Wegen der neu beschlossenen Mütterrente in der gesetzlichen Rentenkasse fordern nun auch Beamte mehr Pension. Sie wollen, dass sich vor 1992 geborene Kinder bei ihnen ebenfalls stärker auswirken. Eine „gleichmäßige Behandlung aller Betroffen“ sei nötig, sagte Friedhelm Schäfer, Fachvorstand Beamtenpolitik beim Beamtenbund dbb. Der dbb vertritt die Interessen von Beamten und repräsentiert 1,3 Millionen Mitglieder.
„Eine sachlich gebotene Lösung besteht in der Gewährung eines Kindererziehungszuschlages.“ Höhe und Berechnung sollten sich direkt an der Regelung für gesetzlich Rentenversicherte orientieren. „Damit würden in den Sicherungssystemen Erziehungsleistungen gleichartig ohne systembedingte Verwerfungen anerkannt und unbillige Abweichungen vermieden“, so Schäfer aus der dbb-Bundesleitung.
Bislang gilt die Berücksichtigung der Kindererziehung bei Beamten trotz bereits vorhandener Nachteile als „systembezogen annähernd gleichwertig“ und damit verfassungsgemäß. Angesichts der großen Unterschiede zwischen beiden Systemen – gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung – haben Richter in der Vergangenheit einen gewissen Spielraum für eine noch zulässige Ungleichbehandlung gesehen. Mit der neuen Besserstellung der gesetzlich Versicherten durch die Mütterrente könnte dieser Spielraum nun aber überschritten sein. Wäre dies der Fall, hätten Beamten mit vor 1992 geborenen Kindern einen rechtlichen Anspruch auf den Zuschlag.
Die Regierung hat im Rahmen des aktuellen Rentenpakets beschlossen, dass alle Eltern vor 1992 geborener Kinder vom kommenden Jahr an einen halben Entgeltpunkt pro Kind bei der Rente gutgeschrieben bekommen sollen. Das entspricht in den alten Bundesländern aktuell gut 16 Euro Monatsrente. Im Koalitionsvertrag war noch vorgesehen, dass nur Eltern mit drei oder mehr vor 1992 geborenen Kindern profitieren. Sie sollten ursprünglich aber einen ganzen Entgeltpunkt pro Kind bekommen. Trotz dieser Kürzung wird die Änderung die Kosten der Mütterrente nach aktuellem Stand erhöhen, von etwa 3,5 auf 3,8 Milliarden Euro im ersten Jahr.
Sollte auch bei den Beamten ein Zuschlag für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder anfallen, würden die Gesamtkosten weiter steigen. Anders als bei der Mütterrente in der gesetzlichen Rentenkasse, die allein aus Beitragsmitteln finanziert werden soll, würde dies aber zu Lasten der Steuerzahler gehen.
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