
Die durchschnittliche Witwenrente liegt bei rund 700 Euro pro Monat, eine Halbwaise bekommt im Schnitt 120 Euro im Monat. Zum Leben zu wenig, zum sterben zu viel. Falls Sie nicht denken „Nach mir die Sintflut“, sollten Sie einiges wissen: Wer stirbt und bis dahin brav in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hinterlässt nicht nur eine Lücke, sondern seiner Familie auch Ansprüche auf eine Witwen-/Witwer- oder Waisenrente. Wer aber glaubt, deshalb auf eine größere private Vorsorge verzichten zu können, irrt gewaltig.
Eine Handvoll Grundsätzliches: Witwen- oder Witwerrente erhält, wer bis zum Tod des Partners mit ihm verheiratet war. Die Ehe darf weder rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt worden oder aus sonstigen Gründen aufgehoben sein. Ob das Paar aber tatsächlich zusammen oder nicht doch getrennt lebte, spielt keine Rolle. Wer aber – auch seit Jahren - nur verlobt war, ohne Eheschließung zusammenlebte oder in Deutschland nur religiös getraut wurde, erhalten grundsätzlich: nichts. Das gilt auch, wenn der Partner den Verstorbenen über Jahre liebevollst und bis zum bitteren Ende gepflegt hat.
Das Ja-Wort am Krankenbett ist seit dem 1. Januar 2002 auch keine Exit-Strategie mehr. Seitdem wird eine Witwen- oder Witwerrente nur noch ausgezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr vor dem Tod geschlossen wurde. Es gibt einzelne Ausnahmen, zum Beispiel wenn ein Unfalltod das ahnungslose, junge Glück trennt. Oder aber ein paar konnte nicht schnell genug heiraten, weil die Scheidung einer früheren Ehe von einem von beiden noch nicht über die Bühne ging.
Risiken für Familien in Zahlen
Pro Jahr werden 1000 Kinder zu Vollwaisen. Auch, wenn sich das im Vergleich zur Gesambevölkerung Deutschlands nicht nach einer großen Zahl anhört - für die betroffenen Kinder ist das ein unvergleichlich schwerer Schicksalsschlag.
Gerade 159 Euro erhalten Waisen im Monat aus der Rentenkasse. Für dieses Geld lässt sich in Deutschland wohl kaum ein Kind menschenwürdig versorgen. Das Geld reicht gerade einmal für ein Dutzend Packungen Windeln.
Pro jahr ereignen sich rund 1,5 Millionen Arbeitsunfälle.
Die Anzahl der Arbeitnehmer, die berufsunfähig werden, liegt im Jahr bei 46.500.
28.600 Kinder werden jährlich bei Verkehrsunfällen verletzt. Eltern können zumindest finanziell vorsorgen.
Nicht nur durch Unfälle, auch durch Krankheiten können Kinder gesundheitliche Schäden davontragen. Im Jahr sind es 68.300.
Aber auch dann muss der verstorbene Ehepartner entweder die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren geleistet haben, sie vorzeitig erfüllt haben (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) oder er war bereits Rentner. Wer sich neu verheiratet, verliert den Anspruch. (Soll übrigens keiner sagen, die katholische Kirche arbeite nicht zeitgemäß: Auch deshalb bietet sie kirchliche Trauungen an, auch wenn das Paar auf das rechtlich bindende Standesamt verzichtet.)