Die 59-Jährige Angestellte hat es schwarz auf weiß: „Die Deutsche Rentenversicherung – Ihr verlässlicher Partner von Anfang an“, heißt es in dem Brief von der Rentenversicherungsanstalt. Einen Anspruch auf 1 095 Euro Rente im Monat habe sie bis jetzt erworben. Wenn sie so weiterverdient, könnten es bis zur Altersgrenze 1426 Euro sein. Könnten… Es könnte aber auch weniger werden. Denn da steht auch: „Gesetzliche Änderungen können sich auf Ihre zu erwartende Rente auswirken.“ Verlässlich? Fehlanzeige.
„Gesetzliche Änderungen“ heißt seit vielen Jahren, dass der Staat kräftig an der Rente herumkürzt. Allein in den letzten zehn Jahren hat die Beitragszahlerin Rente im Gegenwert von rund fünf Beitragsjahren verloren. Sprich, mit dem gleichen Profil hätte sie unter den Bedingungen von 2002 statt der bis jetzt erworbenen 1095 Euro noch Anspruch auf 1320 Euro Rente gehabt, 225 Euro mehr.
Seither sorgten neue Gesetze dafür, dass sich die Renten immer weiter von den Einkommen abkoppelt. 2002 lag das Rentenniveau noch bei 54 Prozent der Einkommen, derzeit sind es 50 Prozent. 2030 sollen es nur noch 43 Prozent sein.
Gedreht wird ständig. Die Stellschrauben finden sich alle in der sogenannten Rentenformel, mit der die persönliche Rente berechnet wird. In diese Formel gehen einmal die individuell über die Jahre gezahlten Beiträgen, umgerechnet in Entgeltpunkte ein. Sollte ein Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen, spiegelt sich das in dem sogenannten „Zugangsfaktor“ wider. Der wird dann kleiner eins. Dritter wichtiger Faktor ist der Rentenwert, der für alle gleich ist: In Westdeutschland beträgt er derzeit 28,07 Euro. Die Rentenformel lautet also Rentenwert (28,07 Euro) mal Zugangsfaktor mal Entgeltpunkte.
Möglichkeiten bei der Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – 2011 sind das 2640 Euro - steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Zusätzlich können weitere 1800 Euro lohnsteuerfrei investiert werden. Insgesamt können 4440 Euro in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse fließen. Der Verbreitungsgrad der Betriebsrenten ist in Deutschland noch immer gering. Vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen führt die Betriebsrente noch immer ein Schattendasein.
Der Staat bezuschusst die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Riester-Sparer erhalten derzeit 154 Euro Grundzulage pro Person und 185 Euro für jedes Kind. Für Nachwuchs, der nach 2008 geboren ist, gibt es sogar 300 Euro. Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass der Sparer vier Prozent seines jährlichen Bruttolohns einzahlt, wobei bis zu 2100 Euro gefördert werden. Außerdem können Beiträge bis zu dieser Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Förderberechtigt sind grundsätzlich Angestellte sowie Beamte und deren Ehepartner.
Die Rürup-Rente richtet sich in erster Linie an Selbstständige. Sparer können einen wachsenden Teil der Einzahlungen von der Steuer absetzen. Aktuell sind es 72 Prozent, bis 2025 soll der Anteil auf 100 Prozent ansteigen. Pro Jahr sind steuerbegünstigte Einzahlungen von bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro für Verheiratete) möglich.
Zuerst die persönlich erworbenen Entgeltpunkte. Die Versicherte hat studiert. Bis 2004 wurden ihr dafür immerhin noch 2,25 Punkte angerechnet, auch die sind jetzt weg. 2,25 Entgeltpunkte weniger macht 63 Euro weniger Rente. In den 90er-Jahren seien ihr schon mal 168 Euro Rentenanspruch aus Ausbildungsjahren weggekürzt worden, rechnet Rentenberater Rolf Ponzelet aus Düsseldorf vor. Über die Jahre hätten sie die verlorenen Ausbildungspunkte bis jetzt 252 Euro Rente gekostet.
Dann der Zugangsfaktor. Die Einführung der Rente mit 67 heißt für den Jahrgang der Angestellten, dass sie sieben Monate länger arbeiten müsste, bis sie die volle Rente bekommt. Sollte sie wie geplant mit dem 65. Geburtstag aufhören, kostet sie das rund 32 Euro Rente.