Kfz-Versicherung wechseln Schwierige Schnäppchenjagd für Autofahrer

Zum Jahresende senken viele Kfz-Versicherer die Beiträge, um Kunden zu gewinnen. Wer bei seiner Versicherung bleibt, zahlt im neuen Jahr aber oft mehr. Wie die Jagd nach dem besten Tarif gelingt.

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Wer am Unfall schuld ist, bleibt ohne Vollkaskoschutz auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen. Bessere Schutz lässt sich durch einen Versicherungswechsel zumindest teilweise finanzieren.

Eine Kfz-Versicherung ist Pflicht, so steht es im Gesetz. Zumindest gilt das für die Kfz-Haftpflicht, die andere Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen fremdverschuldeter Unfälle schützt. Beim eigenen Schaden am Auto sieht es anders aus: Wer keine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat, zahlt ihn eben aus eigener Tasche, die Versicherung ist freiwillig. Zumindest die Besitzer älterer oder besonders günstiger Autos nutzen diese Chance gern. Nur ein Viertel der Pkw, die 15 Jahre oder älter sind, haben einen Kaskoversicherungsschutz. Auch nahezu zwei von drei Autos, die einen Neuwert von weniger als 10.000 Euro haben, sind nicht kaskoversichert.

Versicherungswechsel finanziert besseren Schutz

Dabei ist zumindest eine Teilkasko-Versicherung, bei der der Autohalter im Schadenfall sich mit maximal 150 Euro an den Reparaturkosten beteiligt, oft schon für einen geringen Aufpreis zu bekommen. Die Kosten für einen Kaskoschutz können lassen sich dabei durch einen Wechsel zu einem günstigeren Versicherer teilweise oder ganz wieder reinholen. Denn - so die Untersuchungen der Vergleichsportale für Kfz-Versicherungen im Internet - die Prämien weichen für junge Autofahrer zwischen dem teuersten und dem günstigsten Versicherungstarif bis zu 1400 Euro voneinander ab. Das gilt etwa für eine 21-Jährige mit einem sechs Jahre alten Golf in Berlin, entsprechend wenigen unfallfreien Jahren sowie einer Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Den verbesserten Versicherungsschutz gäbe es so schon ohne Zusatzkosten - vorausgesetzt, die Fahrerin wechselt zu einem günstigeren Anbieter.

Der Countdown läuft: Wer sein Auto ab dem 1. Januar 2015 günstiger versichern möchte, hat in der Regel nur noch bis zum 30. November Zeit, einen preiswertere Assekuranz auszusuchen. Was aber viele Kunden übersehen: Erhöht eine Versicherung ihre Beiträge, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht - unabhängig vom Stichtag.

„Weil einige Versicherer ihre Beitragserhöhung erst zum Jahresende mitteilen, werden deren Kunden erst nach dem Stichtag darauf aufmerksam“, sagt Daniel Friedheim, Sprecher des Vergleichsportals Check24. „Wir registrieren im Dezember eine zweite Wechselwelle durch Verbraucher, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.“

Wer allerdings wartet, bis sein Versicherer über die Beitragshöhe im Folgejahr informiert, hat unter Umständen trotz Sonderkündigungsrecht das Nachsehen. „Aus Erfahrung wissen wir, dass die Konditionen der Kfz-Versicherer im November am attraktivsten sind“, sagt Friedheim. Seit August sind die durchschnittlichen Beiträge zur Kfz-Haftpflicht für Kunden, die ihre Versicherung wechseln, um 23 Prozent gesunken. Bevor also der Stichtag Ende November ungenutzt verstreicht, sollten Autofahrer bereits ein paar Wochen zuvor die Prämienhöhe für das kommende Jahr bei ihrem Versicherer erfragen und mit dieser Information die Angebote zu vergleichen.

Beitragserhöhungen nur für Autofahrer, die nicht wechseln

Tatsächlich dürfte die bestehende Kfz-Versicherung für viele Autofahrer nämlich teurer werden. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. Der wichtigste: Das Jahr 2013 war für die Kfz-Versicherer ein Minusgeschäft. Die Leistungen der Branche im Schadenfall sind - vor allem aufgrund von Hagelschäden in Folge von Unwettern – im vergangenen Jahr auf 21,8 Milliarden Euro gestiegen. Gegenüber 2012 war das ein Anstieg von 7,7 Prozent. In den Jahren zuvor waren sie hingegen leicht rückläufig.

Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Gleichzeitig sorgt zwar der intensive Wettbewerb unter den Kfz-Versicherern dafür, dass die Anbieter Prämienerhöhungen nicht ohne weiteres durchsetzen können. Die Preiserhöhungen fallen deshalb im Vergleich zu anderen Versicherungssparten eher moderat aus. Dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge betrugen sie 2013 bei der Kfz-Haftpflicht im Durchschnitt 5,4 Prozent, bei der Teilkasko 4,6 Prozent und nur bei der Vollkasko deutlich mehr mit 6,9 Prozent.

Rabattfallen beim Kfz-Versicherungswechsel

Dennoch haben die Versicherer 2013 vier Prozent mehr ausgegeben als eingenommen. Branchenweit sind das mehr als 800 Millionen Euro Verlust. Kein Wunder, dass mit weiteren Beitragssteigerungen für das kommende Jahr zu rechnen ist. Einer Studie der Strategieberatung Simon-Kucher zufolge wollen 58 Prozent der Kfz-Versicherer die Prämien erhöhen. Demnach planen die meisten eine Beitragserhöhung zwischen null und fünf Prozent, gut ein Viertel will mehr als fünf Prozent aufschlagen.

Allerdings geht aus der Studie auch hervor, dass die geplanten Erhöhungen kaum durchsetzbar sind. 40 Prozent der Befragten glauben, dass dies nur in weniger als der Hälfte der Fälle gelingt. Wenn überhaupt, kommen dafür nur die Bestandskunden in Frage, die Beitragserhöhungen oft aus Bequemlichkeit hinnehmen. Für die Neukundengewinnung sind steigende Beiträge jedenfalls schädlich.

Wann die Kfz-Versicherung zahlt
Haftpflicht, Teil- und Vollkasko: Welche Kfz-Versicherungen sind unverzichtbar und welche sind sinnvoll?Pflicht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt werden und leistet dabei sowohl für Sach-und Vermögensschäden wie auch für Personenschäden. Unerlässlich, aber nicht verpflichtend ist die Teilkasko: Sie übernimmt die Kosten für bestimmte Schäden, die Kfz-Besitzern am eigenen Fahrzeug entstehen – etwa Glasbruch oder auch Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag. Die Vollkasko-Versicherung übernimmt etwa die Reparaturkosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, wenn man selbst der Verursacher ist. Quelle: dpa
Gibt es Sonderfälle, bei denen die Kfz-Versicherung nicht greift und der Halter allein in der Pflicht bleibt?Ja, nämlich dann, wenn bei einem Wildunfall ein Ausweichmanöver versucht und dabei ein zusätzlicher Schaden verursacht wurde. Für diesen Schaden muss der Versicherungsnehmer aufkommen. Deshalb: Den Zusammenstoß vorbeugen, um nicht andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Quelle: dpa
Hilft eine Versicherung zum Beispiel bei einer Autopanne auch aktiv?Ja, sie hilft mit einem sogenannten Autoschutzbrief: Er kann beispielsweise dafür sorgen, dass die Versicherung Hilfsmaßnahmen organisiert und anfallende Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen unterstützt. Quelle: dpa
In welche Schadensfreiheitsklasse werden Fahranfänger eingestuft?Wenn Sie ihren Führerschein gerade erst gemacht haben, dann steigen Sie in die Schadensfreiheitsklasse '0' ein. Je nach Kfz-Versicherungsanbieter macht das einen Schadenfreiheitsrabatt von 190 - 230 Prozent. Besitzt man den "Lappen" schon länger als drei Jahre, erfolgt eine Hochstufung in die Schadensfreiheitsklasse '0,5'. Quelle: dpa/dpaweb
Ist es möglich ein Auto zu verleihen?Ja. Allerdings wird im Schadensfall die Prämie des Versicherungsnehmers angehoben und nicht die des Unfallverursachers. Der Beitrag erhöht sich um den Betrag, der ohne den Rabatt für die Einschränkung des Nutzerkreises zu zahlen wäre. Quelle: dpa-tmn
Kann die Werkstatt im Schadensfall selbst gewählt werden?Es gibt bei einigen Kfz-Versicherungen sogar Preisnachlässe oder zusätzliche Serviceleistungen, wenn eine der festgelegten Partnerwerkstätten genutzt wird. Eine Besonderheit gibt es beim Neuwagenkauf: Dort kann die Herstellergarantie verfallen, wenn nicht die Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Quelle: dpa
Was bietet eine Zusatz-Haftpflicht-Versicherung für Fahrzeuge, die im Ausland gemietet werden? Diese Versicherung soll eine Lücke schließen: Sie geht über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus und bis zu der Höhe, der vereinbarten Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht. Sie wird nur für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen und gilt dann für den Versicherungsnehmer, sowie den Menschen, der mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Quelle: dpa/dpaweb

Für Sparfüchse sind das gute Nachrichten. Denn sie finden beim Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung oft Konditionen vor, die der Markt aus ökonomischer Sicht eigentlich nicht bieten dürfte. Der harte Wettbewerb und die immer besseren Vergleichsportale im Internet machen es den Verbrauchern heute zudem leichter, bei den Versicherungsprämien zu sparen. Die Suche lohnt sich: Beitragsunterschiede von mehreren hundert Euro pro Jahr sind für viele Autofahrer drin. Ein Test hat beispielsweise ergeben, dass ein 38-jähriger Angestellter in Berlin seinen vier Jahre alten 5er BMW mit einem Wechsel der Kfz-Vollkaskoversicherung im Durchschnitt 287 Euro billiger pro Jahr versichern kann - inklusive der mitversicherten Ehefrau, einer Selbstbeteiligung von 500 Euro und für die Schadenfreiheitsklasse 19. Für die eingangs erwähnte 21-jährige Berliner Studentin und ihren Golf geht im Durchschnitt sogar 665 Euro billiger pro Jahr.

Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Verlust von Sonderrabatten

Ein Wechsel lohnt sich nicht unter allen Umständen. Problematisch wird es etwa dann, wenn der aktuelle Versicherer Sonderkonditionen gewährt, die der neue Versicherer nicht übernimmt. Das kann zum Beispiel ein Rabattschutz sein. Dieser verhindert bei einem Schaden, dass der Schadenfreiheitsrabatt, im Versicherungsjargon auch Schadenfreiheitsklasse genannt, gleich sinkt und die Beiträge somit steigen. In der Regel kann der Fahrer so zumindest einen Unfall bauen, ohne dass sich die Versicherung deshalb verteuert. Der Haken: Den Rabattschutz lässt sich beim Versicherungswechsel nicht mitnehmen. Der neue Versicherer holt sich die Schadendaten von der Vorversicherung und stuft den Fahrer in die Schadenfreiheitsklasse, in die der Versicherte ohne Rabattschutz gerutscht wäre. Da dies in der Regel erst nach Abschluss der neuen Versicherung geschieht, kommt dann oft erst nach der Kündigung des alten Versicherers eine neue, deutlich höhere Beitragsrechnung ins Haus geflattert.

Eine andere Sonderkondition, die viele Versicherer gewähren, aber nicht beim Wechsel auf der Strecke bleibt, ist ein Sonderrabatt für den versicherten Zweitwagen. Oftmals stufen die Versicherungen den Zweitwagen mit einem höheren Schadenfreiheitsrabatt ein, als die Fahrpraxis des Versicherten eigentlich zulässt. Wer dann mit einem oder beiden Fahrzeugen zu einer anderen Versicherung wechselt, muss auf diesen Rabatt oft verzichten.

Gleiches gilt für Rabatte, die von Dritten übertragen wurden. Übernimmt der Sohn als Führerscheinneuling etwa den Beitragsrabatt von der Mutter, die ihm den Zweitwagen überlässt, muss eine neue Versicherung beim Wechsel nicht mitspielen. Dort wird der Sprößling nach seinen unfallfreien Jahren eingestuft.

Gehen solche Sonderrabatte verloren, kann der Wechsel der Versicherung sogar teurer werden. Daher sind die Konditionen unter Einbeziehung der Sonderrabatte vor einer Kündigung der alten Versicherung unbedingt zu prüfen. Vergleichsportale im Internet berücksichtigen die individuell ausgehandelten Sonderrabatte höchstens teilweise.

Umgekehrt kann sich den Versicherungswechsel so mancher Kunde sparen, wenn er bei seinem Versicherer vor dem Wechsel nach Sonderkonditionen fragt. Unter Umständen lohnt ein Wechsel dann gar nicht mehr.

Prämienroulette bei Typ- und Regionalklassen

Ein weiterer Grund, warum die Kfz-Versicherung für einzelne Kunden auch beim anderen Anbieter teurer sein kann: Die Versicherer passen die Einstufungen von Fahrzeugen nach Typklassen und die Regionalklassen für den Wohnort des Fahrzeughalters regelmäßig entsprechend der registrierten Schadenfälle an. Wer nicht gleich das Fahrzeug wechselt, hat keine Chance, den Beitragserhöhungen zu entgehen, die sich aus der Änderung der Typklassen für die verschiedenen Automodelle sowie aus den neuen Regionalklassen ergeben.

Die neuen Typ- und Regionalklassen hat der GDV erst Anfang September präsentiert. Sie ergeben sich aus den Einstufungen der Versicherer und sind für diese unverbindlich. Allerdings weicht kein Anbieter deutlich von dieser Einstufung ab.

Das Vergleichsportal Check24 hat für WirtschaftsWoche Online mal die Extrembeispiele nachgerechnet. Demnach kann sich die Versicherung für einzelne Autotypen um bis zu 240 Euro verteuern - oder um 200 Euro pro Jahr billiger werden, selbst wenn alle anderen Versicherungsmerkmale wie etwa die Schadenfreiheitsrabatte oder die jährliche Fahrleistung in Kilometern unverändert bleiben (siehe Bildergalerie).

Welche Autos besonders teuer werden
Autos auf einer Autobahn Quelle: dpa
Toyota GT86 Quelle: Toyota
VW Golf Quelle: Volkswagen
Dacia Sandero Quelle: Dacia
BMW X5 Quelle: BMW
VW Beetle Quelle: Volkswagen
Ford Mondeo Quelle: M 93 Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany License

Die Änderungen beziehen sich aber immer nur auf bestimmte Modellvarianten der Hersteller, die sich abhängig von Baujahr, oder Motorisierung unterscheiden. Um es zum Beispiel in einem Online-Versicherungsvergleich ganz genau nachzuvollziehen, sind die Hersteller- und Typschlüsselnummern aus der Zulassungsbescheinigung unerlässlich.

Beruhigend: Für fast drei Viertel der Fahrzeugtypen ändert sich gegenüber 2013 nichts. Für das übrige Viertel wir der Fahrzeugtyp meist nur um eine Klasse teurer oder billiger. Auf- oder Abstufungen um drei oder vier Klassen kommen allerdings vor.

Kfz-HaftpflichtversicherungBeispiel: Verschlechterung der TypklasseBeispiel: Verbesserung der Typklasse
Toyota GT86 (ZN), 147 kW
(HSN/TSN: 5013/AHS)
VW Golf VII 2.0 TDI (AU), 110 kW
(HSN/TSN: 0603/BJJ)
alte TypklasseHP: 17487,95 EuroHP: 18533,45 Euro
neue TypklasseHP: 21 (+4)638,97 EuroHP: 15 (-3)434,62 Euro
Differenz durch neue Typklasse

151,02 Euro

-98,83 Euro

HP = Haftpflicht, TK = Teilkasko, VK = Vollkasko; HSN = Herstellerschlüsselnr.; TSN = Typschlüsselnr.; Angegeben ist jeweils der Jahrespreis der Kfz-Versicherung; Quelle: Check24; Stand der Berechnungen: 12.09.2014; alle Angaben ohne Gewähr

Regional große Unterschiede

Weit unübersichtlicher ist die Auswirkung der neuen Regionalklassen. Sie ordnen den verschiedenen Zulassungsbezirken ein Schadenrisiko zu. Ihre Bedeutung in der Praxis nimmt jedoch zusehends ab, weil immer mehr Versicherer in ihrer Risikoklassifizierung sich an Postleitzahlengebieten orientieren. Dadurch teilen sie die Landkarte in weit mehr Risikogebiete ein, als dies nur nach Zulassungsbezirken möglich wäre.

Besonders niedrige Einstufungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung ergeben sich laut GDV für Autofahrer in Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Hohe Regionalklassen in der Haftpflichtversicherung gelten vor allem in Großstädten sowie in Teilen Bayerns. Bei den Kaskoversicherungen ist insbesondere der Großraum um Tübingen von einer Verschlechterung der Regionalklassen betroffen, da es dort im vergangenen Jahr gehäuft zu Unwettern mit Sturm- und Hagelschäden gekommen war. Besonders günstig können Autofahrer aus Niedersachsen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

In der Regel wird jedoch kein Autofahrer den Wohnort zugunsten einer niedrigeren Regionalklasse ändern. Vielmehr muss er eine Änderung in der Risikoeinstufung seines Wohnorts hinnehmen. Sollte es für ihn deutlich teurer werden, hat er nur zwei praktikable Optionen: Er kann zu einer günstigeren Versicherung wechseln oder einige Versicherungsmerkmale in seinem bestehenden Vertrag ändern, um die Mehrausgaben an anderer Stelle wieder hereinzuholen.

Beispielsweise könnte er auf eine freie Werkstattwahl verzichten, was die Prämie durchaus um 20 Prozent senken kann. Dann darf er sein Auto nach einem Versicherungsschaden allerdings nur noch in einer Werkstatt reparieren lassen, die mit seiner Assekuranz kooperiert.

VollkaskoversicherungBeispiel Verschlechterung der TypklasseBeispiel Verbesserung der Typklasse
VW Beetle 1.2 TSI (16), 77 kW
(HSN/TSN: 0603/BFI)
Ford Mondeo FLH 1.6 (BA7), 92 kW
(HSN/TSN: 85667/ALK)
alte TypklasseHP: 13, VK: 18885,52 €HP: 16, VK: 211.165,45 €
neue TypklasseHP: 14, VK: 211.124,85 €HP: 15, VK: 191.020,81 €
Differenz durch neue Typklasse

239,33 Euro

-144,64 Euro

HP = Haftpflicht, TK = Teilkasko, VK = Vollkasko; HSN = Herstellerschlüsselnr.; TSN = Typschlüsselnr.; Angegeben ist jeweils der Jahrespreis der Kfz-Versicherung; Quelle: Check24; Stand der Berechnungen: 12.09.2014; alle Angaben ohne Gewähr

Auch bei den Regionalklassen gilt: Für drei Viertel der Autofahrer ändert sich nichts, der Rest ist jeweils zur Hälfte von ein höheren oder niedrigeren Einstufung betroffen. Check24 hat die größten Veränderungen für Autofahrer mit Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen nachgerechnet. Demnach kann ein Umzug von der günstigsten in die schlechteste Regionalklasse für den Fahrer eines Dacia Sandero mit Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung einen Aufschlag von knapp 160 Euro bei der Jahresprämie ausmachen. Für einen Golf VII kann der Unterschied nur bei der Haftpflicht schon bei knapp 200 Euro liegen.

Berücksichtigt man die größten Änderungen bei Typ- und Regionalklassen gleichzeitig, ergibt sich für den neuen Versicherungsbeitrag eine Bandbreite zwischen knapp 270 Euro Ersparnis und 240 Euro Aufpreis.

Zum günstigsten Tarif: Schnitzeljagd mit 50 Fragen

Aber auch ohne Fahrzeug- und Wohnortwechsel ergeben sich bei der Kfz-Versicherung ohne weiteres Einsparpotenziale von hundert Euro und mehr. Um sich im Tarifdschungel der Assekuranzen zu orientieren, sollten sich Versicherungskunden allerdings Zeit nehmen. Mehr als 50 persönliche Versicherungsmerkmale fragen die Anbieter mittlerweile ab, bevor sie dem Versicherten ein verbindliches Angebot unterbreiten.

TeilkaskoversicherungBeispiel Verschlechterung der TypklasseBeispiel Verbesserung der Typklasse
Dacia Sandero 1.6 (SD), 64 kW
(HSN/TSN: 8212/ABJ)
BMW X5 3.0 (X53), 135 kW
(HSN/TSN: 0005/679)
alte TypklasseHP: 17, TK: 16569,72 Euro
HP: 24, TK: 291.463,36 Euro
neue TypklasseHP: 17, TK: 20653,06 EuroHP: 24, TK: 271.263,38 Euro
Differenz durch neue Typklasse

83,34 Euro

-199,98 Euro

HP = Haftpflicht, TK = Teilkasko, VK = Vollkasko; HSN = Herstellerschlüsselnr.; TSN = Typschlüsselnr.; Angegeben ist jeweils der Jahrespreis der Kfz-Versicherung; Quelle: Check24; Stand der Berechnungen: 12.09.2014; alle Angaben ohne Gewähr

Für einen Preisvergleich leisten Internetportale wie Verivox (in das die Portale Transparo, Toptarif und aspect-online aufgingen) oder Check24 wertvolle Dienste. Denn hier hat der Nutzer die Gelegenheit durchzuspielen, wie sich unterschiedlich gewählte Versicherungsmerkmale auf die Beitragshöhe auswirken. Hierzu ein paar Beispiele von besonders preiswirksamen Auswahlmöglichkeiten.

BMW X6 besser nicht in Berlin parken
Auf der Rangliste der bei Autodieben beliebtesten Marken hat Audi den bayerischen Autobauer BMW überholt. Nach der Kfz-Diebstahlstatistik 2013, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heute veröffentlichte, stieg die Zahl gestohlener Audis im Vergleich zum Vorjahr um 24 Prozent auf insgesamt 2.841 Fahrzeuge. Die Diebstahlrate von Audi kletterte damit von 1,0 auf 1,2 pro 1.000 kaskoversicherter Pkw. Besonders von Diebstählen betroffen waren Besitzer der Sport-Limousinen S4, S3 und S6. Quelle: Presse
Eine höhere Diebstahlrate als Audi erreichte 2013 nur noch Land Rover: 192 gestohlene SUVs dieser Marke ergaben eine Diebstahlrate von 3,1. Was aber eher an Range Rover liegt, als an Land Rover oder Jaguar ... Quelle: Presse
Hinter Land Rover und Audi auf Platz 3 liegt BMW: Mit 2.748 Autos wurden rund vier Prozent weniger Fahrzeuge dieses Herstellers gestohlen als im Vorjahr, die Diebstahlhäufigkeit sank von 1,1 auf 1,0 pro 1.000 kaskoversicherter BMW. Quelle: Presse
Am häufigsten gestohlen wurden aber - wie in den beiden Vorjahren - wieder die BMW-Modelle X6 und X5. Ganz oben auf der Liste der Lieblinge der Autodiebe: Der X6 Xdrive 4.0 D, mit einer Diebstahlrate von 21,9 Autos je 1.000 kaskoversicherter PKW. Für die Versicherung bedeutete dies jeweils ein Schadenaufwand von 47.404 Euro. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Platz 2: Lexus RX350Diebstahlrate je 1.000 kaskoversicherter PKW: 15,2 Durchschnittl. Schadenaufwand: 49.006 Euro Quelle: Presse
Platz 3: BMW X5 / X6 3.0 SDDiebstahlrate je 1.000 kaskoversicherter PKW: 14,9 Durchschnittl. Schadenaufwand: 39.093 Euro Quelle: Presse
Platz 4: BMW M3 CoupéDiebstahlrate je 1.000 kaskoversicherter PKW: 13,1 Durchschnittl. Schadenaufwand: 37.101 Euro Quelle: Presse

Fahrleistung mit großem Effekt

Wer seine Fahrleistung pro Jahr statt mit 12.000 Kilometern mit nur 6000 Kilometern angibt, bekommt im besten Fall einen Rabatt von 23 Prozent, mindestens jedoch vier Prozent. Wer hingegen auf 24.000 Kilometer verdoppelt, zahlt zwischen 14 und 49 Prozent mehr – je nach Anbieter und Tarif.

Die Fahrleistung zu gering anzusetzen, kann sich allerdings rächen. Stellt die Versicherung später fest, dass deutlich mehr Kilometer zurückgelegt wurden, kann sie den Tarif rückwirkend neu berechnen. Der Kunde muss dann nachzahlen. Bei Vorsatz drohen sogar Vertragskündigung und Vertragsstrafen.

Verzicht auf Kaskoschutz spart

Autofahrer, die auf eine Vollkaskoversicherung verzichten und sich nur auf die Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung beschränken, können ordentlich sparen. Die Prämie fällt dann mindestens 26 Prozent günstiger aus, im besten Fall sinkt sie um 47 Prozent. Wer auch noch auf die Teilkasko verzichtet und nur die Haftpflicht abschließt, spart gegenüber einer Vollkaskoversicherung mindestens 50, höchstens jedoch 67 Prozent.

Ist Ihre Kfz-Versicherung zu teuer? Durch den Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie sparen. Mit dem Versicherungsrechner der WirtschaftsWoche finden Sie die günstigsten Angebote.


Wer sein Auto nachts in einer abschließbaren Garage parkt, kann im besten Fall seinen Versicherungsbeitrag um sechs Prozent reduzieren. Bis zu zehn Prozent Nachlass gibt es, wenn der Versicherte im eigenen Einfamilienhaus wohnt.

Freie Werkstattwahl, Wildschäden und grobe Fahrlässigkeit inklusive

Gerne werben Versicherer mit dem Einschluss zusätzlicher Leistungen ohne Aufpreis. Daher kostet bei einzelnen Kfz-Versicherern die freie Wahl der Werkstatt, ein Schutzbrief, die Regulierung von Marder- oder Wildschäden und die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf Mietwagen im Ausland (sogenannte Mallorca-Police) nichts extra. Besonders sinnvoll ist der Ausschluss grober Fahrlässigkeit, der verhindert, dass der Versicherte die Kosten für die Behebung eines grob fahrlässig herbeigeführten Schadens teilweise selbst zahlen muss.

Beim ungünstigsten Anbieter zahlt ein Versicherungskunde für den Ausschluss grober Fahrlässigkeit einen Aufschlag von 22 Prozent, gleiches gilt für die Mallorca-Police. Ein Schutzbrief ist schlimmstenfalls schon für sechs Prozent Aufpreis zu bekommen. Bei freier Werkstattwahl, Marder- oder Wildschäden kann sich die Police sogar bis zu 56 Prozent verteuern.

Bedarf und Ausstattung gewissenhaft auswählen

Allerdings ist es kaum sinnvoll, seine Versicherung nur nach solchen Einzelkriterien zu suchen. Ein Vergleich zeigt: Versicherungen, die kostenlos einzelne Zusatzleistungen oder hohe Rabatte auf einzelne Versicherungsmerkmale anbieten, sind selten die günstigsten. Letztendlich bestimmt das gesamte Leistungspaket über den preiswertesten Tarif.

Diese Urteile sollten Autofahrer kennen
Zu Unrecht Tempo 80Ein Tempolimit aufgrund einer Brückensanierung muss nach Abschluss der Arbeiten aufgehoben werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h auf einer Rheinbrücke beendet. Die Brücke war im Jahr 2013 fertig saniert, das Tempolimit stehen geblieben. Mit dem Ende der Sanierungsarbeiten sei der Grund für die angeordneten 80 km/h entfallen, so die Richter. Eventuelle geplante weitere Sanierungsarbeiten rechtfertigten keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Vorgriff. Blitzer hatten die Einhaltung des Tempolimits dort überprüft, geklagt hatte ein Autofahrer, der erwischt worden war. (AZ: 6 K 2251/13). Quelle: dpa/dpaweb
Umdrehen während der FahrtWer sich während der Fahrt nach hinten umdreht, beispielsweise um streitende Geschwister voneinander zu trennen, handelt grob fahrlässig. Kommt es zu einem Unfall, weil der Fahrer seinen Blick nicht auf der Straße, sondern auf der Rückbank hatte, muss die Versicherung nicht für die Schäden aufkommen (Az.: OLG Saarland, 5 U 396/03-1/04). Das heißt aber nicht, dass der Fahrer nur stur geradeaus blicken darf. Das Wechseln einer CD oder des Radiosenders während der Fahrt ist erlaubt - solange der Fahrer den Verkehr nicht aus den Augen lässt (Az.: OLG Hamm 13 U 118/00). Quelle: dpa/dpaweb
Das Smartphone als NaviWährend der Fahrt muss das Handy in Ruhe gelassen werden - auch Telefonieren an einer roten Ampel wird mit einem Punkt in Flensburg und Bußgeld bestraft. Telefonieren dürfen Autofahrer nur, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Das Mobiltelefon darf allerdings als Navigationsgerät benutzt werden. Nur darf der Fahrer das Smartphone während der Fahrt nicht in die Hand nehmen - sonst ist nicht klar, ob das Gerät als Telefon oder als Navi benutzt werden soll (Az.: OLG Köln 81 Ss OWi 49/08). Quelle: Reuters
Laute MusikPrinzipiell gibt es gegen laute Musik im Auto nichts zu sagen. Außer, die Musik ist so laut, dass sie die Umgebungsgeräusche für den Fahrer völlig überdeckt werden. Hört der weder Hupen noch Martinshörner, liegt eine Beeinträchtigung vor. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Fahrer Kopfhörer aufhat oder noch seine Umgebung mitbeschallt. Wer zu laut Musik hört, muss mit einem Bußgeld von zehn bis 20 Euro rechnen (StVO § 23 Abs. 1 S. 1). Quelle: Fotolia
Nicht sichtbare VerkehrszeichenWer zu schnell fährt oder im Halteverbot parkt und erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Aber nur, wenn das Hinweisschild, beispielsweise das Halteverbotszeichen, auch sichtbar ist. Sind Verkehrszeichen durch Baumbewuchs nicht mehr erkennbar, haben sie auch keine Rechtswirkung mehr. Wer das zugewucherte Zeichen nicht gesehen hat, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt werden (Az.: OLG Hamm III- 3 RBs 336/09). Ähnlich sieht es auch mit zugeschneiten Schildern aus. Allerdings gibt es hier einen Unterschied: Wer im Halteverbot parkt und sich darauf beruft, das Schild nicht habe erkennen können, kann Pech haben. Schnee von einem Schild zu wischen ist dem Autofahrer nämlich zuzumuten, die Schilder erst freizuschneiden dagegen nicht. Quelle: dapd
EinparkhilfenWer beim Einparken ein anderes Auto beschädigt, haftet auch dafür - selbst, wenn das Auto über eine Einparkhilfe verfügt. Der Fahrer darf sich nicht darauf verlassen, dass die ihn die elektronische Hilfe zuverlässig vor Hindernissen warnt (Az.: AG München 275 C 15658/07). Quelle: dpa
SpritzwasserSo unangenehm es für Fußgänger und Radfahrer ist, von vorbeifahrenden Auto nass gespritzt zu werden, die Möglichkeit zur Klage haben sie nicht. Die Alternative wäre nämlich, dass Autofahrer nach starken Regenfällen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Das hielt das Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein für unverhältnismäßig und urteilte, dass Fußgänger sich bei Regen darauf einstellen müssten, nass gespritzt zu werden beziehungsweise sich mit geeigneter Regenkleidung davor schützen sollten (Az.: LG Itzehoe,1 S 186/10). Quelle: dpa

Die Beispiele zeigen jedoch: Vergleichen lohnt sich. Angesichts der schier unermesslichen Bandbreite an Tarifausprägungen können Verbraucher viel Geld sparen. So hat Check24 für einen Musterfall berechnet, dass die günstigste von der teuersten Jahresprämie um mehr als 630 Euro abweichen kann.*

Die Angaben darüber, welche Rolle die Online-Vergleichsportale und die Internetangebote der Versicherungen beim Abschluss einer Kfz-Police spielen, weichen stark voneinander ab. So schätzt der GDV, dass ungefähr fünf Prozent der Abschlüsse mittlerweile online erfolgen. Die Marktforscher von YouGov haben laut einer Mitteilung von Verivox im November und Dezember 2013 1,55 Millionen Versicherungswechsel im Kfz-Bereich ermittelt. Mehr als die Hälfte hätten die Verbraucher im Internet vorgenommen.

Eine Studie von Professor Horst Müller-Peters vom Institut für Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln kommt zu dem Ergebnis, dass von den Neuabschlüssen gerade mal elf Prozent direkt über die Vergleichsportale erfolgen. Bei den Wechselkunden kommen immerhin 26 Prozent der Verträge über die Vergleichsportale zustande. Alle übrigen Neuabschlüsse und Vertragswechsel entfallen zum größten Teil auf Versicherungsvertreter und -makler in den Geschäftsstellen oder erfolgen direkt über die Internetseiten der Versicherer.

Da sich die Versicherungsbedingungen nahezu fortlaufend ändern und dabei ihre Schadenstatistiken und die Konditionen der Wettbewerber berücksichtigen, erzielt die maximale Ersparnis derjenige, der jedes Jahr nach einem günstigeren Anbieter sucht. Das bedeutet: Vor Ablauf der Kündigungsfrist vergleichen, auswählen, abschließen – und im November 2015 von Neuem damit beginnen.

*Im Musterfall handelt es sich um einen verheirateten, 45-jährigen Angestellten ohne Kinder, mit Führerschein seit 1989. Er wohnt zur Miete, fährt im Jahr 12.000 Kilometer und parkt sein Auto auf der Straße. Er schließt für seinen dreieinhalb Jahre alten VW Passat TSI mit 155 kWh Leistung, den er als Neuwagen für 33.000 Euro gekauft hat, zu einem Zeitwert von 15.000 Euro eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ab. Seine Selbstbeteiligung beträgt 300 Euro bei Vollkasko- und 150 Euro bei Teilkaskoschäden. Sein Schadenfreiheitsrabatt wurde durchgängig mit Stufe 19 angesetzt. Er akzeptierte eine Werkstattbindung und jährliche Zahlweise.

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