Auseinandersetzungen mit einer Krankenkasse kosten Kraft, und sie erfordern Wissen. Verbraucherschützer empfehlen daher, einen Arzt oder einen Patientenberater um Rat zu fragen, wenn man gegen eine Ablehnung der Krankenkasse Widerspruch einlegen wolle. Wenn viel auf dem Spiel stehe, könne der Versicherte auch einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen oder ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben. Die Kosten dafür trage er jedoch zunächst selbst.
Untätigkeitsklagen sind kostenlos
Kein Problem ist es übrigens, wenn man länger als vier Wochen braucht, um seinen Widerspruch zu begründen. Dann widerspricht man erst einmal allgemein und liefert die Gründe nach. Wenn die Sachbearbeiter der Kasse bei ihrem Nein bleiben, prüft ein Widerspruchsausschuss die Entscheidung. Hier sitzen auch Gewerkschafter oder Patientenvertreter.
Das hört sich zwar gut an, ist es aber nicht immer. Immerhin zahlen Versicherte für dieses Verfahren keine Gerichtskosten. Alternativ bestehe auch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesversicherungsamt, der Aufsichtsbehörde der Krankenkassen, zu erheben.
Nach spätestens drei Monaten müsse die Krankenkasse das Ergebnis im „Widerspruchsbescheid“ mitteilen, erläutert Finanztest. Verschlafe die Kasse die Frist, könne der Versicherte kostenlos eine Untätigkeitsklage bei einem Sozialgericht einreichen. Oft reiche es aber schon, wenn man damit nur droht. Wenn dies keinen Erfolg hat, sollte man einen Anwalt einschalten, empfehlen Juristen.
Klage gegen Kasse nicht ohne Rechtsschutzversicherung
Für eine Klage vor einem Sozialgericht hat der Versicherte vier Wochen Zeit, wenn er eine Ablehnung erhalten hat. Das Verfahren ist zwar kostenlos, doch Verbraucherschützer raten: Ohne einen Fachanwalt für Sozialrecht wird es schwierig. Denn vor Gericht benötigt man neue Argumente. Der Nachteil von Prozessen: Als Verlierer bleiben Versicherte auf den Anwaltskosten sitzen. Sinnvoll wäre es daher, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die die Anwaltskosten trägt. Der Hamburger Rechtsanwalt David Andreas Köper rät: „Wichtig ist immer: Anträge stellen und gegen Ablehnungen Widersprüche erheben." Denn Anträge und Widersprüche seien im Sozialrecht kostenlos und könnten nicht von Nachteil sein - das Unterlassen von Anträgen oder Widersprüchen leider sehr wohl.