ein Auto zu verleihen?Ja. Allerdings wird im Schadensfall die Prämie des Versicherungsnehmers angehoben und nicht die des Unfallverursachers. Der Beitrag erhöht sich um den Betrag, der ohne den Rabatt für die Einschränkung des Nutzerkreises zu zahlen wäre. Quelle: dpa-tmn
Kann die Werkstatt im Schadensfall selbst gewählt werden?Es gibt bei einigen Kfz-Versicherungen sogar Preisnachlässe oder zusätzliche Serviceleistungen, wenn eine der festgelegten Partnerwerkstätten genutzt wird. Eine Besonderheit gibt es beim Neuwagenkauf: Dort kann die Herstellergarantie verfallen, wenn nicht die Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Quelle: dpa
Was bietet eine Zusatz-Haftpflicht-Versicherung für Fahrzeuge, die im Ausland gemietet werden? Diese Versicherung soll eine Lücke schließen: Sie geht über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus und bis zu der Höhe, der vereinbarten Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht. Sie wird nur für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen und gilt dann für den Versicherungsnehmer, sowie den Menschen, der mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Quelle: dpa/dpaweb

Für Sparfüchse sind das gute Nachrichten. Denn sie finden beim Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung oft Konditionen vor, die der Markt aus ökonomischer Sicht eigentlich nicht bieten dürfte. Der harte Wettbewerb und die immer besseren Vergleichsportale im Internet machen es den Verbrauchern heute zudem leichter, bei den Versicherungsprämien zu sparen. Die Suche lohnt sich: Beitragsunterschiede von mehreren hundert Euro pro Jahr sind für viele Autofahrer drin. Ein Test hat beispielsweise ergeben, dass ein 38-jähriger Angestellter in Berlin seinen vier Jahre alten 5er BMW mit einem Wechsel der Kfz-Vollkaskoversicherung im Durchschnitt 287 Euro billiger pro Jahr versichern kann - inklusive der mitversicherten Ehefrau, einer Selbstbeteiligung von 500 Euro und für die Schadenfreiheitsklasse 19. Für die eingangs erwähnte 21-jährige Berliner Studentin und ihren Golf geht im Durchschnitt sogar 665 Euro billiger pro Jahr.

Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Verlust von Sonderrabatten

Ein Wechsel lohnt sich nicht unter allen Umständen. Problematisch wird es etwa dann, wenn der aktuelle Versicherer Sonderkonditionen gewährt, die der neue Versicherer nicht übernimmt. Das kann zum Beispiel ein Rabattschutz sein. Dieser verhindert bei einem Schaden, dass der Schadenfreiheitsrabatt, im Versicherungsjargon auch Schadenfreiheitsklasse genannt, gleich sinkt und die Beiträge somit steigen. In der Regel kann der Fahrer so zumindest einen Unfall bauen, ohne dass sich die Versicherung deshalb verteuert. Der Haken: Den Rabattschutz lässt sich beim Versicherungswechsel nicht mitnehmen. Der neue Versicherer holt sich die Schadendaten von der Vorversicherung und stuft den Fahrer in die Schadenfreiheitsklasse, in die der Versicherte ohne Rabattschutz gerutscht wäre. Da dies in der Regel erst nach Abschluss der neuen Versicherung geschieht, kommt dann oft erst nach der Kündigung des alten Versicherers eine neue, deutlich höhere Beitragsrechnung ins Haus geflattert.

Eine andere Sonderkondition, die viele Versicherer gewähren, aber nicht beim Wechsel auf der Strecke bleibt, ist ein Sonderrabatt für den versicherten Zweitwagen. Oftmals stufen die Versicherungen den Zweitwagen mit einem höheren Schadenfreiheitsrabatt ein, als die Fahrpraxis des Versicherten eigentlich zulässt. Wer dann mit einem oder beiden Fahrzeugen zu einer anderen Versicherung wechselt, muss auf diesen Rabatt oft verzichten.

Gleiches gilt für Rabatte, die von Dritten übertragen wurden. Übernimmt der Sohn als Führerscheinneuling etwa den Beitragsrabatt von der Mutter, die ihm den Zweitwagen überlässt, muss eine neue Versicherung beim Wechsel nicht mitspielen. Dort wird der Sprößling nach seinen unfallfreien Jahren eingestuft.

Gehen solche Sonderrabatte verloren, kann der Wechsel der Versicherung sogar teurer werden. Daher sind die Konditionen unter Einbeziehung der Sonderrabatte vor einer Kündigung der alten Versicherung unbedingt zu prüfen. Vergleichsportale im Internet berücksichtigen die individuell ausgehandelten Sonderrabatte höchstens teilweise.

Umgekehrt kann sich den Versicherungswechsel so mancher Kunde sparen, wenn er bei seinem Versicherer vor dem Wechsel nach Sonderkonditionen fragt. Unter Umständen lohnt ein Wechsel dann gar nicht mehr.

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