Ladenhüter Rürup-Rente Für wen eine Basisrente rentabel ist

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Steuervorteile im Fokus

Eine Rürup-Rente fließt im Alter immer aus einer Rentenversicherung. Zwar werden auch Rürup-Fondssparpläne angeboten, doch zum Rentenstart wird das dort angesparte Geld zwingend in eine Rentenversicherung umgeschichtet. Anders sieht es zum Beispiel bei der Riester-Rente aus, wo die Renten aus Bank- und Fondssparplänen zumindest bis zum 85. Lebensjahr direkt aus der angesparten Summe fließen dürfen. Erst danach muss eine Rentenversicherung die restliche Rentenzahlung abdecken.

Dann wäre da noch die Steuer: Beiträge sind bislang nur teilweise von der Steuer absetzbar. Die Renten hingegen bei einem Rentenstart ab 2040 voll steuerpflichtig

Die wichtigsten Begriffe zur Rente
ZeitrenteAls Zeitrente wird ein Vorsorgebetrag bezeichnet, der nur über einen bestimmten, endlichen Zeitraum gezahlt wird. Ein klassisches Beispiel dafür sind Einnahmen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie werden gezahlt, bis die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden. Quelle: Fotolia
Witwen-/WitwerrenteStirbt ein Ehepartner, hat der andere Anspruch auf Witwenrente. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar noch verheiratet war, allerdings ist es egal, ob zusammen oder getrennt gelebt wurde. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Unter anderem muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Heiratet der Hinterbliebene erneut, endet die Witwenrente. Quelle: Fotolia
RentensplittingDas Rentensplitting ist vergleichbar mit dem Ehegattensplitting. Die Ansprüche beider Ehepartner werden in einen Topf geworfen und zu gleichen Teilen unter beiden gesplittet. Davon Gebrauch machen dürfen Eheleute, die 2002 oder später geheiratet haben. Aber auch eingetragene Lebenspartner dürfen ihre Altersbezüge entsprechend teilen. Quelle: DAPD
Wer profitiert vom Rentensplitting?Nicht nur Ehepartner mit einer sehr kleinen Rente können vom Splitting profitieren. Lohnen kann sich ein Splitting auch für jemanden, der keine Witwerrente bekommen würde, da seine Einnahmen zu hoch sind. Außerdem darf dank Splitting in der Regel auch mehr hinzuverdient werden. Quelle: Fotolia
MütterrenteDie Mütterrente gibt es erst seit diesem Jahr. Profitieren sollen vor allem Mütter, die bisher keinen Anspruch auf Rente hatten, weil sie aufgrund der Kindererziehung nicht lange genug gearbeitet haben. Anspruch haben Frauen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Bisher wurde ihnen lediglich ein Jahr Erziehungszeit auf ihrem Rentenkonto angerechnet, jetzt sind es zwei. Pro Monat bedeutet das ein Plus von knapp 30 Euro. Quelle: Fotolia
Wie viel dürfen Rentner dazuverdienen?Viele suchen auch im Ruhestand nach ein wenig Zeitvertreib und wollen noch etwas hinzuverdienen. Doch gerade für Rentner sind die Regeln da streng. Sogenannte Vollrentner, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben, dürfen prinzipiell unbegrenzt dazuverdienen. Allerdings muss der Betrag komplett zusammen mit der Rente versteuert werden.      Quelle: Fotolia
Was passiert bei Frührentnern?Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente geht, erhält eine gekürzte Rente, die sogenannte Frührente. Für jeden Monat, den man früher zu arbeiten aufhört, werden 0,3 Prozent von der eigentlichen Rente abgezogen. Zwar dürfen auch Frührentner Geld hinzuverdienen. Allerdings wird dieses am Ende mit der gekürzten Rente verrechnet. Der Frührentner muss die Rentenversicherung darüber informieren, dass er einen Nebenjob hat, diese wird dann die entsprechende Kürzung ausrechnen. Je nach Wohnort gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Quelle: Fotolia

So, immer noch an einer Rürup-Rente interessiert? Die Rürup-Rente zu früh zu verwerfen, wäre ein Fehler. Tatsächlich kann sie im Einzelfall durchaus interessant sein. Vorsorgesparer sollten eben nur die Details genau kennen, um den Abschluss nicht später zu bereuen. Die Rürup-Rente könne "aus steuerlicher Sicht für Gut-Verdiener, vor allem ältere Selbstständige und Freiberufler attraktiv sein", schreibt der Bund der Versicherten - eine Verbraucherschutzorganisation, die sonst bekennender Kritiker von langlaufenden und starren Vorsorgeverträgen aus dem Bereich der Lebensversicherung ist.

Rente für Selbstständige

Sorgen Selbstständige bislang kaum fürs Alter vor - etwa weil sie weder in der gesetzlichen Rentenversicherung, noch in einem berufsständischen Versorgungswerk sind - kann die Rürup-Rente zum Beispiel ein Lösungsansatz sein. Anspruch auf Riester-Förderung haben diese Personen nicht. Außerdem würden die maximal geförderten 2100 Euro Einzahlung pro Jahr in eine Riester-Rente den Bedarf keinesfalls decken. In eine Rürup-Rente können steuerlich begünstigt deutlich höhere Beiträge fließen. Bis zu 22.172 Euro pro Jahr sind von der Steuer absetzbar. Die geleisteten Beiträge werden bislang aber steuerlich nur zu 80 Prozent angesetzt. Der Anteil steigt um zwei Prozentpunkte pro Jahr; ab 2025 sind die Beiträge zur Rürup-Rente dann voll von der Steuer absetzbar.

Beispiel: Zahlt ein 40-Jähriger mit 60.000 Euro Bruttoeinkommen pro Monat 200 Euro in eine Rürup-Rentenversicherung ein, werden 80 Prozent davon von seinem zu versteuernden Einkommen abgezogen - pro Jahr also 1920 Euro. Bei seinem Grenzsteuersatz von 42 Prozent, bringt ihm das eine Steuerersparnis von 806,40 Euro. Die in den Vertrag fließenden 2400 Euro belasten den Sparer also netto nur mit 1593,60 Euro (2400 Euro Jahresbeitrag abzüglich 806,40 Steuervorteil).

Steuern auf monatliche Rente fällig

Die spätere Rürup-Rente muss der Sparer dafür voll mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern - wenn er die erste Rente ab 2040 kassiert. Wer schon früher in Rente geht, muss einen geringeren Anteil versteuern - analog zu den für die gesetzliche Rente geltenden Regeln. Fließt die erste Rente aus einem Rürup-Vertrag zum Beispiel schon 2020, wird die Rente lebenslang steuerlich nur zu 80 Prozent angesetzt. Der Anteil steigt um einen Prozentpunkt pro Jahr späteren Rentenstarts.

Die Attraktivität einer Rürup-Rente hängt daher voll von der Besteuerung ab. Allein aus der Anlage im Vertrag - die der bei normalen Lebensversicherungen gleicht - wird sich im Niedrigzinsumfeld keine attraktive Rendite ergeben. Als Vorteil bleibt aus Sicht der Vorsorgesparer sonst nur noch die garantierte Zahlung einer lebenslangen Rente. Wer besonders alt wird, profitiert - wie bei jeder Rentenversicherung.

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