Krötenwanderung

Wenn ein Todesfall den finanziellen Ruin bringt

Anke Henrich
Anke Henrich Freie Autorin, Mittelstands-Expertin

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er oft mehr als nur eine emotionale Lücke. Wissen Sie eigentlich, wie niedrig die Witwen- und Waisenrente für Ihre Familie ist?

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Wer den Ehepartner durch einen Todesfall verliert, bekommt nicht einmal 1000 Euro Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Kinder, die ihre Eltern verlieren, werden mit um die 100 Euro abgespeist Quelle: Fotolia

Die durchschnittliche Witwenrente liegt bei rund 700 Euro pro Monat, eine Halbwaise bekommt im Schnitt 120 Euro im Monat. Zum Leben zu wenig, zum sterben zu viel. Falls Sie nicht denken „Nach mir die Sintflut“, sollten Sie einiges wissen: Wer stirbt und bis dahin brav in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hinterlässt nicht nur eine Lücke, sondern seiner Familie auch Ansprüche auf eine Witwen-/Witwer- oder Waisenrente. Wer aber glaubt, deshalb auf eine größere private Vorsorge verzichten zu können, irrt gewaltig.


Eine Handvoll Grundsätzliches: Witwen- oder Witwerrente erhält, wer bis zum Tod des Partners mit ihm verheiratet war. Die Ehe darf weder rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt worden oder aus sonstigen Gründen aufgehoben sein. Ob das Paar aber tatsächlich zusammen oder nicht doch getrennt lebte, spielt keine Rolle. Wer aber – auch seit Jahren - nur verlobt war, ohne Eheschließung zusammenlebte oder in Deutschland nur religiös getraut wurde, erhalten grundsätzlich: nichts. Das gilt auch, wenn der Partner den Verstorbenen über Jahre liebevollst und bis zum bitteren Ende gepflegt hat.
Das Ja-Wort am Krankenbett ist seit dem 1. Januar 2002 auch keine Exit-Strategie mehr. Seitdem wird eine Witwen- oder Witwerrente nur noch ausgezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr vor dem Tod geschlossen wurde. Es gibt einzelne Ausnahmen, zum Beispiel wenn ein Unfalltod das ahnungslose, junge Glück trennt. Oder aber ein paar konnte nicht schnell genug heiraten, weil die Scheidung einer früheren Ehe von einem von beiden noch nicht über die Bühne ging.

Risiken für Familien in Zahlen

Aber auch dann muss der verstorbene Ehepartner entweder die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren geleistet haben, sie vorzeitig erfüllt haben (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) oder er war bereits Rentner. Wer sich neu verheiratet, verliert den Anspruch. (Soll übrigens keiner sagen, die katholische Kirche arbeite nicht zeitgemäß: Auch deshalb bietet sie kirchliche Trauungen an, auch wenn das Paar auf das rechtlich bindende Standesamt verzichtet.)

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