Erstes Zwischenfazit: Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, sollte in jedem Fall mehrere Vergleiche und Tests zu Rate ziehen und sich möglichst unabhängig beraten lassen. Zum einen gibt es die gängigen Testurteile von Stiftung Warentest, Finanztest, Ökotest und Co. Zum anderen diverse Internet-Vergleichsportale. Eins davon ist die Waizmanntabelle. Dort beurteilen Zahnärzte die Leistungen der einzelnen Versicherungen, unter anderem unter dem Aspekt der Zusammenarbeit zwischen Versicherer und Zahnarzt.
Was bei allen Vergleichen der einzelnen Tarife auffällt, sind die Prozentzahlen. In der Regel geben die Anbieter an, wie viel Prozent sie erstatten. Denn: „Eine 100-prozentige Erstattung des Rechnungsbetrags kriegt man in der Regel nicht hin“, sagt Weidenbach. Meistens bleibe ein Restbetrag für den Versicherten. Und auch bei den Zahlenspielen ist Vorsicht geboten. Wirbt beispielsweise eine Assekuranz damit, 90 Prozent zu erstatten, muss der Verbraucher erst prüfen, worauf sich die Angaben beziehen.
Einige Tarife erstatten tatsächlich so viel, dass 90 Prozent der gesamten Zahnarztrechnung von gesetzlicher und privater Kasse gemeinsam bezahlt werden, der Eigenanteil des Patienten ist in diesem Fall überschaubar. Bei anderen Tarifen beziehen sich die Prozentangaben dagegen auf den Festzuschuss der gesetzlichen Kasse. In diesem Fall würde die private Zusatzpolice lediglich 90 Prozent des Festzuschusses der gesetzlichen Kasse dazu strecken, der Eigenanteil des Patienten ist im Zweifelsfall relativ hoch. Versicherte sollten sich daher nicht pauschal von hohen Prozentzahlen leiten lassen. Ohne ein Blick ins Kleingedruckte lässt sich nicht beurteilen, wie viel die private Versicherung wirklich beisteuert.
Zudem sollten Patienten sich genau überlegen, auf welche Bestandteile einer Police sie wertlegen. Sollen hochwertige Implantate, der wohl teuerste Zahnersatz, erstattungsfähig sein? Auch das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Auch Inlays, die exklusive Art der Zahnfüllung in Gold oder Keramik, ist nicht immer im Preis enthalten.
In punkto Inlays droht Versicherten schnell der nächste Fallstrick. Sie sollten bei Vertragsabschluss genau unterscheiden, ob sich die Leistungen der Zahnzusatzversicherung auf die Zahnbehandlung oder den Zahnersatz beziehen. Unter Zahnbehandlung fallen Leistungen wie Füllungen oder Inlays oder eine Wurzelbehandlung. Viele denken, dass sie dafür bereits eine Police abschließen müssen. Wer allerdings statt mit einem Keramikinlay auch mit einer Kunststofffüllung auskommt, der sollte überlegen, ob sich dafür eine Police lohnt. Für eine Kunststofffüllung ist der Eigenanteil deutlich niedriger als bei einem Inlay. Zahnersatz bezieht sich dagegen auf Brücken, Kronen oder Implantate, bei denen im Zweifel enorme Kosten auf den Patienten entfallen.