Krötenwanderung

Böse Überraschung beim Krankengeld

Anke Henrich
Anke Henrich Freie Autorin, Mittelstands-Expertin

Wer gesetzlich krankenversichert und aufgrund derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, bekommt kein Gehalt mehr. Stattdessen gibt es nur eine - teils sehr niedrige - Ersatzzahlung.

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Im Krankheitsfall kann es für so manchen Angestellten eine böse Überraschung beim Krankengeld geben. Quelle: dpa

Die Grundidee des Krankengeldes ist es, den Arbeitnehmer abzusichern, wenn er länger als sechs Wochen erkrankt und der Chef kein Gehalt mehr zahlen muss.

Wer einmal ernsthaft „Rücken“ hatte, Knochen operiert bekam, Herzkasper erlitt oder seelisch erkrankte, weiß, wie schnell sechs Wochen erreicht sind. Was kaum jemand bedenkt: Eine Kur, genehmigt aufgrund der Ausgangskrankheit, wird ihr als Ausfallzeit hinzu addiert.

Mit diesen Krankenkassen sind die Deutschen zufrieden
AOK Sachsen-AnhaltAus Versichertensicht hat sich die Kundenorientierung bei Deutschlands 30 größten Krankenkassen gegenüber den Vorjahren verschlechtert. Wie die Service- und Leistungsmerkmale sowie die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung im Detail bewertet werden, hat die unabhängige ServiceValue GmbH zum vierten Mal in Folge untersucht. Die AOK-Sachsen-Anhalt erreicht in puncto Kundenfreundlichkeit, Erreichbarkeit und Service den zehnten Platz. In den Kategorien Kundenservice, Erreichbarkeit, Bonus-Programm und Wahltarife bekam die Krankenkasse jeweils die Wertung "sehr gut" Quelle: dpa/dpaweb
BIG direkt gesund Für den "ServiceAtlas Krankenkassen 2014" wurden 3741 Versicherte zu ihrer Zufriedenheit mit ihrer Krankenversicherung befragt. Jedes Jahr werden über 40 spezifische Merkmale und acht Leistungskategorien bewertet sowie übergeordnete Aspekte wie Ruf und Image, Gesamtzufriedenheit und Kundenbindung erfasst. Die BIG direkt gesund erhält insgesamt die Note "gut" und belegt den neunten Platz. Quelle: Screenshot
BKK vor Ort "Die für die Kundenbindung wichtigen Aspekte der Kostenbeteiligung und Kostenübernahme zeigen die höchste Unzufriedenheit bei den Versicherten", kommentiert Dr. Claus Dethloff, Geschäftsführer der ServiceValue GmbH. "Vor diesem Hintergrund sollten einige Krankenkassen ihre bisherigen Angebote noch einmal überprüfen." Bei der BKK vor Ort scheinen die Kunden jedoch vollauf zufrieden zu sein. In der Kategorie "Erreichbarkeit" liegt die BKK vor Ort sogar an zweiter Stelle. Insgesamt belegt die Krankenkasse Rang acht von 30. Quelle: dpa/dpaweb
BKK Mobil OilNoch ein kleines bisschen besser schnitt die BKK Mobil Oil ab. Mit der Note "sehr gut" belegt sie den siebten Platz. Die Kasse überzeugte ihre Versicherten vor allem beim Kundenservice. Quelle: Screenshot
SBKEbenfalls eine "sehr gut"-Bewertung erhielt die Siemens Betriebskrankenkasse SBK. Außerdem wurde die SBK von ihren Kunden am meisten für ihre "Service-Zusatzleistungen" gelobt. Insgesamt belegt sie Platz sechs. Quelle: Screenshot
Hanseatische Krankenkasse Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) belegt bei der Kundenzufriedenheit Platz zwei, in der Gesamtwertung reicht es für Platz fünf. Quelle: Screenshot
AOK PlusWas die "Erreichbarkeit" anbelangt, bekam die AOK PLUS von ihren Versicherten ein "sehr gut" verliehen und demonstriert somit stellvertretend die Stärke der "kundennahen" Ortskrankenkassen. Auch in den Kategorien "Bonus-Programm" und "Wahltarife" gab es jeweils eine eins für die Krankenkasse. Quelle: dpa

Wichtig zu wissen: Wer zum wiederholten Mal wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist, bekommt Krankengeld nur, wenn seit der letzten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit mindestens sechs Monate und seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit mindestens zwölf Monate vergangen sind. Bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht ein Krankengeldanspruch für maximal 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Also unbedingt bei der Krankenkasse rechtzeitig schlau machen.

Zur bösen Überraschung wird das Krankengeld für gut verdienende GKV-Versicherten. Denn ihr Gehalt wird nur anteilig erstattet, weil ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Die Berechnung ist gesetzlich festgelegt:

Arbeitnehmer erhalten 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 Prozent des bisherigen Nettoarbeitsentgelts. Das klingt nach verschmerzbaren Abzügen. Aber: Berücksichtigt wird nicht die Höhe des tatsächlichen Gehalts des Versicherten, sondern nur das kalendertägliche Höchstregelentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2014: 135 Euro, rund 4000 Euro Bruttogehalt im Monat).

Der maximale kalendertägliche Krankengeldanspruch beträgt dementsprechend 94,50 Euro brutto. Bei der Berechnung des Krankengeldes werden beitragspflichtige Einmalzahlungen, etwa das Weihnachtsgeld, berücksichtigt. Bei monatlich schwankenden Einkommen gilt der Durchschnitt der letzten drei Monatseinkommen.

Wer befürchtet, mit einem stark reduzierten Krankengeld im Ernstfall nicht auszukommen, kann  bei einer Privaten Krankenversicherung eine Zusatzversicherung dafür abschließen. Oft kooperiert die eigene Krankenkasse mit einem privaten Anbieter. Das ist praktisch, aber nicht automatisch günstig. Ein Vergleich mit anderen Anbietern lohnt deshalb immer.

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