
Einen Augenblick abgelenkt, einen Wimpernschlag zu spät reagiert: So schnell wie Kinder Nachbars Vase umhauen oder gar einen Autofahrer zu einer Vollbremsung zwingen, können Erwachsene oft kaum reagieren. Halb so schlimm, glauben viele Eltern im Angesicht des Schadens, sie haben ja schließlich eine Haftpflichtversicherung zu eben dem Zweck abgeschlossen, nämlich dass sie unabsichtliche Schäden zu Lasten Dritter ersetzt.
"Für Kinder gilt das nicht", antworten die meisten Versicherungs-Sachbearbeiter ihren Kunden, kaum dass diese die Schadensmeldung eingereicht haben. Aufregen nützt nichts: Der Gesetzgeber gibt den Assekuranzen Recht.
Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren sind schuldunfähig und müssen für gar nichts haften. Punkt.
Wenn aber die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten, dann spränge die Versicherung im Namen der Eltern - nicht des Kindes - ein. Doch wenn Mutter oder Vater besagte Pflicht erfüllt haben und der Schaden auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zurückzuführen ist, ist die Versicherung wieder aus dem Schneider. Folgerichtig wird im Einzelfall über die Frage der Pflichtverletzung häufig vor Gericht gestritten, denn sie hängt vor allem vom Alter des Kindes und seiner Einsichtsfähigkeit ab.
Seit 2002 haften im fließenden Straßenverkehr Kinder ab dem zehnten Lebensjahr. Damals entschied der Bundesgerichtshof, dass jüngere Kinder Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht einschätzen können. Bei geparkten Autos sieht es anders aus: Da haften Kinder ab dem siebten Lebensjahr - beziehungsweise die Haftpflichtversicherung der Eltern.
Wer einem Kinder unter sieben oder zehn Jahren einen Schaden verdankt, bleibt also auf ihm sitzen, weil weder die Eltern noch ihre Haftpflicht zahlen müssen.
Wichtig deshalb: Einige Haftpflicht-Anbieter versichern auch Schäden von diesen "deliktunfähigen" Kindern unter sieben Jahren. Checken Sie Ihren Vertrag darauf, ob die Kleinen bis zu einer Summe von 20.000 Euro mitversichert sind. Falls nicht, wechseln Sie den Anbieter, die Pflichtleistungen und Haftungssummen sind bei allen gleich. Es gibt gute Anbieter, bei denen Sie jährlich weit weniger als 100 Euro für den Familienschutz zahlen.
Der einmalige Papierkram könnte Ihnen manche Freundschaft erhalten. Wer weiß, was Ihrem Kind beim nächsten Besuch so alles Lustiges einfällt....