Gelegentlich stellen sich die Kassen richtig stur. Auch vor Tricks scheuen sie dabei nicht zurück, wie der Südwestfunk in seiner Reportage aufdeckte. Die Reporter belegten das anhand eines Kraftfahrers, der in eine sogenannte Krankschreibungslücke gefallen ist.
Es handelt sich dabei letztlich um eine juristische Spitzfindigkeit, die so funktioniert. Nehmen wir einen Taxifahrer, der wegen Schulter- und Alkoholproblemen sowie Depressionen behandelt wurde und dann als arbeitsfähig aus der Klinik entlassen wurde. Am nächsten Tag schreibt der Hausarzt ihn wegen der Schulter wieder krank.
Die Krankenkasse wollte dennoch kein Geld mehr zahlen - schließlich sei der Mann für ein paar Stunden offiziell arbeitsfähig gewesen, so ihre Begründung. Das Unglaubliche an dieser Vorgehensweise sei, so der Südwestfunk: Der Spitzenverband der Krankenkassen habe seinen Mitgliedern leicht nachvollziehbar erklärt, wie sie Patienten mit juristischen Spitzfindigkeiten in eine "Krankschreibungslücke" locken können, um nicht zahlen zu müssen.
Wer den Termin verpasst, riskiert Krankentagegeld
Der Taxifahrer hatte Glück. Das Gericht gab ihm recht, wie das Onlineportal www.gratisrecht.de berichtet. Er sei nicht schuld an der „Krankschreibungslücke" - die Psychiatrie habe seine Schulterprobleme nicht im Blick gehabt (LSG Baden-Württenberg Az: L 11 KR 472/11). Der Südwestfunk berichtet dagegen von einem anderen Kraftfahrer, der noch immer gegen den Bescheid der Krankenkasse kämpft.
Das Problem: Wenn jemand Krankentagegeld bezieht, muss er die Krankschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt verlängern lassen. Die Fälle zeigen: Versicherte sollten vorsichtshalber schon vor Ablauf der alten Krankschreibung zum Arzt gehen. Ob das für einen kranken Kassenkunden zu schaffen ist, steht dabei auf einem anderen Blatt.
Verpasst man als Patient hingegen den besten Zeitpunkt und lässt sich erst an dem Tag wieder krankschreiben, an dem man eigentlich wieder arbeiten sollte, können die Krankenkassen eine „theoretische“ Lücke feststellen. Und man riskiert das Krankentagegeld.