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Lebensversicherung

Wer kassiert wirklich im Todesfall?

Anke Henrich
Anke Henrich Freie Autorin, Mittelstands-Expertin

Nicht immer geschieht die Auszahlung der Lebensversicherung nach dem Willen des Verstorbenen. Was Sie beim Bezugsrecht beachten müssen.

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Die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherer
Die Lebensversicherung ist für Millionen Deutsche der wichtigste Baustein der privaten Altersvorsorge. Die niedrigen Zinsen nagen aber seit Jahren an den Erträgen. Schon ab Juli könnten die Auszahlungen an Kunden per Gesetz weiter schmelzen. Dennoch wird es auch künftig deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern geben. Für die Entscheidung, ob sich der Abschluss, das Halten bis zum Laufzeitende oder eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung lohnt, kommt es darauf an, wie gut die Lebensversicherung für einen lange Niedrigzinsphase gerüstet sind. Nachfolgend wichtige Kennziffern der zwölf größten Lebensversicherer, die insgesamt 60 Prozent des Marktes repräsentieren. Quelle: Geschäftsberichte der Versicherer, Prof. Hermann Weinmann (Hochschule Ludwigshafen) Quelle: dpa
Ein Schild mit dem Logo der Nürnberger Versicherungsgruppe Quelle: dpa/dpaweb
Bayern-VersicherungLaufende Verzinsung der Kapitalanlagen ohne Einmaleffekte 1: 2013: 4,0 % Laufende Verzinsung der Kapitalanlagen mit Einmaleffekten 1: 2013: 4,4 % Bewertungsreserven: 2013: 9,7 % der Kapitalanlagen Anteil Zinspapiere an Bewertungsreserven 2: 2013 (2012): ► Was der Versicherer verteilen kann ( Überschuss) 3: 2012: 14,5 % der Beiträge 2013: 12,8 % der Beiträge Wie lange die freien Mittel reichen ( Bilanzpuffer) 4: 2012: 3,1 Jahre 2013: 3,4 Jahre Stärken: hohe Reserven, gute KapitalanlageSchwächen, die sich in Niedrigzinsphasen besonders stark auswirken: keine Niedrigzins-Risiko für Anleger: niedrig 1Einmaleffekte: Gewinne und Verluste aus Anlageverkäufen sowie Zu- und Abschreibungen; 2im Vergleich zum Branchendurchschnitt; 3Kapitalerträge oberhalb der Garantieverzinsung + interne Überschüsse durch zu hoch angesetzte Kosten für Verwaltung und Vertrieb sowie Risiken (Berufsunfähigkeit, Tod); das Verhältnis von Überschuss zu Beiträgen zeigt, wie gut der Versicherer wirtschaftet; 4ein Wert von beispielsweise 2,0 besagt, dass der Versicherer seine laufende Überschussbeteiligung zwei Jahre lang aus den freien Mitteln finanzieren kann; je höher der Faktor, desto finanzstärker ist der Versicherer. Quelle: PR
Der Schriftzug "W&W württembergische" Quelle: dpa
Fahnen mit dem Logo der Allianz Quelle: dpa
R+V AG Quelle: Presse
CosmosDirekt Quelle: Presse

Einmal abgeschlossen und für immer alles geregelt - so wünschen sich Versicherungskunden die Welt. Aber der Lauf der Zeit grätscht oft dazwischen. Zum Beispiel beim Bezugsrecht einer Lebensversicherung. Jeder Vertrag enthält eine Regelung, wer im Todesfall des Versicherten die angesparte Summe plus Zinsen oder eine vorher vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt bekommt.

Meistens sind das der hinterbliebene Ehegatte oder die Gattin, die Kinder sollen versorgt werden, manchmal auch das örtliche Tierheim. Bei den meisten Lebensversicherungen gilt: Der Kunde kann einsetzen, wen er möchte.

Welche Versicherer für die nächsten Jahre gut gerüstet sind, welche Alternativen es zur Lebensversicherung gibt und wie Sie Ihre Altersvorsorge selber bauen, lesen Sie in unserem Dossier zum Download.

Doch es gibt zwei Stolpersteine:

Zum einen kann sich die Präferenz des Versicherten aufgrund von weiteren Geburten, Scheidungen, Todesfällen oder vermeintlichem Undank des einst Bedachten im Laufe des Lebens ändern. Dann aber muss zwingend auch die Abrede im Lebensversicherungsvertrag geändert werden.

Ein Hinweis auf seinen geänderten Wunsch zum Beispiel im Testament des Verstorbenen hebt die veraltete Abrede im Vertrag nicht auf. Das namentliche Bezugsrecht im Vertrag steht über allem. Es hat selbst gegenüber der gesetzlichen Erbfolge Vorrang.

Zum anderen hängt es an der Genauigkeit der Angaben im Versicherungsvertrag, wie schnell im Todesfall – der für die Hinterbliebenen schnell zum finanziellen Notfall werden kann – die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Wie in einem Testament sollten Name, Adresse und Geburtsdatum angegeben werden. Falls sich der Name durch Heirat oder die Adresse durch Umzug ändert, muss das entsprechend auch im Vertrag geändert werden. Ansonsten steht den Hinterbliebenen vor der Auszahlung noch viel Papierkrieg im Weg.

Ein Nachtrag für Alleinerziehende: Stirbt ein Alleinerziehender und die Versicherungsauszahlung geht an die Kinder, kann er nicht verfügen, dass jemand anders als der neue Sorgeberechtigte dieses Geld verwaltet.

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