Luxus-Police fürs Gebiss Die Tücken der Zahnzusatzversicherung

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Vorsicht bei Preiskrachern

Vorsicht gilt daher bei auffallend günstigen Tarifen. Viele Anbieter haben jeweils einen sehr preiswerten Tarif im Angebot. Der kostet dann zwar oft weniger als zehn Euro im Monat, erstattet aber nur Kosten, die im Rahmen der Zahnbehandlung anfallen. Für den teuren Zahnersatz gelten diese Einsteigertarife nicht. Die HanseMerkur bietet beispielsweise einen Tarif, der zwar Prophylaxe, Kunststofffüllungen und Zahnreinigungen erstattet, Inlays oder Zahnersatz sind dagegen nicht versichert. Auch die Gothaer hat so einen Zahnbehandlungstarif  - der mit nur 10,45 Euro für jüngere Patienten deutlich günstiger ist als die Rundum-Variante für 26,99 Euro.    

Nicht nur die günstigen Zahnbehandlungstarife werben damit, die Kosten für die professionelle Zahnreinigung zu übernehmen. Das ist einer der beliebten Werbetricks der Versicherer. Viele Anbieter übernehmen die Kosten - zumindest zu einem gewissen Teil. So zahlt die Axa in ihrem Premium-Tarif maximal 120 Euro pro Jahr. Was nach einem Kaufargument klingt, ist allerdings längst keins mehr. Denn aufgrund des steigenden Wettbewerbs der gesetzlichen Kassen um Kunden übernehmen auch viele Gesetzliche einen Teil der Kosten für die Reinigung. Eine Studie der Zeitschrift Finanztest ergab, dass mehr als drei Viertel von 85 getesteten Kassen sich an den Kosten zumindest beteiligen. Einige Kassen verlangen allerdings, dass die Patienten die Reinigung in einer bestimmten Arztpraxis durchführen lassen. Vor dem Abschluss der Zusatz-Police sollten Versicherte deshalb genau nachprüfen, was ihre gesetzliche Kasse zahlt.

Trotzdem bekommen viele Kunden einer gesetzlichen Kasse regelmäßig Zahnwerbung. Denn viele Kassen arbeiten mit privaten Anbietern zusammen und bieten ihren Kassenpatienten so einen vergünstigten Privatvertrag. Die Techniker Krankenkasse (TKK) beispielsweise arbeitet mit dem PKV-Anbieter Envivas zusammen. Einige Tarife werden exklusiv für TKK-Kunden angeboten, sie tauchen unter den gängigen Vergleichslisten nicht auf. Andere Tarife der Envivas fielen dort nicht besonders positiv auf, die Stiftung Warentest warnte bereits, Krankenversicherte sollten nicht blind dem Angebot ihrer Kasse vertrauen. „Jeder sollte individuell prüfen, was er braucht“, sagt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn die Kooperationsangebote hätten sowohl Licht als auch Schatten. Während der Kassenpatient von den Rabatten für seinen hauseigenen Zusatztarif profitiert, seien die Leistungen eben manchmal eingeschränkt. Außerdem bindet sich der Verbraucher quasi an seine Kasse. „Wechselt man von einer gesetzlichen Kasse in eine andere, fällt in der Regel der Rabatt weg“, sagt Weidenbach.  

Wer sich für einen Tarif entschieden hat, sollte nicht zu lange mit dem Abschluss warten. Versicherungsmakler berichten, dass viele erst kommen, wenn „die Hütte schon brennt“. Wer aber seinen Versicherungsschutz erst abschließt, wenn der Zahnarzt die notwendige Behandlung bereits angekündigt hat, bekommt möglicherweise Probleme. Nicht nur, dass die meisten Verträge eine Wartezeit von rund sechs Monaten vorsehen, bis eine Behandlung mit Kostenerstattung möglich ist. Oft weigern sich auch die Versicherer, Kosten zu übernehmen mit dem Argument, der Schaden sei bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten. Wer sich nicht auf eventuelle Mauscheleien seines Zahnarztes einlassen will, dem hilft nur frühes kommen.

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