Die Grundidee des Krankengeldes ist es, den Arbeitnehmer abzusichern, wenn er länger als sechs Wochen erkrankt und der Chef kein Gehalt mehr zahlen muss.
Wer einmal ernsthaft „Rücken“ hatte, Knochen operiert bekam, Herzkasper erlitt oder seelisch erkrankte, weiß, wie schnell sechs Wochen erreicht sind. Was kaum jemand bedenkt: Eine Kur, genehmigt aufgrund der Ausgangskrankheit, wird ihr als Ausfallzeit hinzu addiert.
Wichtig zu wissen: Wer zum wiederholten Mal wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist, bekommt Krankengeld nur, wenn seit der letzten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit mindestens sechs Monate und seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit mindestens zwölf Monate vergangen sind. Bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht ein Krankengeldanspruch für maximal 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Also unbedingt bei der Krankenkasse rechtzeitig schlau machen.
Zur bösen Überraschung wird das Krankengeld für gut verdienende GKV-Versicherten. Denn ihr Gehalt wird nur anteilig erstattet, weil ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Die Berechnung ist gesetzlich festgelegt:
Arbeitnehmer erhalten 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 Prozent des bisherigen Nettoarbeitsentgelts. Das klingt nach verschmerzbaren Abzügen. Aber: Berücksichtigt wird nicht die Höhe des tatsächlichen Gehalts des Versicherten, sondern nur das kalendertägliche Höchstregelentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2014: 135 Euro, rund 4000 Euro Bruttogehalt im Monat).
Der maximale kalendertägliche Krankengeldanspruch beträgt dementsprechend 94,50 Euro brutto. Bei der Berechnung des Krankengeldes werden beitragspflichtige Einmalzahlungen, etwa das Weihnachtsgeld, berücksichtigt. Bei monatlich schwankenden Einkommen gilt der Durchschnitt der letzten drei Monatseinkommen.
Wer befürchtet, mit einem stark reduzierten Krankengeld im Ernstfall nicht auszukommen, kann bei einer Privaten Krankenversicherung eine Zusatzversicherung dafür abschließen. Oft kooperiert die eigene Krankenkasse mit einem privaten Anbieter. Das ist praktisch, aber nicht automatisch günstig. Ein Vergleich mit anderen Anbietern lohnt deshalb immer.