
Carsten Röller*), 31 Jahre alt, hat sich sehr gewundert. Seit 2006 zahlt er in seine Rentenversicherung „Gerling Basisrente Dynamic“ ein, insgesamt rund 12.000 Euro bis jetzt. Doch laut Bescheid wurden gerade mal gut 6.000 Euro als Guthaben angesammelt. 301 Euro monatlich zahlt Röller künftig, die Beiträge steigen regelmäßig. Doch lohnt sich das für ihn, oder sorgt er hier eher für andere vor? Berechnen können Versicherte das auch selbst, wenn sie alle Daten haben.





Was hat er überhaupt abgeschlossen? Röller bekommt als Selbstständiger im Alter keine staatliche Rente. Deshalb hat ihm ein Vertreter zu dem Vertrag geraten, zu einer Rürup-Rente. Das heißt, der Staat hilft mit Steuererleichterungen in der Ansparphase, die im Lauf der Jahre immer höher werden. Doch von möglichen Steuererleichterungen sollte sich kein Sparer blenden lassen.
Die HDI gibt nach Rückfrage Auskunft. Über 5.500 Euro Provision hat Röller bis jetzt bezahlt. Stolze 6,75 Prozent der gesamten Beitragssumme, die er in den vielen Jahren bis zur Rente einzahlt. Üblich sind eher vier Prozent.
Überblick: Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
Die Regierung begründet die Änderungen bei der Riester-Rente so:
„Die deutsche Gesellschaft steht, ähnlich wie diejenige anderer Industrieländer, vor starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen. Sinkende bzw. dauerhaft niedrige Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung werden dazu führen, dass eine wachsende Zahl von Menschen im Rentenalter einer abnehmenden Zahl von Personen im aktiven Erwerbsleben gegenübersteht.“
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG)
10 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeige sich Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf den Verbraucherschutz.
– Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
– Vereinfachung der Eigenheimrente
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
– Stärkung der Verbraucher im Markt
– Verbesserung des Anlegerschutzes
„Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten wird statt der bisherigen vorvertraglichen Informationspflichten ein verpflichtendes Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge eingeführt. Dieses Produktinformationsblatt soll dem Verbraucher in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen.“
bei der Basisversorgung im Alter:
– Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro
– Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes bei Altersvorsorgeverträgen
– Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch bei ausschließlich ungefördertem Altersvorsorgevermögen
– Streichung der Bescheinigungspflicht der Erträge (§ 94 Absatz 1 EStG)
– Verbesserungen bei der Ausgestaltung des genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukts
– jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase
– jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase
– Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft
– Flexibilisierung und Verlängerung des Reinvestitionszeitraums
– Zulassung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zwischen 75 und 100 Prozent des geförderten Kapitals
– Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent
– rechtzeitiger Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags vor der Auszahlungsphase
– Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung
Mit jeder Beitragserhöhung kassiert die Versicherung erneut Provisionen. Dazu kommen die Verwaltungskosten. Bei Rürup-Renten ist die Verwaltung aufwendiger, da sie besonders stark reglementiert sind. Für Röller betragen die Verwaltungskosten inzwischen über 300 Euro im Jahr.