Wie hoch der steuerliche Vorteil ist, lässt sich vorab nicht sicher abschätzen: Je höher der Steuersatz heute (in der Einzahlungsphase) und je niedriger der Steuersatz später ist (in der Rentenphase), desto besser. Die WirtschaftsWoche hat für verschiedene Musterfälle errechnet, welche Rendite Vorsorgesparer bei einer kostengünstigen Rürup-Rentenversicherung je nach erreichtem Lebensalter schaffen. Dabei wurde unterstellt, dass der Grenzsteuersatz im Alter zehn Prozentpunkte unter dem heutigen Grenzsteuersatz liegt. Ist der Unterschied tatsächlich noch größer - weil im Alter nur sehr geringe Einkünfte erzielt werden -, steigt die Rendite. Der 40-Jährige mit 60.000 Euro brutto pro Jahr würde bei einem Unterschied von 15 Prozentpunkten mit 95 Jahren auf eine garantierte Rendite von 1,6 statt 1,3 Prozent kommen. Die vom Versicherer unverbindlich auf Basis der bisherigen Überschüsse prognostizierte Rendite würde von 3,9 auf 4,2 Prozent pro Jahr steigen.
Rürup-Interessenten sollten daher weniger einen Finanzberater als einen Steuerberater zu Rate ziehen. So kann es selbst für Senioren unter Umständen noch Sinn machen, die Auszahlung aus einer ungeförderten Lebensversicherung in eine Rürup-Sofortrente zu stecken. Schließlich könnten sie den Beitrag innerhalb der steuerlichen Grenzen dann aktuell zu 80 Prozent von der Steuer absetzen. Das kann zum Beispiel hilfreich sein, wenn im jeweiligen Jahr andere hohe Einkünfte erfolgen, die den Steuersatz in die Höhe treiben. Damit wäre der steuerliche Effekt des absetzbaren Rürup-Beitrags besonders groß.
Würde die Rürup-Rente dann ab sofort fließen, müsste sie lebenslang zu 70 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ein Teil des Steuervorteils wird damit dann nach und nach wieder aufgezehrt. Denn eine erstmals gezahlte normale, also ungeförderte, private Rente wäre heute bei einem 65- oder 66-Jährigen lebenslang nur mit dem Ertragsanteil von 18 Prozent zum persönlichen Steuersatz zu versteuern (bei Jüngeren liegt der Ertragsanteil noch etwas höher, bei Älteren etwas niedriger).
Garantien und Vererbbarkeit nur optional
Der Anbieter muss Rürup-Kunden - anders als bei Riester - nicht garantieren, dass zum Ruhestandsbeginn wenigstens die eingezahlten Beiträge auf dem Guthabenkonto liegen (die meisten Verträge sehen aber trotzdem Garantien vor). Die Rürup-Rente ist weder beleih- noch veräußerbar. Stirbt ein Rürup-Kunde vor dem Rentenstart, verfällt das Guthaben - im Vertrag darf allerdings abweichend eine Vererbbarkeit vereinbart werden, jedoch nur an Ehegatten oder Kinder. Stirbt ein Rürup-Kunde recht früh nach dem Rentenstart, können Angehörige ebenfalls leer ausgehen - aber auch hier sind andere Vertragsgestaltungen möglich.
Die Starrheit hat aber insbesondere für Selbstständige und Freiberufler auch Vorteile. So sind die angesparten Guthaben auch bei Arbeitslosigkeit Hartz-IV-sicher, das heißt, das Kapital muss nicht erst aufgebraucht werden, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird.
Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ist das Rürup-Kapital abhängig vom Alter bis zu einer bestimmten Höhe vor Pfändung geschützt. Je älter der Sparer, umso höher der geschützte Betrag. Das ist der Grund, warum Rürup-Renten auch gerade für ältere, gut verdienende Selbstständige eine sinnvolle Vorsorgeform darstellt.
Beim Rentenbezug wird die Rürup-Rente allerdings wie jedes andere Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet. Geringverdiener, deren Rente vom Staat bis zur Höhe der Grundsicherung aufgestockt werden muss, haben dann unter Umständen vergeblich gespart.
Gestaltungswege mit Versicherung und Fonds
Kritiker befürchten, dass die Rürup-Verträge über Ein- und Auszahlungsphase besonders hohe Kosten verursachen. Tatsächlich sind die Kosten abhängig von der Laufzeit, den Gestaltungswegen als Rentenversicherung, fondsgebundene Versicherung oder Fondssparplan sowie einer optional enthaltenen Garantie unterschiedlich hoch. Grobe Richtschnur: Eine lange Vertragslaufzeit bis zur Rente, der Verzicht auf eine Garantie und der Verzicht auf Fondsinvestments sorgen für niedrigere Gebühren und Verwaltungskosten. Die Effektivkosten können nach einer Analyse von Morgen&Morgen für das Handelsblatt zwischen gut einem halben und mehr als drei Prozent der Beiträge pro Jahr liegen. Dabei gehen mit höheren Renditechancen durch Fondsinvestment in der Regel geringere Garantien und höhere Verlustrisiken einher.