Zu den Vorgaben gehört beispielsweise, dass die Tarife mindestens bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung Honorare für Privatärzte erstatten. Diesen Höchstsatz rechnen die Ärzte für komplizierte Eingriffe ab. Thorsten Rudnik, Vorstand des Bunds der Versicherten, rät Kassenpatienten sogar zu Tarifen, die über den 3,5-fachen Höchstsatz hinaus zahlen: „Auch wenn diese Fälle nicht so häufig sind, können sie für den Patienten doch richtig teuer werden.“ Zudem müssen alle bewerteten Tarife dem Patienten mindestens ein Zweibettzimmer finanzieren.
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für einen 40-jährigen Musterversicherten bietet der „SZ II“ von Universa. Für 32,64 Euro monatlich zahlt der Versicherer fürs Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Wer es noch exklusiver will, ist mit dem Tarif „CSA100, CSW1“ der Halleschen gut bedient. Die Police finanziert auch ein Einbettzimmer. Der Luxus hat allerdings seinen Preis: 44,69 Euro monatlich für den 40-jährigen Mann. Im Düsseldorfer Marienhospital etwa kostet das Einzelzimmer mit eigenem Bad knapp 98 Euro pro Tag, etwa 43 Euro mehr als ein Zweibettzimmer (55 Euro pro Tag). Für die zwölf Euro, die der Versicherte monatlich in der günstigeren Zusatzpolice der Universa spart, könnte er sich bereits nach drei Beitragsjahren zehn Tage im Einbettzimmer leisten.
Schön verblendet
Seit 2005 zahlen die Kassen nur noch Festzuschüsse für Zahnersatz. Die Zuschüsse orientieren sich an der Diagnose, beispielsweise der, dass ein Zahn fehlt. Vom preisgünstigsten medizinisch notwendigen Zahnersatz (Regelleistung) zahlt die Kasse die Hälfte – unabhängig davon, was der Zahnarzt tatsächlich abrechnet. Bei Patienten, die zehn Jahre regelmäßig zum Zahnarzt gehen und dies per Bonusheft dokumentieren können, sind es 65 Prozent. Da die Rechnung des Zahnarztes in der Regel deutlich höher ist als die von der Kasse kalkulierte Regelleistung, muss der Patient mehr als die Hälfte der Kosten aus eigener Tasche zahlen. Ein Beispiel: eine Krone aus Edelmetall und Gold kostet 600 Euro. Die Krankenkasse kalkuliert für ein preisgünstiges Modell ohne Gold und Keramik 240 Euro. Davon zahlt sie die Hälfte als Festzuschuss, also 120 Euro. Unter dem Strich muss der Kassenpatient 480 Euro und damit 80 Prozent der Gesamtkosten aus eigener Tasche zahlen.
Private Zahnzusatzpolicen würden einen Teil der 480 Euro aus der Beispielrechnung übernehmen, die beim Kassenpatienten hängen bleiben. Gregor Bornes, Experte für Zahnbehandlung der Unabhängigen Patientenberatung (UDP) warnt allerdings vor vermeintlichen Schnäppchen bei Zahnzusatzpolicen: „Billigtarife stocken meist nur den Festzuschuss der Krankenkasse für die Regelleistung auf.“ Wenn der Versicherer mit einer Erstattung von 100 Prozent werbe, dann sei nicht der Betrag der Gesamtrechnung, sondern nur der kalkulatorische Wert der Krankenkasse gemeint. Im Beispielfall würde der private Versicherer nur 120 Euro erstatten. Auf den übrigen 360 Euro bliebe der Patient sitzen.
Feine Unterschiede in den Tarifen
Softfair hat daher nur Tarife in die engere Wahl genommen, die auch für privatärztliche Leistungen zahlen, die nicht zum Katalog der Krankenkassen zählen (siehe Seite 140). Dazu gehören beispielsweise Keramikverblendungen für Brücken.